Full text : Sprachenpolitik in Grenzregionen

Neuorientierung  des  Staatsaufbaus.  Es  wird  dafür  manchmal  der  Begriff  des
historischen  Kompromisses4  verwendet.  Darin  steckt  ein  wichtiger  Kernpunkt.
Idealtypisch  handelt  es  sich  im  Regelfall  um  zwischen  Zentralstaat  und  Vertretern
  der  betreffenden  Volksgruppe  ausgehandelte  vertragsähnliche  Paketlösungen,
  die  der  Minderheit  den  Freiraum  schaffen  sollen  zur  (funktional-begrenzten)
  staatlichen  Selbstorganisation  (Oeter  1994,  514).  Der  polyethnische  Charakter
  des  Staates  wird  damit  ausdrücklich  verfassungsrechtlich  anerkannt  und
diese  Erkenntnis  umgesetzt  in  Strukturen  der  Subsidiarität  (siehe  dazu  grundlegend
  Kimminich  1985,  182  ff.,  189  ff.).  Das  Verhältnis  zwischen  Territorialautonomie
  und  Bundesstaat,  als  des  Prototyps  föderativer  Organisation  eines  als
polyethnisch  gedachten  Staates  mit  mehreren  Volksgruppen,  ist  dementsprechend
  kein  radikales  Entweder-Oder,  sondern  bildet  insgesamt  ein  Kontinuum
von  Lösungen,  auf  dem  es  vielfältige  Zwischenstufen  gibt  -  wie  gerade  die
Beispiele  Spanien  und  Belgien  veranschaulichen  (siehe  dazu  Oeter  1994,  518
f.).
Klassische  Nationalstaaten  tun  sich  naturgemäß  schwer  mit  diesem  bewußten
Bejahen  der  von  ihnen  historisch  Vorgefundenen  (aber  in  praxi  bisher  meist
verdrängten)  kulturellen  Vielfalt.  Sie  begeben  sich  damit  jedoch  wichtiger
Möglichkeiten  der  produktiven  Organisation  gesellschaftlicher  Komplexität.
Positiv  verstanden  wird  Minderheiten-  und  Sprachenpolitik  selbst  zum  Medium
der  Einheitsbildung,  verstanden  im  Sinne  der  Smend’sehen  Integrationslehre,
für  die  der  Staat  nicht  aus  einer  vorausgesetzten  Homogenität  existiert,  sondern
„lebt“  und  da  ist  aus  einem  „Prozeß  beständiger  Erneuerung,  dauernden  Neuerlebtwerdens“,
  in  Anklang  an  Ernest  Renans  „plébiscite  de  tous  les  jours“
(Smend  1994,  136).  Alle  den  Staat  prägenden  Gruppen  müssen  immer  wieder
neu  gewonnen  werden  für  das  Leben  in  Gemeinsamkeit.  Der  Staat  ist  nur  -  so
schrieb  Smend  -  „weil  und  sofern  er  sich  dauernd  integriert,  in  und  aus  dem
Einzelnen  aufbaut...“  (Smend  1994,  138).  Er  ist  ein  Prozeß,  ein  Prozeß  der
immerwährenden  Einheitsbildung,  der  nicht  als  vorgegeben  angesehen  werden
darf,  sondern  dem  Menschen  ständig  neu  aufgegeben  ist.  Dieser  Aufgabe  vermag
  der  Staat  auf  Dauer  aber  nur  gerecht  zu  werden,  wenn  er  die  Menschen
positiv  einbezieht  in  das  politische  und  gesellschaftliche  Gefüge,  unter  Wahrung
ihrer  Eigenheiten.
Wahrung  der  Eigenheiten  darf  jedoch  nicht  zum  absoluten  Selbstzweck  werden,
bedarf  vielmehr  zugleich  der  Mechanismen  der  Integration,  die  erst  das  Verschiedene
  zur  Gesamtheit  zusammenfassen.  Sonderrechte  allein  vermögen  dies
nicht.  Am  erfolgversprechendsten  ist  der  Weg  der  Subsidiarität  wohl  eher  dann,
wenn  die  Sonderlösung  Autonomie,  die  immer  im  Geruch  des  Kapitulierens  vor
Partikularinteressen  steht,  überführt  wird  in  ein  umfassendes  System  dezentraler
Staatsorganisation  (siehe  auch  Comisso  1993,  502  f.).  Territoriale  Einheit  sollte
dabei  gerade  nicht  „das  Gebiet“  einer  Ethnie  sein,  sondern  historische  Einheiten,
  die  in  sich  wiederum  ethnische  Vielfalt  repräsentieren  können  -  vielleicht
auch  sollten  (Oeter  1994,  520).  Die  Schweiz  hat  wohl  gerade  deshalb  trotz

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