Neuorientierung des Staatsaufbaus. Es wird dafür manchmal der Begriff des
historischen Kompromisses4 verwendet. Darin steckt ein wichtiger Kernpunkt.
Idealtypisch handelt es sich im Regelfall um zwischen Zentralstaat und Vertretern
der betreffenden Volksgruppe ausgehandelte vertragsähnliche Paketlösungen,
die der Minderheit den Freiraum schaffen sollen zur (funktional-begrenzten)
staatlichen Selbstorganisation (Oeter 1994, 514). Der polyethnische Charakter
des Staates wird damit ausdrücklich verfassungsrechtlich anerkannt und
diese Erkenntnis umgesetzt in Strukturen der Subsidiarität (siehe dazu grundlegend
Kimminich 1985, 182 ff., 189 ff.). Das Verhältnis zwischen Territorialautonomie
und Bundesstaat, als des Prototyps föderativer Organisation eines als
polyethnisch gedachten Staates mit mehreren Volksgruppen, ist dementsprechend
kein radikales Entweder-Oder, sondern bildet insgesamt ein Kontinuum
von Lösungen, auf dem es vielfältige Zwischenstufen gibt - wie gerade die
Beispiele Spanien und Belgien veranschaulichen (siehe dazu Oeter 1994, 518
f.).
Klassische Nationalstaaten tun sich naturgemäß schwer mit diesem bewußten
Bejahen der von ihnen historisch Vorgefundenen (aber in praxi bisher meist
verdrängten) kulturellen Vielfalt. Sie begeben sich damit jedoch wichtiger
Möglichkeiten der produktiven Organisation gesellschaftlicher Komplexität.
Positiv verstanden wird Minderheiten- und Sprachenpolitik selbst zum Medium
der Einheitsbildung, verstanden im Sinne der Smend’sehen Integrationslehre,
für die der Staat nicht aus einer vorausgesetzten Homogenität existiert, sondern
„lebt“ und da ist aus einem „Prozeß beständiger Erneuerung, dauernden Neuerlebtwerdens“,
in Anklang an Ernest Renans „plébiscite de tous les jours“
(Smend 1994, 136). Alle den Staat prägenden Gruppen müssen immer wieder
neu gewonnen werden für das Leben in Gemeinsamkeit. Der Staat ist nur - so
schrieb Smend - „weil und sofern er sich dauernd integriert, in und aus dem
Einzelnen aufbaut...“ (Smend 1994, 138). Er ist ein Prozeß, ein Prozeß der
immerwährenden Einheitsbildung, der nicht als vorgegeben angesehen werden
darf, sondern dem Menschen ständig neu aufgegeben ist. Dieser Aufgabe vermag
der Staat auf Dauer aber nur gerecht zu werden, wenn er die Menschen
positiv einbezieht in das politische und gesellschaftliche Gefüge, unter Wahrung
ihrer Eigenheiten.
Wahrung der Eigenheiten darf jedoch nicht zum absoluten Selbstzweck werden,
bedarf vielmehr zugleich der Mechanismen der Integration, die erst das Verschiedene
zur Gesamtheit zusammenfassen. Sonderrechte allein vermögen dies
nicht. Am erfolgversprechendsten ist der Weg der Subsidiarität wohl eher dann,
wenn die Sonderlösung Autonomie, die immer im Geruch des Kapitulierens vor
Partikularinteressen steht, überführt wird in ein umfassendes System dezentraler
Staatsorganisation (siehe auch Comisso 1993, 502 f.). Territoriale Einheit sollte
dabei gerade nicht „das Gebiet“ einer Ethnie sein, sondern historische Einheiten,
die in sich wiederum ethnische Vielfalt repräsentieren können - vielleicht
auch sollten (Oeter 1994, 520). Die Schweiz hat wohl gerade deshalb trotz
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