stems in sich. Zugleich symbolisieren sie die fehlende Integration der Minderheit,
verdeutlichen sie doch die Dominanz der Trennlinie Mehrheit/Minderheit
über alle anderen gesellschaftlichen Konfliktlinien, an denen sich sonst üblicherweise
Parteien bilden (vgl. dazu Oeter 1994, 497 f.).
Unterdrücken können wird man jedoch diese Phänomene der Differenz auf
Dauer nicht. Ganz im Gegenteil: der Erfolg von Minderheitenparteien müßte
den zuständigen Staat zum behutsamen Umgang mit der Minderheit mahnen,
zur Integration der Minderheit in den Prozeß der politischen Willensbildung.
Dies erfordert institutionalisierte Rücksichtnahme auf die Belange der Minderheit,
was Elemente eines Konkordanzsystems bedingt. Striktes Beharren auf
dem Prinzip der Mehrheitsherrschaft (das letztlich Diktatur der Mehrheit bedeuten
kann, wenn festgefügte Konfliktlinien die Trennung von Mehrheit und
Minderheit strukturell festschreiben) grenzt letztlich die Minderheit völlig aus,
treibt sie in die Illoyalität, unter Umständen in die politische Gewalt. Politische
Marginalisierung der Minderheiten über Sperrklauseln, wie jüngst in Griechenland
geschehen, ist insoweit ein überaus zwiespältiges Instrument, stellt es doch
nur eine Scheinruhe her. Im Gegenteil erweist es sich immer wieder als vernünftig,
Minderheiten ganz gezielt aus den Sperrklauseln auszunehmen, um ihre
politische Repräsentation sicherzustellen oder gar einen Grundbestand an Abgeordnetensitzen
von vornherein den Minderheiten vorzubehalten, wie es in mehreren
Staaten vorgesehen ist.
Ein System von Konsultativräten, wenn es emstgenommen wird, oder gar ausgeprägte
Konkordanzstrukturen sind wohl die angemessenste Lösung des
Problems der politischen Einbindung der Minderheiten. Bei territorial halbwegs
konzentriert siedelnden Volksgruppen bietet sich darüber hinaus die Schaffung
von Strukturen territorialer Autonomie als Lösungsweg an (zur Territorialautonomie
vgl. Veiter 1972, 238 ff.; Pemthaler 1986, 53 ff.; von Studnitz 1993, 23
f.; Oeter 1994, 509 ff.; Lapidoth 1994, 277 ff., 282 ff.). Bevor man ernsthaft
über ein Modell autonomer Gebietskörperschaften der Minderheiten nachdenkt,
sollte man jedoch der Frage der Kommunalautonomie die gehörige Beachtung
schenken. Nicht wenige Staaten vor allem Zentral- und Osteuropas kranken
bisher an einem Gefüge überzentralisierter Entscheidungsfindung, das dezentrale
Lösung lokaler Probleme unmöglich macht. Gar manches Minderheitenproblem
erweist sich dort bei näherem Hinsehen als besondere Facette eines
ganz allgemeinen Problems, nämlich des Fehlens einer kräftigen und funktionierenden
lokalen Selbstverwaltung. Dabei sind viele Probleme im überschaubaren
lokalen Rahmen weit besser lösbar als auf der zentralen Ebene, auf der
sie sich in ihrer durch die Entscheidungsebene mit hervorgerufenen Komplexität
oft kaum noch sinnvoll handhaben lassen (siehe dazu Oeter 1994, 507 ff.).
Am Beispiel Rumäniens ließe sich dieser Befund wohl trefflich illustrieren.
Empirisch erweist sich gerade ein System ausgebauter kommunaler Selbstverwaltung
als ein Puffer, der zahlreiche Probleme schon jenseits der allgemeinpolitischen
Ebene abfängt. Selbst für den zentralen Bereich des Schulwesens
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