Full text : Sprachenpolitik in Grenzregionen

stems  in  sich.  Zugleich  symbolisieren  sie  die  fehlende  Integration  der  Minderheit,
  verdeutlichen  sie  doch  die  Dominanz  der  Trennlinie  Mehrheit/Minderheit
über  alle  anderen  gesellschaftlichen  Konfliktlinien,  an  denen  sich  sonst  üblicherweise
  Parteien  bilden  (vgl.  dazu  Oeter  1994,  497  f.).
Unterdrücken  können  wird  man  jedoch  diese  Phänomene  der  Differenz  auf
Dauer  nicht.  Ganz  im  Gegenteil:  der  Erfolg  von  Minderheitenparteien  müßte
den  zuständigen  Staat  zum  behutsamen  Umgang  mit  der  Minderheit  mahnen,
zur  Integration  der  Minderheit  in  den  Prozeß  der  politischen  Willensbildung.
Dies  erfordert  institutionalisierte  Rücksichtnahme  auf  die  Belange  der  Minderheit,
  was  Elemente  eines  Konkordanzsystems  bedingt.  Striktes  Beharren  auf
dem  Prinzip  der  Mehrheitsherrschaft  (das  letztlich  Diktatur  der  Mehrheit  bedeuten
  kann,  wenn  festgefügte  Konfliktlinien  die  Trennung  von  Mehrheit  und
Minderheit  strukturell  festschreiben)  grenzt  letztlich  die  Minderheit  völlig  aus,
treibt  sie  in  die  Illoyalität,  unter  Umständen  in  die  politische  Gewalt.  Politische
Marginalisierung  der  Minderheiten  über  Sperrklauseln,  wie  jüngst  in  Griechenland
  geschehen,  ist  insoweit  ein  überaus  zwiespältiges  Instrument,  stellt  es  doch
nur  eine  Scheinruhe  her.  Im  Gegenteil  erweist  es  sich  immer  wieder  als  vernünftig,
  Minderheiten  ganz  gezielt  aus  den  Sperrklauseln  auszunehmen,  um  ihre
politische  Repräsentation  sicherzustellen  oder  gar  einen  Grundbestand  an  Abgeordnetensitzen
  von  vornherein  den  Minderheiten  vorzubehalten,  wie  es  in  mehreren
  Staaten  vorgesehen  ist.
Ein  System  von  Konsultativräten,  wenn  es  emstgenommen  wird,  oder  gar  ausgeprägte
  Konkordanzstrukturen  sind  wohl  die  angemessenste  Lösung  des
Problems  der  politischen  Einbindung  der  Minderheiten.  Bei  territorial  halbwegs
konzentriert  siedelnden  Volksgruppen  bietet  sich  darüber  hinaus  die  Schaffung
von  Strukturen  territorialer  Autonomie  als  Lösungsweg  an  (zur  Territorialautonomie
  vgl.  Veiter  1972,  238  ff.;  Pemthaler  1986,  53  ff.;  von  Studnitz  1993,  23
f.;  Oeter  1994,  509  ff.;  Lapidoth  1994,  277  ff.,  282  ff.).  Bevor  man  ernsthaft
über  ein  Modell  autonomer  Gebietskörperschaften  der  Minderheiten  nachdenkt,
sollte  man  jedoch  der  Frage  der  Kommunalautonomie  die  gehörige  Beachtung
schenken.  Nicht  wenige  Staaten  vor  allem  Zentral-  und  Osteuropas  kranken
bisher  an  einem  Gefüge  überzentralisierter  Entscheidungsfindung,  das  dezentrale
  Lösung  lokaler  Probleme  unmöglich  macht.  Gar  manches  Minderheitenproblem
  erweist  sich  dort  bei  näherem  Hinsehen  als  besondere  Facette  eines
ganz  allgemeinen  Problems,  nämlich  des  Fehlens  einer  kräftigen  und  funktionierenden
  lokalen  Selbstverwaltung.  Dabei  sind  viele  Probleme  im  überschaubaren
  lokalen  Rahmen  weit  besser  lösbar  als  auf  der  zentralen  Ebene,  auf  der
sie  sich  in  ihrer  durch  die  Entscheidungsebene  mit  hervorgerufenen  Komplexität
  oft  kaum  noch  sinnvoll  handhaben  lassen  (siehe  dazu  Oeter  1994,  507  ff.).
Am  Beispiel  Rumäniens  ließe  sich  dieser  Befund  wohl  trefflich  illustrieren.
Empirisch  erweist  sich  gerade  ein  System  ausgebauter  kommunaler  Selbstverwaltung
  als  ein  Puffer,  der  zahlreiche  Probleme  schon  jenseits  der  allgemeinpolitischen
  Ebene  abfängt.  Selbst  für  den  zentralen  Bereich  des  Schulwesens

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