Full text : Sprachenpolitik in Grenzregionen

unter  den  ländlich-agrarischen  Bedingungen  vorindustrieller  Zeiten  konnten
Gruppen  von  Migranten  derart  geschlossene  Neusiedlungen  bilden,  daß  stabile,
also  mehr  oder  weniger  selbstgenügsame  Kultur-  und  Wirtschaftsgemeinschaften
  entstanden,  die  auch  über  viele  Jahrhunderte  hinweg  noch  ihre  sprachlichen
und  kulturellen  Besonderheiten  zu  wahren  vermochten.  Die  im  15./16.  Jahrhundert
  von  albanischen  Flüchtlingen  gebildeten  albanischen  Dörfer  in  Süditalien
  wären  hier  als  Beispiel  zu  nennen,  oder  die  Siedlungen  der  Siebenbürger
Sachsen,  Banater  Schwaben  und  Wolgadeutschen  in  Südost-  und  Osteuropa.
Daß  die  heutigen  (National-)Staaten  kein  Interesse  daran  haben,  die  Assimilationstendenzen
  von  Zuwanderergruppen  durch  Maßnahmen  zum  Schutz  von  deren
  sprachlichen,  ethnischen,  kulturellen  Besonderheiten  aufzuhalten,  sondern
eher  im  Gegenteil  um  Förderung  der  Assimilation  bemüht  sind,  kann  ihnen
grundsätzlich  nicht  verargt  werden.  Jede  Gesellschaft  muß  zur  Wahrung  ihres
sozialen  Zusammenhalts  bemüht  sein,  die  permanente  Konfrontation  mit  dem
Fremden,  die  durch  den  Zustrom  von  Migranten  entsteht,  zu  verarbeiten,  sei  es
im  Wege  der  kulturellen  Anverwandlung  der  Zugewanderten,  sei  es  unter  Umständen
  auch  mittels  der  Bildung  irgendwelcher  Formen  von  kultureller  Synthese.
  Der  Verzicht  auf  die  Integration  der  Migranten  käme  auf  Dauer  nicht  nur
der  Selbstpreisgabe  der  Gesellschaft  gleich,  sondern  beraubte  die  nachfolgenden
Generationen  der  Migrantenbevölkerung  auch  jeglicher  Chance  zu  gleichberechtigter
  Teilhabe  am  gesellschaftlichen  Leben.
Ganz  anders  sieht  dies  dagegen  bei  traditionellen  Minderheiten  aus.  Bei  diesen
altansässigen  Gruppen,  die  meist  durch  Eroberung,  über  ihre  Köpfe  hinweg
ausgehandelte  Grenzverschiebungen  oder  auch  nur  durch  dynastische  Zufälligkeiten
  unter  die  Herrschaft  (fremd-)nationaler  Staaten  geraten  sind,  spricht  ein
elementares  Fairneß-  bzw.  Gerechtigkeitsargument  für  die  Anerkennung  eines
berechtigten  Interesses  auf  Achtung  (und  Bewahrung)  ihrer  andersartigen
Identität.  Derartige  autochthone  Volksgruppen  sind  auf  ihre  eigenen  kulturellen
Standards,  auf  ihr  eigenes  Gruppenleben  orientiert.  An  Einverwandlung  in  die
sie  umgebende  Mehrheitsgesellschaft  sind  sie  im  Prinzip  nicht  interessiert,  im
Gegenteil:  Durch  die  Herrschaftsmittel  des  Staates  erzwungene  Assimilation
wird  von  ihnen  allzuleicht  als  unbilliger  Akt  ,fremder1  Herrschaft  empfunden,
führt  damit  auf  Dauer  zur  völligen  Entfremdung  zwischen  Staat  und  betroffener
  Bevölkerungsgruppe.  Flucht  in  die  Gewalt  und  die  dann  einsetzende  Eskalationsspirale
  von  Gewalt  und  Gegengewalt  drohen  im  Ergebnis  in  bürgerkriegsartige
  Zustände  zu  münden,  in  denen  der  Staat  letzten  Endes  nicht  mehr
Wahrer  von  ,Recht  und  Ordnung4  ist,  sondern  von  wichtigen  Bevölkerungsteilen
  als  Feind  empfundene  Partei  in  einer  bewaffneten  Auseinandersetzung.
Frankreich  -  um  ein  Beispiel  zu  nennen  -  hat  im  Fall  Korsika  schmerzhaft  erfahren
  müssen,  daß  derartige  Situationen  einer  traditionellen  politischen  Lösung
kaum  mehr  zugänglich  sind,  von  den  Problemen  Großbritanniens  in  Nordirland
und  Spaniens  im  Baskenland  ganz  zu  schweigen.  Integration  dieser  Volksgruppen
  in  den  Staat  erfordert  -  um  es  kurz  auszudrücken  -  Rücksichtnahme  auf  die

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