Full text : Sprachenpolitik in Grenzregionen

Wesentliche  Anregungen  ergeben  sich  danach  aus  der  Abklärung  einer  Konzeptionstradition
  in  der  Folge  von  August  Sauer  (1907)  und  Josef  Nadler
(1912/28)  und  dem  Prinzip  der  Regionalität  von  Literatur,  der  Reflexion  über
das  Verhältnis  von  Regionalliteraturen  als  Komplementärliteraturen  von  Nationalliteratur
  und  Teilen  von  Weltliteratur  im  Hinblick  auf  inter-  und  intraliterarische
  Anordnung  und  Wertung.  Goetzingers  präzise  Beobachtungen  für  die
Luxemburger  Literatur  spiegeln  diese  Probleme  am  Beispiel  einer  kleinen  Nationalliteratur,
  die  sich  nicht  als  Regionalliteratur  oder  Literatur  einer  Sprachminderheit
  versteht.
Die  erläuterten  literarkritischen  wie  literarhistorischen  Vorleistungen  sind  zu
überprüfen  und  hinsichtlich  der  folgenden  Desiderate  für  die  einzelnen  Literaturszenen
  zu  ergänzen:  Phänomene,  Wandel  und  Folgen  der  politischen  Implikationen
  nationaler  und  minderheitenintemer  Ansprüche  für  Autorbiographik
und  Werkgeschichte,  Literaturkritik,  Literaturgeschichte  und  Literarhistoriker
zwischen  kulturpolitischen  Rahmengebungen  und  Zensur;  insbesondere  die  wirkungsgeschichtlichen
  Effekte  von  großdeutscher  Literaturpolitik,  vom  Poetikdiktat
  des  sozialistischen  Realismus  im  Kontext  der  Zensurgeschichte;  die  Literatur
  und  ihre  Rezeptions  Verhältnisse,  auch  im  Hinblick  auf  Literaturunterricht,
Schulbucheinrichtung,  Kinderliteratur,  Gebrauchstexte;  der  Einfluß  wanderungshistorischer
  Umstände,  besonders  von  Literaten  als  Exulanten  und  Pendler;
  die  ideologiekritsiche  Prüfung  der  Terminologie;  das  Zusammenführen  des
literarkritischen  Diskurses  und  der  interphilologischen  Einflüsse;  der  Zusammenhang
  von  Geschichte,  Literaturgeschichte,  Geschichtsschreibung  deutschsprachiger
  Literatur  im  Ausland  und  ihrer  Geschichte;  eine  weitere  Differenzierung
  der  Wertungsproblematik.
Literaturgeschichtsschreibung  hat  besonders  sorgfältig  darauf  zu  achten,  Literatur
  in  der  individuell  konditionierten  Strukturierung  des  literarischen  Sozialsystems
  einer  Minderheit  im  inter-  wie  intraliterarischen  Kontext  national-  wie
weltliterarischer  Entwicklung  zu  verstehen,  zu  beschreiben  und  zu  werten.  Auf
diese  Weise  werden  die  beiden  für  eine  wissenschaftliche  Darstellung  fatalen
Tendenzen  vermieden,  Literaturgeschichtsschreibung  als  national-philologische
Ordnungsgeste  für  deutschsprachige  Kultur  oder  minderheitenexistentielle  Bestätigungsleistung
  zu  funktionalisieren.
Aus  den  bisherigen  Beobachtungen  und  Überlegungen  ergeben  sich  u.a.  diese
Voraussetzungen  für  die  Literaturgeschichtsschreibung:
1. Die  Abfassung  einer  Literaturgeschichte  hat  wissenschaftlichen  Kriterien  zu
folgen,  muß  aber  gleichzeitig  berücksichtigen,  das  über  eine  in  der  Sache,  Diktion
  und  das  methodische  Vorgehen  angelegte  Darstellung  ein  dreifacher  Adressatenbezug
  möglich  bleibt:  die  Leserschaft  des  internationalen,  multidisziplinären
  Forschungsbetriebs  in  Wissenschaft  und  Lehre,  der  journalistischen

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