Wesentliche Anregungen ergeben sich danach aus der Abklärung einer Konzeptionstradition
in der Folge von August Sauer (1907) und Josef Nadler
(1912/28) und dem Prinzip der Regionalität von Literatur, der Reflexion über
das Verhältnis von Regionalliteraturen als Komplementärliteraturen von Nationalliteratur
und Teilen von Weltliteratur im Hinblick auf inter- und intraliterarische
Anordnung und Wertung. Goetzingers präzise Beobachtungen für die
Luxemburger Literatur spiegeln diese Probleme am Beispiel einer kleinen Nationalliteratur,
die sich nicht als Regionalliteratur oder Literatur einer Sprachminderheit
versteht.
Die erläuterten literarkritischen wie literarhistorischen Vorleistungen sind zu
überprüfen und hinsichtlich der folgenden Desiderate für die einzelnen Literaturszenen
zu ergänzen: Phänomene, Wandel und Folgen der politischen Implikationen
nationaler und minderheitenintemer Ansprüche für Autorbiographik
und Werkgeschichte, Literaturkritik, Literaturgeschichte und Literarhistoriker
zwischen kulturpolitischen Rahmengebungen und Zensur; insbesondere die wirkungsgeschichtlichen
Effekte von großdeutscher Literaturpolitik, vom Poetikdiktat
des sozialistischen Realismus im Kontext der Zensurgeschichte; die Literatur
und ihre Rezeptions Verhältnisse, auch im Hinblick auf Literaturunterricht,
Schulbucheinrichtung, Kinderliteratur, Gebrauchstexte; der Einfluß wanderungshistorischer
Umstände, besonders von Literaten als Exulanten und Pendler;
die ideologiekritsiche Prüfung der Terminologie; das Zusammenführen des
literarkritischen Diskurses und der interphilologischen Einflüsse; der Zusammenhang
von Geschichte, Literaturgeschichte, Geschichtsschreibung deutschsprachiger
Literatur im Ausland und ihrer Geschichte; eine weitere Differenzierung
der Wertungsproblematik.
Literaturgeschichtsschreibung hat besonders sorgfältig darauf zu achten, Literatur
in der individuell konditionierten Strukturierung des literarischen Sozialsystems
einer Minderheit im inter- wie intraliterarischen Kontext national- wie
weltliterarischer Entwicklung zu verstehen, zu beschreiben und zu werten. Auf
diese Weise werden die beiden für eine wissenschaftliche Darstellung fatalen
Tendenzen vermieden, Literaturgeschichtsschreibung als national-philologische
Ordnungsgeste für deutschsprachige Kultur oder minderheitenexistentielle Bestätigungsleistung
zu funktionalisieren.
Aus den bisherigen Beobachtungen und Überlegungen ergeben sich u.a. diese
Voraussetzungen für die Literaturgeschichtsschreibung:
1. Die Abfassung einer Literaturgeschichte hat wissenschaftlichen Kriterien zu
folgen, muß aber gleichzeitig berücksichtigen, das über eine in der Sache, Diktion
und das methodische Vorgehen angelegte Darstellung ein dreifacher Adressatenbezug
möglich bleibt: die Leserschaft des internationalen, multidisziplinären
Forschungsbetriebs in Wissenschaft und Lehre, der journalistischen
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