Full text : Sprachenpolitik in Grenzregionen

deutsch-slowenische  Mischgebiet  erstreckt  sich  vom  Gailtal  östlich  von  Hermagor
  über  das  Rosental  südlich  von  Klagenfurt  und  das  Jauntal  um  Völkermarkt
bis  Lavamünd  an  der  Landes-  und  Staatsgrenze  im  Osten.  Bis  um  1918  und
damit  bis  zum  Ende  des  Ersten  Weltkrieges  und  der  österreichisch-ungarischen
Monarchie  reichte  es  nördlich  noch  bis  über  den  Wörthersee  und  bis  ins  Zollfeld
  südlich  von  St.  Veit  an  der  Glan.  Aber  schon  damals  gab  es  ebenso  wie
heute  bei  gemischtsprachiger  Siedlung  Ortschaften  mit  überwiegend  der  einen
oder  der  anderen  Sprachgruppe.  So  entstand  bei  den  Friedensverhandlungen  die
Frage,  ob  das  gemischtsprachige  Gebiet  im  Rahmen  der  Nachfolgestaaten  der
österreich-ungarischen  Monarchie  bei  Österreich  bleiben  oder  zum  neu  gegründeten
  Jugoslawien  und  dessen  Teilrepublik  Slowenien  kommen  soll,  und  beide
Staaten  erhoben  ihre  Ansprüche.  Die  dadurch  ausgelöste  bewaffnete  Intervention
  Jugoslawiens  mit  wechselndem  militärischen  Verlauf  führte  schließlich  zur
politischen  Lösung  des  Kärntner  Abwehrkampfes  mit  einer  am  10.  Oktober
1920  abgehaltenen  Volksabstimmung  im  mehrheitlich  slowenischsprachigen
Gebiet  als  Zone  A,  bei  der  sich  59%  für  einen  Verbleib  bei  Österreich  aussprachen.
  Dies  hinderte  jedoch  Jugoslawien  nicht,  seine  Gebietsansprüche  auch  nach
dem  Zweiten  Weltkrieg  bis  1949  zu  wiederholen.  Doch  der  Widerstand  der
Westmächte  und  die  Unterstützung  der  Sowjetunion  führten  schließlich  zur
Aufnahme  des  obgenannten  Artikels  7  in  den  österreichischen  Staatsvertrag  von
1955  mit  der  Zusicherung  von  bestimmten  Rechten  nicht  nur  an  die  Slowenen
in  Kärnten,  sondern  auch  an  die  Kroaten  im  Burgenland.  Diese  Auseinandersetzungen,
  denen  sich  mehrfach  jugoslawische  Vorwürfe  einer  Vorenthaltung  von
Rechten  und  diplomatische  Interventionen  anschlossen,11  sowie  die  Verfolgung
der  Slowenen  während  der  nationalsozialistischen  Zeit  aber  belasteten  lange  die
Beziehungen  zwischen  der  deutschen  Mehrheit  und  der  slowenischen  Volksgruppe,
  und  erst  im  letzten  Jahrzehnt  stellen  sich  allmählich  Beruhigung  und
Eintracht  ein.
Hier  anzuschließen  ist  das  Problem  zweisprachiger  Ortstafeln  zur  Kennzeichnung
  des  Siedlungsraumes  einer  Volksgruppe.  Ihre  Aufstellung  ist  zwar  in  Artikel
  7  des  Staatsvertrages  von  1955  vorgesehen  und  im  Volksgruppengesetz
von  1976  für  Gebiete  mit  mindestens  25%  einer  Volksgruppenbevölkerung
festgelegt,  doch  machen  davon  lediglich  die  Slowenen  Gebrauch.  Sieht  die
Verordnung  von  1977  (BGBl.  Nr.  308/1977)  91  Ortschaften  vor,  so  befinden
sich  solche  derzeit  in  rund  60  Ortschaften,  während  die  Volksgruppen  Vertreter
die  Errichtung  von  über  800  Ortstafeln  in  sämtlichen  Gemeinden  fordern.  Diese
Diskrepanz  resultiert  aus  dem  Widerspruch  zwischen  der  Verordnung,  die  alle
in  Betracht  kommenden  Ortsteile  einer  Gemeinde  vorsieht,  während  die  Straßenverkehrsordnung
  von  1960  (§  53  Z.  17)  solche  ausschließlich  nach  straßenpolizeilichen
  Erfordernissen  für  verbautes  Gebiet  zuläßt.12  Hier  sei  aber  auch
an  die  psychologischen  Implikationen  einer  solchen  Gebietskennzeichnung  be¬11

  Vgl.  Anm.  7  und  zum  Teil  auch  Fischer  1980.
12  Vgl.  Grundlagenbericht  1991,  S.  36.
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