feniliche schriftliche wie mündliche Gebrauch ihrer jeweiligen Sprache beson¬
ders als Unterrichts- und Amtssprache, in Gottesdiensten, Versammlungen,
Rundfunk- und Fernsehsendungen und in Druckwerken, die Pflege ihrer Kul¬
tur, die Bildung von Vereinen und die Abhaltung von Versammlungen, der An¬
spruch auf öffentliche Förderung,8 die Aufstellung von zweisprachigen Ortsta¬
feln sowie die Einrichtung von Volksgruppenbeiräten beim Bundeskanzleramt
zur Vertretung ihrer kulturellen, sozialen und wirtschaftlichen Interessen. Ob¬
wohl für die Volksgruppen kein gesetzlicher Anspruch auf Vertretung in den
Landtagen und im österreichischen Nationalrat besteht, ist zumindest die Reprä¬
sentanz der großen Gruppen in den Landtagen, zum Teil auch im Nationalrat de
facto über die gewählten Mandatare der politischen Parteien gegeben. Trotz
gleicher Rechte ist aber die heutige Situation der einzelnen Volksgruppen unter¬
schiedlich, was im folgenden ohne Anspruch auf Vollständigkeit ausgeführt
werden soll. Ebenso wird bezüglich der Geschichte hauptsächlich nur auf die
Herkunft und die Eingliederung in die Republik Österreich nach dem Ersten
Weltkrieg eingegangen.9
2. Die Slowenen in Kärnten
Die Slowenen in Südkämten10 sind räumlich mit den Slowenen im südlich an¬
grenzenden heutigen Slowenien bzw. ehemaligen Jugoslawien verbunden. Ge¬
schichtlich gehen sie auf die im einstigen Herzogtum Kärnten siedelnden Al¬
penslawen zurück, die sich während des 8. bis 14. Jhs. nicht an das Deutsche
assimilierten und damit ihre Sprache bewahrten. Das heute zweisprachige
8 Ein Bericht der Bundesregierung über die Volksgruppenförderung und die detaillierte
Aufstellung der vergebenen Mittel in den Jahren 1987-89 in Grundlagenbericht 1991, S.
80ff. Die gesamten Förderungen von 1990-91 und die erstmals vergebenen Förderungen
an die Roma und Sinti sowie an die Wiener Slowaken sind genannt in Austria Ethnica
1993, S. 34. Einzig die Kärntner Slowenen erhalten auch finanzielle Unterstützung aus
dem Ausland, nämlich seit 1972 von Jugoslawien und seit 1990 von Slowenien, wobei
sich die slowenische Förderung seit 1990 auf ca. 18 Millionen Schilling pro Jahr beläuft,
was durchschnittlich um ein Drittel mehr ist, als die bei ca. 12 Millionen Schilling
liegende österreichische Förderung, vgl. Kärntner Slowenen 1993, S. 53.
9 Um Literaturangaben nicht zu wiederholen, sei bereits hier auf die allgemeinen
Beschreibungen der Volksgruppen verwiesen, so auf Grundlagenbericht 1991, Austria
Ethnica 1993, Suppan 1983 und Lipoid 1993. Die statistischen Bevölkerungsangaben
stammen für 1971 aus Ergebnisse der Volkszählung 1971 (1980), für 1981 aus Hanika
1986 und Volkszählung 1981 (1990) und für 1991 aus Ladstätter 1993. Dr. Johann
Ladstätter, Österreichisches Statistisches Zentralamt Wien, möchte ich auch für eine Reihe
von einzelnen Angaben aus den noch nicht veröffentlichten Detailstatistiken zum Ge¬
brauch der Umgangssprachen danken. Die statistischen Angaben für die Volksschulen im
Schuljahr 1993/94 nach Österreichisches Schulenverzeichnis 93/94, weitere Angaben
nach den Österreichischen Volksgruppenhandbüchem für die einzelnen Volksgruppen.
10 Über die allgemeinen Hinweise in Anm. 9 hinaus vgl. speziell Kärntner Slowenen 1993.
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