Full text : Sprachenpolitik in Grenzregionen

feniliche  schriftliche  wie  mündliche  Gebrauch  ihrer  jeweiligen  Sprache  besonders
  als  Unterrichts-  und  Amtssprache,  in  Gottesdiensten,  Versammlungen,
Rundfunk-  und  Fernsehsendungen  und  in  Druckwerken,  die  Pflege  ihrer  Kultur,
  die  Bildung  von  Vereinen  und  die  Abhaltung  von  Versammlungen,  der  Anspruch
  auf  öffentliche  Förderung,8  die  Aufstellung  von  zweisprachigen  Ortstafeln
  sowie  die  Einrichtung  von  Volksgruppenbeiräten  beim  Bundeskanzleramt
zur  Vertretung  ihrer  kulturellen,  sozialen  und  wirtschaftlichen  Interessen.  Obwohl
  für  die  Volksgruppen  kein  gesetzlicher  Anspruch  auf  Vertretung  in  den
Landtagen  und  im  österreichischen  Nationalrat  besteht,  ist  zumindest  die  Repräsentanz
  der  großen  Gruppen  in  den  Landtagen,  zum  Teil  auch  im  Nationalrat  de
facto  über  die  gewählten  Mandatare  der  politischen  Parteien  gegeben.  Trotz
gleicher  Rechte  ist  aber  die  heutige  Situation  der  einzelnen  Volksgruppen  unterschiedlich,
  was  im  folgenden  ohne  Anspruch  auf  Vollständigkeit  ausgeführt
werden  soll.  Ebenso  wird  bezüglich  der  Geschichte  hauptsächlich  nur  auf  die
Herkunft  und  die  Eingliederung  in  die  Republik  Österreich  nach  dem  Ersten
Weltkrieg  eingegangen.9
2. Die  Slowenen  in  Kärnten
Die  Slowenen  in  Südkämten10  sind  räumlich  mit  den  Slowenen  im  südlich  angrenzenden
  heutigen  Slowenien  bzw.  ehemaligen  Jugoslawien  verbunden.  Geschichtlich
  gehen  sie  auf  die  im  einstigen  Herzogtum  Kärnten  siedelnden  Alpenslawen
  zurück,  die  sich  während  des  8.  bis  14.  Jhs.  nicht  an  das  Deutsche
assimilierten  und  damit  ihre  Sprache  bewahrten.  Das  heute  zweisprachige

8  Ein  Bericht  der  Bundesregierung  über  die  Volksgruppenförderung  und  die  detaillierte
Aufstellung  der  vergebenen  Mittel  in  den  Jahren  1987-89  in  Grundlagenbericht  1991,  S.
80ff.  Die  gesamten  Förderungen  von  1990-91  und  die  erstmals  vergebenen  Förderungen
an  die  Roma  und  Sinti  sowie  an  die  Wiener  Slowaken  sind  genannt  in  Austria  Ethnica
1993,  S.  34.  Einzig  die  Kärntner  Slowenen  erhalten  auch  finanzielle  Unterstützung  aus
dem  Ausland,  nämlich  seit  1972  von  Jugoslawien  und  seit  1990  von  Slowenien,  wobei
sich  die  slowenische  Förderung  seit  1990  auf  ca.  18  Millionen  Schilling  pro  Jahr  beläuft,
was  durchschnittlich  um  ein  Drittel  mehr  ist,  als  die  bei  ca.  12  Millionen  Schilling
liegende  österreichische  Förderung,  vgl.  Kärntner  Slowenen  1993,  S.  53.
9  Um  Literaturangaben  nicht  zu  wiederholen,  sei  bereits  hier  auf  die  allgemeinen
Beschreibungen  der  Volksgruppen  verwiesen,  so  auf  Grundlagenbericht  1991,  Austria
Ethnica  1993,  Suppan  1983  und  Lipoid  1993.  Die  statistischen  Bevölkerungsangaben
stammen  für  1971  aus  Ergebnisse  der  Volkszählung  1971  (1980),  für  1981  aus  Hanika
1986  und  Volkszählung  1981  (1990)  und  für  1991  aus  Ladstätter  1993.  Dr.  Johann
Ladstätter,  Österreichisches  Statistisches  Zentralamt  Wien,  möchte  ich  auch  für  eine  Reihe
von  einzelnen  Angaben  aus  den  noch  nicht  veröffentlichten  Detailstatistiken  zum  Gebrauch
  der  Umgangssprachen  danken.  Die  statistischen  Angaben  für  die  Volksschulen  im
Schuljahr  1993/94  nach  Österreichisches  Schulenverzeichnis  93/94,  weitere  Angaben
nach  den  Österreichischen  Volksgruppenhandbüchem  für  die  einzelnen  Volksgruppen.
10  Über  die  allgemeinen  Hinweise  in  Anm.  9  hinaus  vgl.  speziell  Kärntner  Slowenen  1993.

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