Das gilt vor allem für das Problem der Amtssprachen. Hier verfuhr man schon
lange nach dem Grundsatz, daß ein Behördenvorgang in derjenigen Sprache behandelt
werden sollte, die ein Antragsteller als Muttersprache beherrschte. So
weit, so gut; Schwierigkeiten ergaben sich aber schon aus der zentralistischen
Struktur der österreichischen Staatsverwaltung, die - ohne selbst national oder
gar nationalistisch zu sein - sich dennoch des Deutschen als allgemeiner behördlicher
Verkehrssprache bediente. Es war dies ebenso eine Frage der
Zweckmäßigkeit wie der Transparenz von Amtshandlungen unter dem Gesichtspunkt
und Interesse von Krone, Regierung und hoher Bürokratie; wobei
im Falle der militärischen Kommandosprache das Problem besonders einsichtig
wird; hier blieb nach dem in diesem Punkt unerschütterlichen Willen des Kaisers
die einheitliche deutsche Kommandosprache im Kem bis 1918 erhalten.
Aus diesem Konflikt zwischen den Erfordernissen nationaler Gleichberechtigung
in der Sprachenfrage - Sprache ist bekanntlich ein wesentlicher Teil des
Menschseins! - und den Notwendigkeiten einer effizienten Reichsverwaltung
entstand ein jahrzehntelanger Streit zwischen den Tschechen einerseits sowie
der Wiener Regierung und den Deutschen in Böhmen und Mähren andererseits,
der im Grunde bis zum Ende der Monarchie dauerte und sich mit umgekehrtem
Vorzeichen nach 1918 in der Tschechoslowakischen Republik fortsetzte; dann
allerdings ohne das nützliche Regulativ von zwei obersten Gerichtshöfen für
Nationalitätenfragen, Institutionen, deren Wirken eingangs an einem konkreten
Fall geschildert wurde. Es ging dabei immer wieder um einen akzeptablen
Kompromiß zwischen äußerer Amtssprache für das jeweilige Publikum, nach
dessen Muttersprache man sich zu richten hatte, und der „inneren Amtssprache“,
d. h. der Sprache des Behördenverkehrs untereinander. Der Husarenritt
der Regierung des Grafen Kasimir Badeni von 1897 in der Sprachenfrage, wonach
per Verwaltungsanordnung, d. h. ohne parlamentarische Absicherung, für
alle Beamten der Böhmischen Länder die Beherrschung beider Landessprachen
Pflicht wurde bzw. innerhalb von 4 Jahren, d. h. bis 1901, zu erbringen war,
löste damals die schwerste Staatskrise Österreichs seit 1848 aus und brachte den
radikalen deutschnationalen Parteien großen Zulauf. Es kam zu teilweise gewalttätigen
Massendemonstrationen in den deutschen Städten Böhmens und
Mährens und zu einem nationalen, für die Monarchie bedrohlichen Solidarisierungseffekt
in den deutschen Alpenländem Österreichs. Kein Wunder, daß Kaiser
Franz Joseph daraufhin das Experiment abbrach, ohne daß die folgenden
Regierungen darum herum kamen, über die äußere und innere Amtssprache
weiter zu verhandeln. Die tschechische Seite erzielte dabei in zähen Verhandlungen
beträchtliche Erfolge, so daß vor dem Ersten Weltkrieg etwa 90% der
Landesverwaltung in den Böhmischen Ländern bereits „fest in tschechischer
Hand“ war. Dies ist - ich möchte das ausdrücklich betonen - kein nachträglich
eingebrachter Aspekt, sondern es war schon damals hartes argumentatives Material
im nationalen Sprachenkampf. Wie sehr die nationalistisch-konfrontativen
Denkmuster die Szene beherrschten, zeigt wiederum die Sprachen- und Schulfrage
und ihre Beurteilung durch die Historiographie von Tschechen und Deut¬330