Full text : Sprachenpolitik in Grenzregionen

Das  gilt  vor  allem  für  das  Problem  der  Amtssprachen.  Hier  verfuhr  man  schon
lange  nach  dem  Grundsatz,  daß  ein  Behördenvorgang  in  derjenigen  Sprache  behandelt
  werden  sollte,  die  ein  Antragsteller  als  Muttersprache  beherrschte.  So
weit,  so  gut;  Schwierigkeiten  ergaben  sich  aber  schon  aus  der  zentralistischen
Struktur  der  österreichischen  Staatsverwaltung,  die  -  ohne  selbst  national  oder
gar  nationalistisch  zu  sein  -  sich  dennoch  des  Deutschen  als  allgemeiner  behördlicher
  Verkehrssprache  bediente.  Es  war  dies  ebenso  eine  Frage  der
Zweckmäßigkeit  wie  der  Transparenz  von  Amtshandlungen  unter  dem  Gesichtspunkt
  und  Interesse  von  Krone,  Regierung  und  hoher  Bürokratie;  wobei
im  Falle  der  militärischen  Kommandosprache  das  Problem  besonders  einsichtig
wird;  hier  blieb  nach  dem  in  diesem  Punkt  unerschütterlichen  Willen  des  Kaisers
  die  einheitliche  deutsche  Kommandosprache  im  Kem  bis  1918  erhalten.
Aus  diesem  Konflikt  zwischen  den  Erfordernissen  nationaler  Gleichberechtigung
  in  der  Sprachenfrage  -  Sprache  ist  bekanntlich  ein  wesentlicher  Teil  des
Menschseins!  -  und  den  Notwendigkeiten  einer  effizienten  Reichsverwaltung
entstand  ein  jahrzehntelanger  Streit  zwischen  den  Tschechen  einerseits  sowie
der  Wiener  Regierung  und  den  Deutschen  in  Böhmen  und  Mähren  andererseits,
der  im  Grunde  bis  zum  Ende  der  Monarchie  dauerte  und  sich  mit  umgekehrtem
Vorzeichen  nach  1918  in  der  Tschechoslowakischen  Republik  fortsetzte;  dann
allerdings  ohne  das  nützliche  Regulativ  von  zwei  obersten  Gerichtshöfen  für
Nationalitätenfragen,  Institutionen,  deren  Wirken  eingangs  an  einem  konkreten
Fall  geschildert  wurde.  Es  ging  dabei  immer  wieder  um  einen  akzeptablen
Kompromiß  zwischen  äußerer  Amtssprache  für  das  jeweilige  Publikum,  nach
dessen  Muttersprache  man  sich  zu  richten  hatte,  und  der  „inneren  Amtssprache“,
  d.  h.  der  Sprache  des  Behördenverkehrs  untereinander.  Der  Husarenritt
der  Regierung  des  Grafen  Kasimir  Badeni  von  1897  in  der  Sprachenfrage,  wonach
  per  Verwaltungsanordnung,  d.  h.  ohne  parlamentarische  Absicherung,  für
alle  Beamten  der  Böhmischen  Länder  die  Beherrschung  beider  Landessprachen
Pflicht  wurde  bzw.  innerhalb  von  4  Jahren,  d.  h.  bis  1901,  zu  erbringen  war,
löste  damals  die  schwerste  Staatskrise  Österreichs  seit  1848  aus  und  brachte  den
radikalen  deutschnationalen  Parteien  großen  Zulauf.  Es  kam  zu  teilweise  gewalttätigen
  Massendemonstrationen  in  den  deutschen  Städten  Böhmens  und
Mährens  und  zu  einem  nationalen,  für  die  Monarchie  bedrohlichen  Solidarisierungseffekt
  in  den  deutschen  Alpenländem  Österreichs.  Kein  Wunder,  daß  Kaiser
  Franz  Joseph  daraufhin  das  Experiment  abbrach,  ohne  daß  die  folgenden
Regierungen  darum  herum  kamen,  über  die  äußere  und  innere  Amtssprache
weiter  zu  verhandeln.  Die  tschechische  Seite  erzielte  dabei  in  zähen  Verhandlungen
  beträchtliche  Erfolge,  so  daß  vor  dem  Ersten  Weltkrieg  etwa  90%  der
Landesverwaltung  in  den  Böhmischen  Ländern  bereits  „fest  in  tschechischer
Hand“  war.  Dies  ist  -  ich  möchte  das  ausdrücklich  betonen  -  kein  nachträglich
eingebrachter  Aspekt,  sondern  es  war  schon  damals  hartes  argumentatives  Material
  im  nationalen  Sprachenkampf.  Wie  sehr  die  nationalistisch-konfrontativen
Denkmuster  die  Szene  beherrschten,  zeigt  wiederum  die  Sprachen-  und  Schulfrage
  und  ihre  Beurteilung  durch  die  Historiographie  von  Tschechen  und  Deut¬330


            
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