Friedrich Prinz
Sprache und Nation in den Böhmischen Ländern
(1848 - 1938)
Am 11. Mai 1912 richtete der Gemüsehändler Johann Lehar in Hohenstadt
(Zabeh), Mähren, folgende Beschwerde an den Wiener Verwaltungsgerichtshof:
Er habe seine schulpflichtige Tochter Anna in die deutsche Volksschule Hohenstadt
geschickt, wogegen der tschechische Schulrat Einspruch erhob. Er
wies nämlich auf ein entsprechende Bestimmung des „Mährischen Ausgleichs“
zwischen Tschechen und Deutschen aus dem Jahre 1905 hin, wonach sich Johann
Lehar in den tschechischen National-Kataster eingetragen und sich damit
eindeutig als Tscheche bekannt habe, also verpflichtet sei, sein Kind Anna in
die tschechische Volksschule zu schicken. Was es mit dem „Mährischen Ausgleich“
und den getrennten Nationalkatastern für Tschechen und Deutsche auf
sich hatte, davon wird noch die Rede sein. Im Fall des Gemüsehändlers Lehar
wies dieser darauf hin, daß er mit Rücksicht auf seine tschechische Kundschaft
sich unter dem Druck des tschechischen Ortsschulrats damals als Tscheche in
den Nationalkataster habe eintragen lassen, aber bei der letzten Volkszählung
die deutsche Sprache als Umgangssprache angegeben habe; auch sei er Mitglied
der deutschen Feuerwehr und des „Bundes der Deutschen“ Nordmährens.
Die Argumentation ist vor allem deshalb aufschlußreich, weil sie Einblick in
die jeweiligen auch sozialen Motivationen des Nationalbekenntnisses vermittelt,
aber auch in die Variablen eines solchen Bekenntnisses. Wirtschaftliche Interessen
spielten dabei ebenso eine Rolle wie Besorgnisse über massiven Druck der
nationalen Parteien; desgleichen ergab sich bei der Beratung des Verwaltungsgerichts
über den Fall Lehar, daß mit dem Zwang des Nationalkatasters, sich zu
einer bestimmten Nation zu „bekennen“, das verfassungsmäßig garantierte
Recht der Eltern, ihre Kinder in eine ihren Interessen entsprechende Schule zu
geben, doch recht empfindlich a priori eingeschränkt wurde.
Als massenpsychologischer Hintergrund muß der nationalistische Kampf um die
Schulkinder erwähnt werden, mit dessen Hilfe man künftig den zahlenmäßigen
„Sieg“ der einen Nationalität über die andere in einer Stadt oder Landgemeinde
zu erlangen gedachte. Diesem Zweck dienten die zahlreichen deutschen wie
tschechischen privaten Schulvereine, die oft Jahrzehnte lang das Geld aufbrachten,
um in gemischtsprachigen Orten Schulen für die eigene Nationalität unterhalten
zu können. Dies wäre an und für sich kaum tadelnswert gewesen, wenn
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