Full text : Sprachenpolitik in Grenzregionen

Das  Cechoslovakische  hat  eine  etwas  andere  Geschichte.  Im  19.  Jahrhundert
war  davon  nicht  die  Rede.  Man  sprach  zwar  von  der  Notwendigkeit  einer  einheitlichen
  Standardsprache  für  Böhmen,  Mähren  und  die  Slowakei;  damit  war
aber  immer  das  Cechische  gemeint.62  Nach  dem  österreichisch-ungarischen
Ausgleich  trat  diese  Frage  zunächst  in  den  Hintergrund.  Das  Cechische  war
nämlich  in  der  cisleithanischen  Reichshälfte  auf  sich  gestellt  und  mußte  sich  in
äußerer  Sprachenpolitik  gegenüber  dem  Deutschen  behaupten.63  Das  Slovakische
  dagegen  war  der  Magyarisierungspolitik  ausgesetzt,  welche  in  Transleithanien
  herrschte,  und  konnte  nur  mit  Mühe  sein  Überleben  als  im  wesentlichen
  gesprochene  Sprachform  sichern.  Erst  mit  der  Erringung  der  Eigenstaatlichkeit
  änderte  sich  die  Lage.  Um  nicht  in  der  Ersten  Tschechoslowakischen
Republik  eine  sprachliche  Grenze  zugestehen  zu  müssen,  sahen  Verfassung  und
Sprachengesetz  von  1920  eine  „cechoslovakische  Sprache”  vor,  die  es,  wie  allgemein
  anerkannt,  aber  nicht  gab:  sie  wurde  als  cechische  oder  slovakische
„Variante”  realisiert.64  Dennoch  wurde  die  Fiktion  dieser  Sprache  bis  zum
Ende  der  Ersten  Tschechoslowakischen  Republik  aufrechterhalten.  Sie  war
auch  Anlaß  für  Versuche,  eine  Annäherung  zwischen  der  cechischen  und  der
slovakischen  Standardsprache  herbeizuführen,  die  in  aller  Regel  zu  einer  Angleichung
  der  slovakischen  an  die  öechische  Standardsprache  führten.  Diese
Bestrebungen  wurden  in  der  Zweiten  Republik  wieder  aufgenommen;  erst  seit
der  Föderalisierung  von  1969  gibt  es  keine  sprachenpolitischen  Bemühungen  in
dieser  Richtung  mehr.65
Cechoslovakisch  und  Serbokroatisch  unterscheiden  sich  darin,  daß  die  Vorstellung
  von  der  cechoslovakischen  Sprache  erst  mit  der  gemeinsamen  Staatlichkeit
aufkommt,  während  letztere  schon  wesentlich  früher  entstanden  ist.  Beiden  ist
aber  gemeinsam,  daß  sie  durch  sprachenpolitische  Bemühungen  (und  z.T.
Zwangsmaßnahmen),  keine  sprachliche  Grenze  innerhalb  des  Staates  zuzulas¬62

  Vgl.  etwa  den  schon  erwähnten  Sammelband  Hlasowé  1846.
63  Einen  Einblick  in  die  späte  Phase  dieser  sprachenpolitischen  Auseinandersetzung  gibt  der
Beitrag  von  Prinz  in  diesem  Band;  vgl.  auch  die  dort  angegebene  weiterführende  Literatur.

64  Dabei  gab  es  schon  sehr  früh  die  Ansicht,  „öechoslovakisch”  könne  auch  durch
„Cechisch”  ersetzt  werden  (was  natürlich  die  erwähnte  Vorstellung  von  einer  einheitlichen
Standardsprache  aus  dem  19.  Jahrhundert  weiterführte);  ein  Ausfluß  dieser  Vorstellung
(oder  war  es  schlicht  Unwissenheit?)  findet  sich  übrigens  auch  im  Friedensvertrag  von
Saint  Germain,  wo  beim  Schutz  sprachlicher  Minderheiten  nur  von  „ressortissants  de
langue  autre  que  le  tchèque...  (que  la  langue  tchèque)”  die  Rede  ist  (Kap.  I  Art.  7  und  9)
und  wo  der  Regierung  das  Recht  zugebilligt  wird,  „de  rendre  obligatoire  l’enseignement
de  la  langue  tchèque”  (Art.  9;  vgl.  Hartmann  1925,  20  und  22):  bei  wörtlicher  Auslegung
hätten  Slovakischsprechende  als  sprachliche  Minderheit  gelten  müssen.
65  Zum  Verhältnis  zwischen  Cechisch  und  Slovakisch  vgl.  FrySöak  1978  und  Salzmann
1980,  zum  Slovakischen  besonders  Rufciika  1973.

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