Das Cechoslovakische hat eine etwas andere Geschichte. Im 19. Jahrhundert
war davon nicht die Rede. Man sprach zwar von der Notwendigkeit einer einheitlichen
Standardsprache für Böhmen, Mähren und die Slowakei; damit war
aber immer das Cechische gemeint.62 Nach dem österreichisch-ungarischen
Ausgleich trat diese Frage zunächst in den Hintergrund. Das Cechische war
nämlich in der cisleithanischen Reichshälfte auf sich gestellt und mußte sich in
äußerer Sprachenpolitik gegenüber dem Deutschen behaupten.63 Das Slovakische
dagegen war der Magyarisierungspolitik ausgesetzt, welche in Transleithanien
herrschte, und konnte nur mit Mühe sein Überleben als im wesentlichen
gesprochene Sprachform sichern. Erst mit der Erringung der Eigenstaatlichkeit
änderte sich die Lage. Um nicht in der Ersten Tschechoslowakischen
Republik eine sprachliche Grenze zugestehen zu müssen, sahen Verfassung und
Sprachengesetz von 1920 eine „cechoslovakische Sprache” vor, die es, wie allgemein
anerkannt, aber nicht gab: sie wurde als cechische oder slovakische
„Variante” realisiert.64 Dennoch wurde die Fiktion dieser Sprache bis zum
Ende der Ersten Tschechoslowakischen Republik aufrechterhalten. Sie war
auch Anlaß für Versuche, eine Annäherung zwischen der cechischen und der
slovakischen Standardsprache herbeizuführen, die in aller Regel zu einer Angleichung
der slovakischen an die öechische Standardsprache führten. Diese
Bestrebungen wurden in der Zweiten Republik wieder aufgenommen; erst seit
der Föderalisierung von 1969 gibt es keine sprachenpolitischen Bemühungen in
dieser Richtung mehr.65
Cechoslovakisch und Serbokroatisch unterscheiden sich darin, daß die Vorstellung
von der cechoslovakischen Sprache erst mit der gemeinsamen Staatlichkeit
aufkommt, während letztere schon wesentlich früher entstanden ist. Beiden ist
aber gemeinsam, daß sie durch sprachenpolitische Bemühungen (und z.T.
Zwangsmaßnahmen), keine sprachliche Grenze innerhalb des Staates zuzulas¬62
Vgl. etwa den schon erwähnten Sammelband Hlasowé 1846.
63 Einen Einblick in die späte Phase dieser sprachenpolitischen Auseinandersetzung gibt der
Beitrag von Prinz in diesem Band; vgl. auch die dort angegebene weiterführende Literatur.
64 Dabei gab es schon sehr früh die Ansicht, „öechoslovakisch” könne auch durch
„Cechisch” ersetzt werden (was natürlich die erwähnte Vorstellung von einer einheitlichen
Standardsprache aus dem 19. Jahrhundert weiterführte); ein Ausfluß dieser Vorstellung
(oder war es schlicht Unwissenheit?) findet sich übrigens auch im Friedensvertrag von
Saint Germain, wo beim Schutz sprachlicher Minderheiten nur von „ressortissants de
langue autre que le tchèque... (que la langue tchèque)” die Rede ist (Kap. I Art. 7 und 9)
und wo der Regierung das Recht zugebilligt wird, „de rendre obligatoire l’enseignement
de la langue tchèque” (Art. 9; vgl. Hartmann 1925, 20 und 22): bei wörtlicher Auslegung
hätten Slovakischsprechende als sprachliche Minderheit gelten müssen.
65 Zum Verhältnis zwischen Cechisch und Slovakisch vgl. FrySöak 1978 und Salzmann
1980, zum Slovakischen besonders Rufciika 1973.
294