Es ist festzuhalten, daß die Vorschläge von den Vertretern derjenigen Standardsprachen,
die von der Abspaltung betroffen sind, im allgemeinen abgelehnt
werden.51
Sowohl Eingliederung als auch Abspaltung sind in der Regel sprachenpolitische
Erscheinungen, die bevorzugt Grenzgebiete betreffen. Es werden kleine Gebiete
eingegliedert, die am Rand des Geltungsbereichs einer Standardsprache
liegen, und zwar meist, um sprachliche Grenzen bestehenden oder angestrebten
außersprachlichen (meist politischen) Grenzen anzugleichen. Die Abspaltung
betrifft auch Randgebiete, und die Gründe für eine Abspaltung können die gleichen
sein wie für eine Eingliederung. Daneben gibt es aber auch einen innersprachlichen
Grund für die Abspaltung: die überdachende Standardsprache wird
als zu weit von den sprachlichen Formen des Kontinuums entfernt empfunden.52
Eine Besonderheit der Sprachenpolitik in der Slavia besteht darin, daß es neben
Eingliederung und Abspaltung auch noch den Sonderfall der Verbindung
gibt.53 Er ist belegt in zwei Beispielen, die beide gescheitert sind. Das eine ist
der Fall des Serbokroatischen, das andere die cechoslovakische Sprache. Schon
an der Sprachbezeichnung (der Glottonymie)54 wird der Sonderfall deutlich.55
Das Serbokroatische war Überrest einer ursprünglich noch größer angelegten
Verbindung, der „illyrischen Sprache”, die auch noch das nachmalige Sloveni-51
Im Falle der jitvjeia voloda wird öfters die „Hand Moskaus” hinter dem Vorschlag vermutet:
Ziel des Vorhabens wäre die Schwächung der weißrussischen und der ukrainischen
Standardsprache.
52 Der Abstand zwischen Kontinuum und überdachender Standardsprache läßt sich natürlich
nicht genau berechnen. Vor allem aber scheint der Punkt, an dem der Abstand zu
groß wird, nicht überall gleich zu sein. Innerhalb des slavischen Kontinuums liegt er
ziemlich niedrig: „Z.B. wird innerhalb des deutschen Sprachraumes die Grenze zwischen
Sprache und Mundart traditionell weiter gezogen als im slawischen Bereich. Ein Abstand,
wie er z.B. zwischen dem Hochalemannischen (Waiserisch) und der deutschen Schriftsprache
besteht, würde im slawischen wie im romanischen Bereich möglicherweise
ausreichen, um das Waiserische zur Abstandsprache zu erklären.” (Kloss 1969a, 147).
53 Vergleichbar ist dieser Fall außerhalb der Slavia am ehesten mit der Idee Gandhis, Hindi
und Urdu als Hindustani zusammenzufassen; vgl. Gopal 1966, 180 ff.
5^ Zur Glottonymie allgemein vgl. Goebl 1979, 8-31.
55 Die Besonderheit besteht darin, daß die beiden Bestandteile der Sprachbezeichnung
zusammenzuzählen sind; sonst schränkt bei zusammengesetzten Sprachbezeichnungen
(amerikanisches Englisch, Schweizerdeutsch usw.) der eine Begriff den anderen ein. Das
einzige andere mir bekannte Beispiel dieses Typs, „Melindo” (= Mel[aju]-Indo[nesia]),
scheint nicht erfolgreich gewesen zu sein, vgl. Alisjahbana 1974, 411 ff., und Asmah
1992,403 f.
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