Full text : Sprachenpolitik in Grenzregionen

wirklichen  Eingliederung  gibt  es  eine  abgeschwächte  Form,  den  Geltungsbereich
  einer  Standardsprache  auf  denjenigen  einer  anderen  auszudehnen,  die  man
als  „schleichende  Überfremdung”  bezeichnen  kann.  Sie  ist  v.a.  im  ostslavischen
Bereich  und  hier  besonders  am  Beispiel  des  Weißrussischen  zu  beobachten.  Die
Überfremdung  äußert  sich  darin,  daß  die  überfremdende  Standardsprache  (hier
das  Russische)  zunehmend  die  eigentlich  überdachende  Standardsprache  (das
Weißrussische)  be-  und  in  einigen  Fällen  sogar  verdrängt.* 42
Ergebnis  der  Eingliederung  ist  jedenfalls  eine  sprachliche  Grenzverschiebung.
In  gewissen  Fällen  kann  eine  sprachliche  Grenze  sogar  ganz  verschwinden.  Dadurch
  entstehen  neue  sprachliche  Grenzgebiete,  die  ihrerseits  wieder  sprachenpolitische
  Maßnahmen  erforderlich  machen  können.
Abspaltung  ist  das  Gegenstück  zur  Eingliederung,  und  auch  sie  ist  in  der  Sprachenpolitik
  oft  anzutreffen.43  Außerhalb  der  Slavia  stehen  als  Beispiele  etwa
das  Letzebuergesch  bezüglich  der  deutschen  Standardsprache  und  das  (mittlerweile
  moribunde)  Moldauische  gegenüber  dem  Rumänischen  zur  Verfügung.44
  In  der  Slavia  ist  diese  Erscheinung  recht  ausgeprägt.  Am  deutlichsten
tritt  sie  im  ostslavischen  Gebiet  zutage.  Bis  zum  Beginn  des  20.  Jahrhunderts
war  für  das  gesamte  Gebiet  die  russische  Standardsprache  verbindlich.  Erst
nach  der  Revolution  von  1905  bzw.  1917  übernahmen  die  ukrainische  und  die
weißrussische  Standardsprache  die  Funktionen  der  russischen  Standardsprache

Russische  zumindest  als  Verkehrssprache  durchzusetzen.  Heute  muß  dieser  Versuch
allerdings  als  gescheitert  gelten.  Als  Kuriosum  sei  in  diesem  Zusammenhang  ein  Buch
aus  jüngerer  Zeit  erwähnt,  in  dem  (von  einem  polnischen  Verfasser  und  in  polnischer
Sprache)  Polnisch  als  die  ideale  Welthilfssprache  vorgeschlagen  wird  (Susskin  1990).
42  Im  Sprachengesetz  von  1990  wurde  das  Weißrussische  zur  Staatssprache  von
Weißrußland  erklärt.  Durch  das  Referendum  von  1995  erhielt  das  Russische  aber
(wieder)  die  Gleichberechtigung.  Heute  ist  es  so,  daß  Russisch  die  Stadtsprache  ist,
Weißrussisch  die  Sprache  der  ländlichen  Gebiete  (meist  auf  der  Ebene  des  Kontinuums,
nicht  auf  derjenigen  der  Standardsprache).  Vgl.  dazu  Wexler  1992  und  Bieder  1995.
43  Für  diese  Erscheinung  ist  der  Begriff  Glottotomie  vorgeschlagen  worden;  vgl.  Goebl
1979,  31  ff.
44  Zum  Letzebuergeschen  vgl.  Hoffmann  1979  und  1987.  In  diesem  Zusammenhang  sollte
erwähnt  werden,  daß  diese  Sprache  in  jüngster  Zeit  beginnt,  Überdachungsfunktionen  für
die  an  Luxemburg  grenzenden  Gebiete  in  Frankreich  und  Belgien  zu  übernehmen,  also
eingliedemd  zu  wirken  (Berg  1995).  Zum  Rumänischen  und  Moldauischen  vgl.  Haarmann
  1978  und,  für  die  neuere  Entwicklung,  Heitmann  1989.  Durch  den  Wegfall  des
zentralstaatlichen  Drucks  mit  dem  Ende  der  UdSSR  wurde  im  Geltungsgebiet  der
moldauischen  Standardsprache  die  Rückkehr  zur  Lateinschrift  und  das  Zusammengehen
mit  der  rumänischen  Standardsprache  möglich.  Das  spezifisch  „Moldauische”  beschränkt
sich  damit  auf  einzelne  Besonderheiten  (v.a.  im  Wortschatz)  und  ist  in  dieser  Hinsicht
dem  „Österreichischen”  (oder  vielleicht  sogar  dem  „DDR-Deutsch”)  vergleichbar.

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