Full text : Sprachenpolitik in Grenzregionen

Nach  der  Darstellung  dieses  Sonderfalls,  der  sehr  deutlich  zeigt,  wie  Sprachenpolitik
  und  Politik  Zusammenhängen,  will  ich  nun  die  Möglichkeiten  der  inneren
  Sprachenpolitik  (Eingliederung,  Abspaltung,  Verbindung)  einzeln  darstellen.

Eingliederung  ist  in  der  Sprachenpolitik  sehr  oft  anzutreffen.  Sie  ergibt  sich
einmal  aus  der  Ausdehnung  einer  Standardsprache  über  ihren  ursprünglichen
Geltungsbereich  hinaus  und  kann  in  diesem  Fall  als  natürliche  Wachstumserscheinung
  gesehen  werden.  Zum  andern  können  aber  auch  Gebiete  eingegliedert
  werden,  die  schon  überdacht  waren.  Außerhalb  der  Slavia  kann  man  in
diesem  Zusammenhang  auf  die  Geschichte  der  französischen  (langue  d’oi'l/
langue  d’oc)  und  der  deutschen  (niederdeutsch/hochdeutsch)  Standardsprache
verweisen.  In  der  Slavia  ist  ersterer  Fall  ebenfalls  gut  belegt  (am  ausgeprägtesten
  im  Falle  des  Russischen).  Letzterer  Fall  liegt  vor  bei  der  Herausbildung
  der  kroatischen  Schriftsprache,  wo  in  der  ersten  Hälfte  des  19.  Jahrhunderts
  die  stokavisch-ijekavische  Variante  auch  die  Gebiete  überdachte,  die
vorher  die  kajkavische  und  z.T.  noch  früher  die  ¿akavische  Variante  verwendet
hatten.38  Ähnliches  gilt  für  die  polnische  Standardsprache,  die  ihren  Geltungsbereich
  auch  auf  pomoranisches  (d.h.  kasubisches  und  slovinzisches)  Gebiet
ausdehnte,  obwohl  es  dort  zumindest  Ansätze  einer  eigenständigen  Standardisierung
  gegeben  hatte.39  In  die  gleiche  Richtung  gehen  Versuche,  die  cechische
Standardsprache  auch  für  die  Slowakei  verbindlich  zu  erklären;  sie  wurden  im
19.  Jahrhundert  unternommen  und  kehrten  in  abgeschwächter  Form  im  20.
Jahrhundert  wieder.40  Des  weitem  gehören  hierher  die  oben  erwähnten  Versuche
  der  Eingliederung  Mazedoniens  in  den  Geltungsbereich  der  serbischen  bzw.
der  bulgarischen  Standardsprache.  Als  Extremfall  der  Eingliederung  ist
schließlich  der  Vorschlag  anzusehen,  den  Geltungsbereich  einer  bestehenden
slavischen  Standardsprache  auf  die  ganze  Slavia  auszudehnen.4!  Neben  der

38  Vgl.  dazu  Franolic  1984  und  Brozovic  1976.
39  Die  sprachliche  Frage  wurde  hier  sehr  stark  von  der  Politik  überschattet:  während  von
polnischer  Seite  die  Zugehörigkeit  des  KaSubischen  zum  Polnischen  verfochten  wurde,
neigte  man  deutscherseits  eher  dazu,  dem  KaSubischen  Selbständigkeit  zuzugestehen.
Dies  gab  Anlaß  zum  Vorwurf,  es  würde  versucht,  auf  sprachlichem  Gebiet  eine  Politik
des  „divide  et  impera”  zu  betreiben.  Die  tatsächlichen  sprachlichen  Verhältnisse  sind  wohl
am  besten  dargestellt  bei  Baudouin  de  Courtenay  1904.
40  Aussagekräftig  ist  hier  der  Titel  eines  Sammelbandes  von  1846:  „Stimmen  zur  Notwendigkeit
  einer  einheitlichen  Schriftsprache  für  Böhmen,  Mährer  und  Slowaken”
(Hlasowe  1846).  Diese  einheitliche  Standardsprache  konnte  natürlich  nur  das  Cechische
sein.
41  Dafür  kam  (und  kommt)  eigentlich  nur  die  russische  Standardsprache  in  Frage,  und  einen
entsprechenden  Vorschlag  hat  es  auch  gegeben  (vgl.  Budiloviö  1892  und  die  Rezension
Jagic  1893).  Dem  Vorschlag  war  natürlich  kein  Erfolg  beschieden.  Immerhin  kann  man
den  obligatorischen  Russischunterricht  im  ehemaligen  Ostblock  als  Versuch  ansehen,  das

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