Nationalitätenpolitik”.18 Getrennt werden sie durch den zweiten Weltkrieg, in
dessen Umfeld einige sprachenpolitische Versuche unternommen werden, die
aber zusammen mit den sie unterstützenden politischen Gebilden ein Ende finden
und erst im dritten Abschnitt ihre Wiederbelebung erfahren.
Die „Völkerbundszeit” bedeutete für die meisten slavischen Völker die
Erringung (oder Wiederherstellung) der staatlichen Selbständigkeit. Nach dem
Willen der Siegermächte und gemäß den Vorstellungen der Zeit hätten aus den
alten Vielvölkerstaaten (Österreich-Ungarn, Osmanisches Reich, im weiteren
Zusammenhang auch Rußland) ethnisch und sprachlich einheitliche Nachfolgestaaten
entstehen sollen. Dies ließ sich nicht verwirklichen: alle Nachfolgestaaten,
auch die slavischen, beherbergten in ihren Grenzen Minderheiten. Diese
standen zwar unter dem Schutz entsprechender Bestimmungen in den Pariser
Vorortsverträgen,19 gerade auch in sprachlicher Hinsicht, doch erfüllte keiner
der Staaten die von ihm eingegangenen Verpflichtungen.20 Alle versuchten sie
vielmehr, die fehlende sprachliche Einheitlichkeit durch sprachenpolitische
Maßnahmen herbeizuführen. Staatliche und sprachliche Grenzen sollten in
Einklang gebracht werden, und wo sie es nicht waren, zielte die Sprachenpolitik
darauf ab, die sprachlichen Grenzen den staatlichen anzupassen.
Die „marxistisch-leninistische Nationalitätenpolitik”,21 die immer auch Sprachenpolitik
war,22 fußte theoretisch auf der Vorstellung von der Gleichberechtigung
und dem Selbstbestimmungsrecht aller Nationen. Auf der anderen Seite
standen dem aber der proletarische Internationalismus sowie (macht)politische
Überlegungen gegenüber. Die dialektische Verbindung dieser Gesichtspunkte
zeitigte ein auf den ersten Blick überraschendes Ergebnis: die Sprachenpolitik
der Nachkriegszeit unterscheidet sich in ihren Grundzügen nicht wesentlich von
derjenigen der „Völkerbundszeit”, nur daß man jetzt z.T. wesentlich einschneidendere
Maßnahmen ergriff, um zum Ziel zu gelangen.
Der dritte Abschnitt beginnt, wie erwähnt, für die einzelnen Sprachgebiete zu
unterschiedlichen Zeiten. Er hängt immer zusammen mit dem Zerfall des so¬18
Diese Unterteilung gilt nicht für die UdSSR, wo theoretisch gleichmäßig die „marxistisch-leninistische
Nationalitätenpolitik” die Grundlage für die Sprachenpolitik abgab,
tatsächlich aber beachüiche Schwankungen festzustellen sind, die sich aus der jeweiligen
politischen Lage erklären lassen.
19 Zusammengestellt ist dieses Verfahren des Minderheitenschutzes der Völkerbundszeit bei
Wintgens 1930. Vgl. auch den Beitrag von Oeter in diesem Band.
20 Vgl. dazu die Lageberichte bei Ammende 1931 und 1932.
21 Einen gedrängten Überblick über die Grundsätze bietet Nowusch 1988, 19-25, unter
Berücksichtigung der einschlägigen Autoritäten (Marx, Engels, Lenin; Stalin fehlt natürlich,
obwohl er eigentlich der Fachmann für Nationalitätenfragen war).
22 Die Grundzüge der marxistisch-leninistischen Sprach- und Sprachenpolitik stellte zuletzt
Bochmann 1986 dar (zur Sprachenpolitik v.a. 92 ff.).
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