Full text : Sprachenpolitik in Grenzregionen

Nationalitätenpolitik”.18  Getrennt  werden  sie  durch  den  zweiten  Weltkrieg,  in
dessen  Umfeld  einige  sprachenpolitische  Versuche  unternommen  werden,  die
aber  zusammen  mit  den  sie  unterstützenden  politischen  Gebilden  ein  Ende  finden
  und  erst  im  dritten  Abschnitt  ihre  Wiederbelebung  erfahren.
Die  „Völkerbundszeit”  bedeutete  für  die  meisten  slavischen  Völker  die
Erringung  (oder  Wiederherstellung)  der  staatlichen  Selbständigkeit.  Nach  dem
Willen  der  Siegermächte  und  gemäß  den  Vorstellungen  der  Zeit  hätten  aus  den
alten  Vielvölkerstaaten  (Österreich-Ungarn,  Osmanisches  Reich,  im  weiteren
Zusammenhang  auch  Rußland)  ethnisch  und  sprachlich  einheitliche  Nachfolgestaaten
  entstehen  sollen.  Dies  ließ  sich  nicht  verwirklichen:  alle  Nachfolgestaaten,
  auch  die  slavischen,  beherbergten  in  ihren  Grenzen  Minderheiten.  Diese
standen  zwar  unter  dem  Schutz  entsprechender  Bestimmungen  in  den  Pariser
Vorortsverträgen,19  gerade  auch  in  sprachlicher  Hinsicht,  doch  erfüllte  keiner
der  Staaten  die  von  ihm  eingegangenen  Verpflichtungen.20  Alle  versuchten  sie
vielmehr,  die  fehlende  sprachliche  Einheitlichkeit  durch  sprachenpolitische
Maßnahmen  herbeizuführen.  Staatliche  und  sprachliche  Grenzen  sollten  in
Einklang  gebracht  werden,  und  wo  sie  es  nicht  waren,  zielte  die  Sprachenpolitik
  darauf  ab,  die  sprachlichen  Grenzen  den  staatlichen  anzupassen.
Die  „marxistisch-leninistische  Nationalitätenpolitik”,21  die  immer  auch  Sprachenpolitik
  war,22  fußte  theoretisch  auf  der  Vorstellung  von  der  Gleichberechtigung
  und  dem  Selbstbestimmungsrecht  aller  Nationen.  Auf  der  anderen  Seite
standen  dem  aber  der  proletarische  Internationalismus  sowie  (macht)politische
Überlegungen  gegenüber.  Die  dialektische  Verbindung  dieser  Gesichtspunkte
zeitigte  ein  auf  den  ersten  Blick  überraschendes  Ergebnis:  die  Sprachenpolitik
der  Nachkriegszeit  unterscheidet  sich  in  ihren  Grundzügen  nicht  wesentlich  von
derjenigen  der  „Völkerbundszeit”,  nur  daß  man  jetzt  z.T.  wesentlich  einschneidendere
  Maßnahmen  ergriff,  um  zum  Ziel  zu  gelangen.
Der  dritte  Abschnitt  beginnt,  wie  erwähnt,  für  die  einzelnen  Sprachgebiete  zu
unterschiedlichen  Zeiten.  Er  hängt  immer  zusammen  mit  dem  Zerfall  des  so¬18

  Diese  Unterteilung  gilt  nicht  für  die  UdSSR,  wo  theoretisch  gleichmäßig  die  „marxistisch-leninistische
  Nationalitätenpolitik”  die  Grundlage  für  die  Sprachenpolitik  abgab,
tatsächlich  aber  beachüiche  Schwankungen  festzustellen  sind,  die  sich  aus  der  jeweiligen
politischen  Lage  erklären  lassen.
19  Zusammengestellt  ist  dieses  Verfahren  des  Minderheitenschutzes  der  Völkerbundszeit  bei
Wintgens  1930.  Vgl.  auch  den  Beitrag  von  Oeter  in  diesem  Band.
20  Vgl.  dazu  die  Lageberichte  bei  Ammende  1931  und  1932.
21  Einen  gedrängten  Überblick  über  die  Grundsätze  bietet  Nowusch  1988,  19-25,  unter
Berücksichtigung  der  einschlägigen  Autoritäten  (Marx,  Engels,  Lenin;  Stalin  fehlt  natürlich,
  obwohl  er  eigentlich  der  Fachmann  für  Nationalitätenfragen  war).
22  Die  Grundzüge  der  marxistisch-leninistischen  Sprach-  und  Sprachenpolitik  stellte  zuletzt
Bochmann  1986  dar  (zur  Sprachenpolitik  v.a.  92  ff.).

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