pung der Ergebnisse und beschränkt den Nutzen des Vortrags auf einen ersten
regionalhistorisch akzentuierten Überblick, dem ein Appell zur weiteren Lektüre
immanent ist. Erschließt sich doch die besondere Leistung literarischer
Zeitzeugenschaft meist erst dem ausführlicheren Zitat. Darüber hinaus konzentrieren
sich die Erläuterungen weitgehend auf das Elsaß und Lothringen. Die in
Umfang und Bedeutung erheblich geringere saarländische Problemvariante wird
lediglich skizziert.
4. Des weiteren unterbleibt eine Erörterung diffiziler historiographischer Fragen
der Quellenkritik, die sich besonders dadurch ergeben, daß einerseits ästhetische
Formungen bzw. literarische Gattungsmerkmale zu beachten sind, andererseits
zeitgleiche und rückblickende Zeugnisse unterschiedlicher Gewichtung
bedürfen und schließlich die Autoren meist in die nationalpolitischen Parteiungen
verstrickt waren und von daher zu tendenziösen Darstellungen neigten. Nur
soviel sei hier angemerkt, daß selbst eindeutig parteiliche Texte im relativierenden
Ensemble unterschiedlichster Äußerungen ihren nicht zu unterschätzenden
Informationswert besitzen können und daß die Glaubwürdigkeit der einzelnen
Zeugnisse ohnehin von Fall zu Fall bestimmt werden muß.
5. Die Betrachtung der Autoren bzw. Texte wird auf drei grundsätzliche Funktionen
bzw. Haltungen eingegrenzt: So erscheinen ihre Verfasser in erster Linie
als Beobachter und Reporter, zugleich aber auch als unmittelbar von den Ereignissen
Betroffene, deren Schreibtätigkeit zuweilen der Selbstheilung gedient
haben mochte, und schließlich als politisch Plädierende, deren Erfahrungen in
gewünschte Konfliktregelungen münden. Beginnen wir die Musterung entsprechender
Texte mit Beispielen, in denen Autoren vor allem als Zeitzeugen auftreten.
Daraus ergibt sich zugleich ein knapper chronologischer Abriß der Ereignisse:
*
In der sogenannten Reichslandzeit stößt man in Texten über Elsaß-Lothringen
immer wieder auf Unmut der Bevölkerung, den die Germanisierungsbestrebungen
hervorriefen. Gemäß der vomehmlichen Wirkungsweise von Literatur finden
dabei weniger argumentative Erörterungen von bestimmten Gesetzen oder
Verordnungen statt. Vielmehr verdeutlichen die Texte, welche unmittelbaren
Auswirkungen solche legislatorischen Abstraktionen hatten. Es geht also häufig
um typische Situationen von Durchschnittsbürgem, um konkret erlebte Mißstände
im täglichen Umgang mit Sprache.
So beklagte etwa René Bazin im vielgelesenen Roman Les Oberlé das Vorgehen
der Polizei gegen politische Lieder und Äußerungen oder Inschriften in Französisch.
2 Als groteskes Exempel überlieferte Emil Felden eine Obrigkeitsma߬2
Bazin: Oberle, S. 207 f; 220-222.
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