Full text : Sprachenpolitik in Grenzregionen

Hier  setzt  aber  ein  zweites  Argumentationsmuster  der  deutschen  Polemik  ein,
das  aus  dem  Nationalitätsprinzip  einer  weniger  strengen  Fassung,  wie  sie  Böckh
vertrat,  entwickelt  werden  konnte:  der  Diskurs  vom  ,verdeckten  Volkstum4,
dessen  entschiedenster  Propagator  Heinrich  von  Treitschke  war,  für  den  der
„Geist  eines  Volks44  nicht  nur  die  Gegenwart,  sondern  auch  die  Vergangenheit
umfaßte.  Ein  Jahrtausend  deutscher  Geschichte  könne  nicht  durch  zwei  Jahrhunderte
  französischer  Herrschaft  zerstört  werden:  „Wir  berufen  uns  wider  den
mißleiteten  Willen  derer,  die  da  leben,  auf  den  Willen  derer,  die  da  waren“.!22
Deshalb  dürfen  die  Elsässer  und  deutschen  Lothringer  zum  Eintritt  in  das  Reich
gezwungen  werden.  „Wir  Deutschen,  die  wir  Deutschland  und  Frankreich  kennen,
  wissen  besser,  was  den  Elsässern  frommt,  als  jene  Unglücklichen  selber,
die  in  der  Verbildung  ihres  französischen  Lebens  von  dem  neuen  Deutschland
ohne  treue  Kunde  blieben44.122 123  Ein  ungeheuerlicher  Satz.  Doch  ist  der  Diskurs
vom  ,verdeckten  Volkstum4  auch  anderen  Autoren  nicht  fremd.124  Alfred
Dove  sieht  den  Kern  des  deutschen  „Volksthums“  im  Elsaß  unversehrt,  weil  es
seine  Sprache  gegen  eine  übermächtige  fremde  Verwaltung  bewahre.125  Für
Adolph  Wagner  darf  man  „unsere  alemannischen  und  fränkischen  Landsleute
im  Elsaß  und  Lothringen,  auch  gegen  ihren  Willen  oder  wenigstens  ohne  sie  zu
fragen,  unserem  Staate  einverleiben.“  Man  gibt  ihnen  damit  „das  Recht  auf  die

122 Treitschke  (Anm.  57),  S.  289.
125 Ebd.  Hieraus  ergab  sich  auch  die  konsequente  Ablehnung  des  Selbstbestimmungsrechtes
der  Bevölkerung,  die  in  der  französischen  Publizistik  eine  bedeutende  Rolle  spielt.
124  Deshalb  spielt  er  auch  im  neutralen  Ausland  und  in  den  Diskussionen  nach  1871  noch
eine  große  Rolle.  Zwei  Beispiele:  In  den  .Daily  News*  vom  20.  VIII.  1870  heißt  es
bereits:  „Die  Bevölkerung  des  Elsasses  ist  deutsch  durch  Abstammung,  Sprache  und
Lebensweise  ...  Die  Elsässer  sind  allerdings  eifrige,  wenn  auch  nur  auswendige
Franzosen,  vielleicht  aber  mehr,  um  ihr  innerstes  Bewußtsein,  daß  sie  ganz  und  gar  keine
Franzosen  sind,  zu  verdecken  als  aus  irgendeinem  echten,  tiefen  Gefühl“  (zitiert  nach
Rocholl,  Anm.  169,  S.  10).  Der  Reichsgerichtsrat  a.D.  Petersen  würzt  dagegen  einen  vorwiegend
  verfassungspolitischen  Beitrag  mit  einer  Generalinterpretation  der  latenten
Volkstumskräfte  in  Geschichte,  Brauchtum,  Sprache  und  Literatur.  Vgl.  Petersen,  Julius:
Das  Deutschtum  in  Elsaß-Lothringen,  München  1902  (Der  Kampf  um  das  Deutschtum,
H.  5).
125  Dove,  Alfred:  „Ein  Vorschlag  zur  Annexion  der  Geister  in  Elsaß  und  Lothringen“,  in:  Die
Grenzboten.  Zeitschrift  für  Politik  und  Literatur  29  (1870),  II.  Semester,  Bd.  2,  S.  186f.
[der  Artikel  ist  unsigniert].  Am  25.  Mai  1871  erklärt  der  Fortschrittler  Wigand  im
Reichstag,  daß  die  Einverleibung  der  neuen  Provinzen  nur  auf  Grund  des  deutschen
Volkstums  der  Bevölkerung  gerechtfertigt  sei:  „Aber  die  Bevölkerung  ist  eine  deutsche,
ihr  Kem  ist  ein  deutscher,  und  wenn  auch  schon  vor  Jahrhunderten  von  uns  gerissen,  ist
die  Bevölkerung  dennoch  in  ihrer  Natur  und  ihrem  Wesen,  in  ihren  Sitten  und  ihren
Gewohnheiten  deutsch  im  allgemeinen  grossen  geblieben  ...“.  Vgl.  Blesch,  Josephine:
Elsass-Lothringen  und  das  Unrecht  von  1871,  Basel  (Verlag  Emst  Finckh)  1918,  S.  30f.

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