Full text : Sprachenpolitik in Grenzregionen

Lorraine  parle  français“.107  Lothringen  ist  also  eigentlich  auch  nach  dem  Kriterium
  der  Sprache  ganz  französisch.  Als  folgenreiche  Hilfskonstruktion  führt
er  eine  auf  die  Gallizität  Frankreichs  gegründete  historische  Substrattheorie  ein:
„Si  le  peuple  lorrain  n’était  pas  radicalement  gaulois,  l’idiome  germanique  eût
débordé  par  les  cimes,  envahis  les  pentes,  les  bassins,  les  couloirs  de  l’Est  et  les
plaines  voisines“.108  Wenn  also  das  Deutsche  nicht  noch  weiter  über  die  Vogesen
  hinaus  aus  dem  Elsaß  vorgedrungen  ist,  so  liegt  das  an  der  Kraft  des  gallischen
  Volkstumssubstrats  Lothringens,  das  „une  province  toute  française“  ist.
Aber  auch  die  Elsässer  sind  nicht  „une  population  germanique  dans  le  sens
rigoureux  du  terme“.109  Man  kann  -  wie  etwa  die  Juden  -  die  deutsche  Sprache
sprechen,  ohne  „à  la  race  allemande“  zu  gehören.  Caesar  bezeugt  doch,  daß
Gallien  bis  an  den  Rhein  reichte,  daß  die  Elsässer  also  Gallier  waren;  erst  spät
kam  es  zu  einer  Invasion  von  Germanen:  also  sind  die  Elsässer  eine  „race
mixte“.  Der  belgische  Historiker  hat  sich  hiermit  grundsätzlich  auf  ein  noch  zu
erörterndes  Argumentationsmuster  eingelassen,  das  mit  anderen  Vorzeichen
auch  in  der  deutschen  Publizistik,  etwa  bei  Treitschke  erscheint.  Und  trotz  der
Absurdität  der  gallisch-keltischen  Substrattheorie  wird  diese  in  der  französischen
  Polemik  im  Umkreis  des  Ersten  Weltkriegs  unfröhliche  Urständ  feiern.
Schon  Sybel  freilich  hat  die  Substrattheorie,  wenn  man  sich  überhaupt  auf
einen  solchen  Diskurs  einlassen  wolle,  mit  Hinweis  auf  die  nur  äußerst  spärlich
im  Elsaß  vertretenen  „Ortsnamen  romanischer  oder  gallischer  Ableitung“  zurückgewiesen.110

Blieb  man  bei  den  aus  dem  Nationalitätsprinzip  abzuleitenden  Forderungen,  wie
sie  etwa  Böckh  1869  formuliert  hatte,  dann  war  man  auf  deutscher  Seite  auch
dann  noch  in  Argumentationsnot  für  die  Notwendigkeit  der  Annexion,  wenn
man  die  Deutschsprachigkeit  der  Elsässer  und  Ostlothringer  nachgewiesen  hatte.
Gewährte  der  Staat  seiner  sprachlichen  Minderheit  die  sprachlichen  Grundrechte,
  wie  Gebrauch  der  Muttersprache  in  Schule,  Kirche  und  Institutionen,
dann  war  er  nicht  zu  tadeln,  die  Zustände  also  auch  nicht  änderungsbedürftig.
Folgerichtig  bemühen  sich  manche  deutsche  Autoren  um  den  Nachweis  der
Unterdrückung  des  Deutschen  durch  die  französische  Verwaltung.111  Man  kann
dafür  stellvertretend  die  zusammenfassende  Argumentation  Heinrich  von

107  Michiels  (Anm.  80),  S.  57.
108  Michiels  (Anm.  80),  S.  58.
109  Michiels  (Anm.  80),  S.  77ff.
110  v.  Sybel  (Anm.  81),  S.  529  (mit  Hinweis  auf  den  elsässischen  Humanisten  Wimpfeling,
der  dieses  schon  bemerkt  habe).
111  Z.  B.  Dove  (Anm.  23),  S.  435;  Menzel  (Anm.  63),  S.  88f.;  Löher  (Anm.  10),  S.  60ff.;
Volger,  Franz:  Elsaß,  Lothringen  und  unsere  Friedensbedingungen,  Anklam  (Verlag
Dietze)  1870  [nach  Körner,  Anm.  43,  S.  64f.].

235
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.