Full text : Sprachenpolitik in Grenzregionen

Grenzlinie  in  den  Grundzügen  später  der  Sprachgrenze;90  ja,  zu  den  Gründen
für  die  einzige  Frankfurter  Änderung  der  im  Präliminarfrieden  von  Versailles
festgelegten  Grenze  -  zwischen  Thionville  und  Longwy  -  gehörten  neben  wirtschaftlichen
  Interessen  (Erz!)  linguistische,  ortsnamenkundliche  Argumente.91
Dem  »linguistischen  Diskurs4  als  Argumentationsmuster  folgen  die  meisten
deutschen  Publikationen  der  Jahre  1870/71:  Treitschke,92  Dove,93  Mommsen,94
 *  Strauß,93  von  Löher,9^  von  Sybel92  und  andere.98  Weizsäcker  betont,
daß  trotz  französischer  Herrschaft  die  Sprache  des  Elsaß  immer  noch  deutsch
sei.  Die  Elsässer  selbst  unterschieden  sich  als  eigene  Sprachgruppe  von  den
,Welschen4.  Eine  ziemlich  gerade  Linie  von  Longwy  nach  Beifort  würde  alle
deutschen  Dörfer  enthalten.  Die  deutsche  Bevölkerung  könnte  von  „der  französischen
  Korruption44  ihrer  Muttersprache  „befreit  werden“.99  Doch  ist  -  auch
um  diplomatische  Komplikationen  mit  Staaten  wie  Österreich-Ungarn,  der
Schweiz  und  den  Niederlanden  zu  vermeiden  -  „die  unbedingte  Trennung  der
Staaten  nach  der  Sprachgrenze  kein  politisches  Prinzip“  -  so  Treitschke,  ähnlich
  Dove.100

(ebd.  S.  5).  Dagegen  betonen  andere,  u.a.  Heinrich  v.  Treitschke  (Anm.  57),  S.  330,  die
Bedeutung  des  strategischen  Arguments:  „Die  unbedingte  Trennung  der  Staaten  nach  der
Sprachgrenze  ist  kein  politisches  Prinzip“.
90  Sie  war  damit  nach  der  Grenzziehung  zwischen  Belgien  und  Luxemburg  vom  Jahre  1839
der  zweite  Fall,  in  dem  in  Europa  eine  Sprachgrenze  in  den  Grundzügen  einer  Staatsgrenze
  folgte.  Die  Abweichungen  davon  begründeten  sich  zum  Teil  aus  historischlinguistischen
  (aus  Ortsnamen  erschlossene  ältere  Lagerung  der  Sprachgrenze  um
Château-Salins  und  Morhange)  bzw.  strategischen  Gründen  (Metz  und  Umgebung).  Vgl.
May  (Anm.  1),  S.  86ff.;  Colonel  Laussedat:  La  délimitation  de  la  frontière  francoallemande,
  Paris  1909.
91  Die  Neuerwerbungen  betrafen  einen  Landstreifen  westlich  Thionville/Diedenhofen  um
Aumetz,  Audun-le-Tiche/Deutsch-Oth,  Fontoy/Fentsch,  wo  man  deutsche  Ortsnamen
und  teilweise  noch  aktuell  deutschsprachige  Bevölkerung  anzutreffen  glaubte.  Vgl.
Kiepert:  „Gebietsaustausch“  (Anm.  88),  vor  allem  S.  278ff.  Dafür  wurden  Orte  im
Bereich  von  Beifort  an  Frankreich  zurückgegeben  .  Vgl.  May  (Anm.  1),  S.  104ff.
92  Treitschke  (Anm.  57),  S.  294ff„  der  im  übrigen  vorwiegend  historisch  argumentiert.
93  Dove:  „Westgrenzen“  (Anm.  61),  S.  399ff.;  Ders.  (Anm.  23),  S.  434f.;  Ders.  (Anm.  52),
S.  497.
94  Mommsen  (Anm.  65),  S.  16ff.  (unter  Berufung  auf  Richard  Böckh).
93  Strauß  (Anm.  50),  S.  46f.
9^  v.  Löher  (Anm.  10),  S.  60ff.  (Deutsch-Lothringen);  72ff.  (Elsaß).
92  v.  Sybel  (Anm.  81),  S.  528ff.  (speziell  in  Abwehr  von  A.  Michiels).
98  Z.B.  auch  der  anonyme  Historicus  (Anm.  76),  S.  26f.
99  Anrich  (Anm.  48),  S.  285ff.
100  Treitschke  (Anm.  57),  S.  287;  Dove  (Anm.  61),  S.  435.  Treitschke  (ebd.)  sagt  aber  auch
-  bei  grundsätzlicher  Anerkennung  des  linguistischen  Prinzips  -  ganz  klar:  „In  keinem
Lande  Europas  fällt  die  politische  Grenze  mit  der  nationalen  vollständig  zusammen;  keine

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