Grenzlinie in den Grundzügen später der Sprachgrenze;90 ja, zu den Gründen
für die einzige Frankfurter Änderung der im Präliminarfrieden von Versailles
festgelegten Grenze - zwischen Thionville und Longwy - gehörten neben wirtschaftlichen
Interessen (Erz!) linguistische, ortsnamenkundliche Argumente.91
Dem »linguistischen Diskurs4 als Argumentationsmuster folgen die meisten
deutschen Publikationen der Jahre 1870/71: Treitschke,92 Dove,93 Mommsen,94
* Strauß,93 von Löher,9^ von Sybel92 und andere.98 Weizsäcker betont,
daß trotz französischer Herrschaft die Sprache des Elsaß immer noch deutsch
sei. Die Elsässer selbst unterschieden sich als eigene Sprachgruppe von den
,Welschen4. Eine ziemlich gerade Linie von Longwy nach Beifort würde alle
deutschen Dörfer enthalten. Die deutsche Bevölkerung könnte von „der französischen
Korruption44 ihrer Muttersprache „befreit werden“.99 Doch ist - auch
um diplomatische Komplikationen mit Staaten wie Österreich-Ungarn, der
Schweiz und den Niederlanden zu vermeiden - „die unbedingte Trennung der
Staaten nach der Sprachgrenze kein politisches Prinzip“ - so Treitschke, ähnlich
Dove.100
(ebd. S. 5). Dagegen betonen andere, u.a. Heinrich v. Treitschke (Anm. 57), S. 330, die
Bedeutung des strategischen Arguments: „Die unbedingte Trennung der Staaten nach der
Sprachgrenze ist kein politisches Prinzip“.
90 Sie war damit nach der Grenzziehung zwischen Belgien und Luxemburg vom Jahre 1839
der zweite Fall, in dem in Europa eine Sprachgrenze in den Grundzügen einer Staatsgrenze
folgte. Die Abweichungen davon begründeten sich zum Teil aus historischlinguistischen
(aus Ortsnamen erschlossene ältere Lagerung der Sprachgrenze um
Château-Salins und Morhange) bzw. strategischen Gründen (Metz und Umgebung). Vgl.
May (Anm. 1), S. 86ff.; Colonel Laussedat: La délimitation de la frontière francoallemande,
Paris 1909.
91 Die Neuerwerbungen betrafen einen Landstreifen westlich Thionville/Diedenhofen um
Aumetz, Audun-le-Tiche/Deutsch-Oth, Fontoy/Fentsch, wo man deutsche Ortsnamen
und teilweise noch aktuell deutschsprachige Bevölkerung anzutreffen glaubte. Vgl.
Kiepert: „Gebietsaustausch“ (Anm. 88), vor allem S. 278ff. Dafür wurden Orte im
Bereich von Beifort an Frankreich zurückgegeben . Vgl. May (Anm. 1), S. 104ff.
92 Treitschke (Anm. 57), S. 294ff„ der im übrigen vorwiegend historisch argumentiert.
93 Dove: „Westgrenzen“ (Anm. 61), S. 399ff.; Ders. (Anm. 23), S. 434f.; Ders. (Anm. 52),
S. 497.
94 Mommsen (Anm. 65), S. 16ff. (unter Berufung auf Richard Böckh).
93 Strauß (Anm. 50), S. 46f.
9^ v. Löher (Anm. 10), S. 60ff. (Deutsch-Lothringen); 72ff. (Elsaß).
92 v. Sybel (Anm. 81), S. 528ff. (speziell in Abwehr von A. Michiels).
98 Z.B. auch der anonyme Historicus (Anm. 76), S. 26f.
99 Anrich (Anm. 48), S. 285ff.
100 Treitschke (Anm. 57), S. 287; Dove (Anm. 61), S. 435. Treitschke (ebd.) sagt aber auch
- bei grundsätzlicher Anerkennung des linguistischen Prinzips - ganz klar: „In keinem
Lande Europas fällt die politische Grenze mit der nationalen vollständig zusammen; keine
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