Full text : Sprachenpolitik in Grenzregionen

etwa  zur  französischen  Diskussion)  als  die  quasi  ,natürlichen4  Grenzen  eines
Staates  bezeichnet:  „Wohin  die  in  einem  Staate  überwiegende  Sprache  vorrückt,
...  muß  er  selber  auch  vorrücken,  denn  die  Geschichte  bezeugt  das  verhältnismäßig
  kurze  Bestehen  eines  jeden,  der  nicht  zu  gleicher  Zeit  eine  Sprachgesammtheit
  bildete  ...  Ferner  hat  aber  auch  jeder  Staat  Spracheinheit  zu  erstreben,
  um  seinen  Zweck  zu  erfüllen,  und  durch  die  künftig  darüber  im  Klaren
befindliche  Erdkunde  sich  belehren  zu  lassen,  auf  welchen  Bodenverhältnissen
dieselbe  leicht,  auf  welchen  schwierig,  auf  welchen  so  gut  wie  gar  nicht  erreicht
werden  könne  ...  Von  welchem  Nutzen,  von  welcher  ungeheuren  Wichtigkeit
ist  also  die  genaueste  Beobachtung  von  Sprachgrenzen,  wegen  der  sich  daran
anknüpfenden  erdkundischen  Lehren  für  alle  staatliche  Massen,  namentlich  aber
für  unsere  große,  mit  den  stamm-  und  sprachverwandten  Umlanden,  der  Einheitsphase
  entgegengehende  Heimath.  Die  Anbahnung  dieser  ihrer  schönen  Zukunft
  wird  erst  aus  Thaten  möglich,  die  in  den  durch  die  neue  Wissenschaft  erzeugten
  Weltanschauungen  wurzeln.“30  Danach  folgt  eine  Beschreibung  der
deutsch-französischen  Sprachgrenze.  Obwohl  diese  Schulprogrammschrift  vermutlich
  keine  allzu  große  Verbreitung  erfuhr,  ist  sie  doch  bemerkenswert  durch
die  ihr  eigentümliche  und  durchaus  brisante  Mischung  von  naturwissenschaftlichem
  Beweisglauben,  romantischer  Volkstumsauffassung  und  nationalem  Identitätsstreben.

Mit  seiner  Forderung  nach  Anerkennung  der  Vielfalt  von  Nationalitäten  in  einem
  Staat,  mit  seiner  Verknüpfung  von  Sprache  und  Nationalität  steht  Böckh  in
latentem  Gegensatz  zu  dem  an  Institutionen  und  Staat  geknüpften  französischen
Nationsbegriff31  -  wie  wiederum  Dove  bemerkte32  -  und  zur  jakobinischen
egalitären  und  unitären  Tradition,  was  noch  Folgen  haben  wird.  Für  Böckh  jedenfalls
  bereits  -  und  damit  endet  seine  theoretisch-programmatische  Einleitung
-  ist  die  jakobinische  Sprachpolitik  im  Elsaß  nicht  akzeptabel,  die  Unterdrückung
  durch  Frankreich,  die  er  festzustellen  glaubte,  eine  Schande,  „deren
Tilgung  für  die  deutsche  Nation  eine  ebenso  unverjährbare  Pflicht,  wie  der  Anspruch
  auf  Achtung  der  angestammten  Nationalität  ein  unverjährbares  Recht  ist.
Die  Wiedereinsetzung  der  deutschen  Sprache  im  Elsaß  und  Westrich  in  ihr  altes
Recht  als  geltende  Landessprache  und  die  Zurücksetzung  der  französischen
Sprache  in  jene  Stellung,  welche  ihr  als  gemeinsamer  Staatssprache  und  als  der
Volkssprache  eines  kleinen  Theiles  der  angestammten  und  eingewanderten  Be¬30

  Nabert  (Anm.  29),  S.  lOf.
31  Vgl.  zuletzt  Brubaker,  Rogers:  „Staats-Bürger“:  Deutschland  und  Frankreich  im  historischen
  Vergleich,  Hamburg  1994;  vgl.  dazu  die  wichtige  Rezension  von  Böckenförde,
Emst-Wolfgang:  „Wer  ist  das  Volk?“,  in:  FAZ  11.  IV.  1995,  Nr.  86,  S.  L  32.
32  Dove  (Anm.  23),  S.  181:  „Die  gefährlichste  von  allen  Täuschungen  ist  endlich,  die
Staatsangehörigkeit  mit  der  Nationalität  zu  verwechseln.  Dahin  zielte  stets  mit  gewandter
Dialektik  die  französische  Nation  und  ihre  statistischen  Vertreter,  theils  aus  eingefleischtem
  Gleichheitsfanatismus,  theils  um  geistige  Tyrannei  gegen  unterworfene  Fremdzüngige
zu  bemänteln.“

219
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.