Full text : Sprachenpolitik in Grenzregionen

spräche  allgemein  als  ein  heiliges  Nationalgut  geachtet  ...  werden  sollte“,21
woraus  wiederum  folgt,  daß  der  Staat  alle  auf  seinem  Staatsgebiete  vorkommenden
  Nationalsprachen,  auch  die  Erlernung  derselben  zu  fördern  hat.22 *  Es
folgt  daraus  auch  -  wie  der  einflußreiche  Publizist  Alfred  Dove  in  einer  schon
zu  Kriegszeiten  geschriebenen  Rezension  des  Werkes  feststellte25  -  daß  die
Grundrechte  vorwiegend  sprachlich  definiert  sind:  Unveräußerlich  sind  „die
Pflege  und  Lehre  der  Muttersprache  in  den  Schulen“,  „Gottesdienst  in  der
Muttersprache“,  Gebrauch  der  „Muttersprache  in  öffentlichen  und  persönlichen
Angelegenheiten“.  So  rückt  auch  bei  der  Ermittlung,  der  statistischen  Ermittlung
  der  Nationalität,  die  Sprache  in  die  erste  Stelle  ein.24  Gefordert  sind  als
Grundlage  präziser  Aussage  Volkszählungen  mit  Angabe  der  Muttersprache.
Wo  diese  Mittel  fehlen,  können  mit  Reserven  und  mit  Vorsicht  die  Aussage  der
Familiennamen  eines  Ortes  und  die  Benennungsweise  der  Ortschaften,  die  Ortsnamen,
  herangezogen  werden.25
Mit  diesem  Instrumentarium  hat  Böckh  minutiös  die  deutschen  Sprachgebiete
und  Sprachinseln  in  Europa  zu  bestimmen  gesucht,  auch  den  Umfang  des  deutschen
  Sprachgebiets  von  Elsaß  und  Lothringen,  hat  sogar  Schätzungen  über  die
Anzahl  der  Sprecher  gewagt.26  Gerade  in  der  politisch  motivierten  Bestimmung
von  Sprachgrenzen  hatte  Böckh  Vorläufer  und  Mitstreiter  in  einigen  deutschen
Geographen  wie  Heinrich  Kiepert27  und  vor  allem  Dr.  Nabert,  einem  Hannoveraner,
  der  zwischen  1844  und  1847  die  deutsch-französische  Sprachgrenze  gewissermaßen
  erwandert  und  1852  eine  Sprachkarte  im  Physikalischen  Atlas  von
Heinrich  Berghaus  veröffentlicht  hatte.28  Im  Jahre  1856  erschien  von  ihm  die
Abhandlung  Über  Sprachgrenzen,29  worin  er  die  Sprachgrenzen  (im  Gegensatz

S.  27f.:  „Was  uns  die  Nation  kennzeichnet,  ist  ihre  Sprache,  und  in  der  Gemeinsamkeit
der  Sprache  glaubten  wir  ja  auch  vor  allem  den  großen  Vorzug  des  Nationalstaats  finden
zu  müssen.“
21  Böckh  (Anm.  3),  S.  lOf.
22  Böckh  (Anm.  3),  S.  14.
25 Dove,  Alfred:  „So  weit  die  deutsche  Zunge  klingt“,  in:  Die  Grenzboten.  Zeitschrift  für
Politik  und  Literatur  (Leipzig,  Verlag  von  Friedrich  Ludwig  Herbig)  29  (1870),  2.
Semester,  2.  Bd.,  S.  179-186;  auch  schon  in  einem  zur  Elsaß-Lothringen-Frage  Stellung
nehmenden  Artikel,  der  nach  dem  14.  August  1870  geschrieben  wurde:  ebd.  29,  2.
Semester,  1.  Bd.,  S.  434ff.
24  Böckh  (Anm.  3),  S.  19ff.
25  Böckh  (Anm.  3),  S.  32ff.
26  Böckh  (Anm.  3),  S.  161ff.  291  ff.
27  Vgl.  u.  Anm.  88.
28  Berghaus,  Heinrich:  Physikalischer  Atlas,  Bd.  III,  8.  Abtheilung,  No.  9.,  2.  Aufl.,  Gotha
1852.
29  Dr.  Nabert:  „Ueber  Sprachgrenzen,  insonderheit  die  deutsch-französischen  in  den  Jahren
1844—1847“,  in:  Jahresbericht  der  höheren  Bürgerschule  zu  Hannover,  H.  1856,  S.  3-29.


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