giert (Kramer 1981, 161)S. 7, ca. 4.000 außerhalb der Ladinia. Vergleichen wir
die Zahl von ca. 65.000 Zentralladinem mit der der ca. 700.000 halbprivilegierten
Friulaner, so umfaßt die erstere nicht einmal 10 % der zweiten. Die
ungleiche Behandlung der Ladiner je nachdem, ob sie zur Provinz Bozen (Serie
A), zur Provinz Trento (Serie B) oder zur Provinz Belluno (Serie C) gehören,
schafft Zwietracht und Neid, sogar zwischen Gadertalern und Grödnem, bedingt
durch den Verteilungskampf um Gelder oder durch berufliche Perspektiven
(Postenschacher). Quotenregelungen und ethnischer Opportunismus oder
finanzielle Besserstellung der Provinz Bozen scheinen das Gemeinschaftsgefühl
der ladinischen Talschaften zu gefährden. Symptomatisch die Antwort auf
Frage 14 der Enquête von Born 1992, 243: „Besteht eine Rivalität zwischen
den einzelnen Tälern? Wenn ja, warum? Wie äußert sie sich?“ Die Antwort von
Sujet 32 lautet: „Ja und nein. Die Ladiner in der Provinz Bozen sind bessergestellt
und erachten sich als die besseren Ladiner und betrachten die in den anderen
Provinzen (Trentino und Belluno) lebenden Ladiner mit einer gewissen
Zwiespältigkeit.“ Diese Besserstellung äußert sich z.B. in einer indennità di
trasferta, einer Aufwandsentschädigung für jene Ladiner der Provinz Bozen,
die regelmäßig außerhalb ihres ladinischen Sprachraumes arbeiten (Belardi
1993b, 266).
Neben der sprachlichen Differenzierung der vier Dolomitentäier ist im 20.
Jahrhundert eine ausgeprägte soziale und wirtschaftliche Schichtung dazugekommen.
Es gibt Gemeinden, die dank des Tourismus einen gewaltigen Aufschwung
erlebten, und daneben vorwiegend agrar ausgerichtete Gebiete, die nur
einen geringen Anteil an diesem Wirtschaftswachstum hatten. Die in früheren
Jahrhunderten bestehende soziale Einheit dieser Talschaften ist aufgebrochen
worden, und für das letzte Jahrzehnt stellt Belardi 1993a, 317, fest: „Je stärker
der wirtschaftliche Aufschwung einer Gegend, desto geringer der Sozialisierungsgrad
ihrer Bewohner,“ Bei der Unterscheidung privilegiert-unterprivilegiert
muß man ergänzend beifügen, daß die italienische Verfassung vom 27.
Juli 1947 ausdrücklich allen Italienern, unabhängig von ethnischen Differenzen,
rechtliche Gleichstellung zusichert.8 Der Schutz der sprachlichen und kulturellen
Rechte der einzelnen Volksgruppen wird durch das Autonomiestatut von
1963 garantiert. Aber diese Rechte stehen für Halbprivilegierte und Unterprivilegierte
nur auf dem Papier. Heute wird niemand mehr daran gehindert, in sei¬S.
272, genannt werden und auf eine Untersuchung des ISTAT (Istituto Centrale di
Statistica) aus dem Jahre 1984 zurückgehen. Diese schätzt die Anzahl derer, die Ladinisch
zu Hause sprechen, auf 7 550 Einwohner, was einem Anteil von 1,7 % an der Gesamtbevölkerung
der Provinz Trient entspricht.
Born 1992, 25: „Die Bevölkerungsentwicklung seit 1981 läßt vermuten, daß im Jahre
1991 295 000 Deutsche und 18 000 Ladiner in der Provinz Bozen leben.“
„Tutti i cittadini hanno dignità sociale e sono uguali davanti alla legge, senza distinzione di
sesso, di razza, di lingua, di religioni, di opinioni politiche, di condizioni personali e
sociali.“
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