Full text : Sprachenpolitik in Grenzregionen

kleine  Gruppe  von  Intellektuellen  jubelt  eine  vermeintliche  ladinische  Schriftsprache
  hoch,  während  die  Basis  zum  Deutschen  oder  zum  Italienischen  übergeht,
  ohne  ihr  „ladinisches  Bewußtsein“  deswegen  aufzugeben  -  das  ist  die
Realität  im  letzten  Viertel  unseres  Jahrhunderts.“  Sprachliche  Fakten  und
sprachpolitische  Gegebenheiten  klaffen  also  auseinander.
Zum  Verständnis  der  heutigen  Situation  muß  man  die  Entwicklung  seit  1945
kennen:  1948  wurde  das  Gruber-De-Gaspari-Abkommen  geschlossen,  das  die
Minderheitenrechte  der  Deutsch-Südtiroler  regelte.  Rom  übernahm  die  Garantien
  auch  für  die  Ladiner  im  Statuto  spéciale  regionale,  Artikel  87:  „Ladinischunterricht
  wird  in  den  Grundschulen  in  jenen  Orten  garantiert,  wo  es  gesprochen
  wird.  Provinzen  und  Gemeinden  müssen  Ortsnamen,  Kultur  und  Volkstradition
  der  ladinischen  Bevölkerungen  respektieren.“  21  Jahre  später,  1969,
wurde  ein  erweiterter  Sonderstatus  für  Südtirol,  das  sog.  pacchetto,  vom  römischen
  Parlament  verabschiedet.  Für  die  Provinz  Bozen  enthält  es  die  Proporzregel,
  nach  der  alle  Stellen,  Sozialwohnungen  usw.  gemäß  den  Bevölkerungsanteilen
  vergeben  werden  müssen.  Das  Resultat  dieses  Gesetzes:  die  Ladiner  in
der  Provinz  Bozen  sind  als  eine  der  drei  Volksgruppen  anerkannt  und  erhalten
eine  systematische  Unterstützung.  Dazu  ein  Leserbrief  aus  der  FAZ  vom
15.04.1991:  „Auch  verlief  die  Entwicklung  in  den  letzten  siebzig  Jahren  in  den
einzelnen  ladinischen  Tälern  extrem  unterschiedlich.  Grödner-  und  Gaderladinisch
  sind  durch  die  Bestimmungen  in  der  autonomen  Provinz  Bozen  (Südtirol)
als  gut  geschützt  anzusehen;  Fassaladinisch  durch  die  Lage  in  der  Provinz
Trient,  die  sich  auch  autonom  nennt,  einigermaßen.  Als  gefährdet  ist  die  ladinische
  Sprache  im  Buchenstein  und  vor  allem  im  Ampezzo  anzusehen;  im  Buchenstein
  durch  den  Übergang  der  Jugend  vom  Ladinischen  zum  Italienischen,
im  Ampezzo  durch  die  starke  italienische  Zuwanderung.  Buchenstein  und  Ampezzo
  gehören  zur  Provinz  Belluno  in  der  Region  Venetien“  (Pinggera  1991).
Fazit:  Grödner-  und  Gaderladinisch  privilegiert,  Fassaladinisch  gut  geschützt
(halb  privilegiert),  Buchenstein,  Comelico  unterprivilegiert.  Die  gesetzliche
Regelung  wurde  nur  in  der  Provinz  Bozen  verwirklicht.  „Die  Provinz  Trient
verweigerte  die  eingeklagten  Rechte,  in  der  Provinz  Belluno  standen  sie  gar
nicht  zur  Diskussion.  Das  führte  zu  mehreren  Eingaben  der  Fassaner,  die  sich
gegen  die  Deladinisierung  wehrten,  und  gipfelte  im  Buchenstein  in  einem
spektakulären  Höhepunkt  1973,  als  der  Gemeinderat  von  La  Plié  die  Loslösung
von  der  Provinz  Belluno  und  den  Anschluß  an  die  Provinz  Bozen  forderte“
(Born  1992,  17).
Reinhard  Olt  (1987)  schreibt  dazu:  „Die  Bemühungen,  Ampezzo  und  Buchenstein
  Bozen  anzuschließen  oder  sie  zumindest  in  den  Genuß  der  Rechte,  die  den
Ladinern  in  Gröden  und  im  Gader-Tal  zuerkannt  wurden,  zu  bringen,  blieben
ergebnislos.  Die  Fassaner  konnten  erst  1977  die  Schaffung  des  „ladinischen
Bezirks  Fassa-Moena“  durchsetzen.  Ein  vorgesehenes  Gesetz  zur  Gleichstellung
mit  den  Ladinern  der  Provinz  Bozen  ist  aber  noch  immer  nicht  verabschiedet.“

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