kleine Gruppe von Intellektuellen jubelt eine vermeintliche ladinische Schriftsprache
hoch, während die Basis zum Deutschen oder zum Italienischen übergeht,
ohne ihr „ladinisches Bewußtsein“ deswegen aufzugeben - das ist die
Realität im letzten Viertel unseres Jahrhunderts.“ Sprachliche Fakten und
sprachpolitische Gegebenheiten klaffen also auseinander.
Zum Verständnis der heutigen Situation muß man die Entwicklung seit 1945
kennen: 1948 wurde das Gruber-De-Gaspari-Abkommen geschlossen, das die
Minderheitenrechte der Deutsch-Südtiroler regelte. Rom übernahm die Garantien
auch für die Ladiner im Statuto spéciale regionale, Artikel 87: „Ladinischunterricht
wird in den Grundschulen in jenen Orten garantiert, wo es gesprochen
wird. Provinzen und Gemeinden müssen Ortsnamen, Kultur und Volkstradition
der ladinischen Bevölkerungen respektieren.“ 21 Jahre später, 1969,
wurde ein erweiterter Sonderstatus für Südtirol, das sog. pacchetto, vom römischen
Parlament verabschiedet. Für die Provinz Bozen enthält es die Proporzregel,
nach der alle Stellen, Sozialwohnungen usw. gemäß den Bevölkerungsanteilen
vergeben werden müssen. Das Resultat dieses Gesetzes: die Ladiner in
der Provinz Bozen sind als eine der drei Volksgruppen anerkannt und erhalten
eine systematische Unterstützung. Dazu ein Leserbrief aus der FAZ vom
15.04.1991: „Auch verlief die Entwicklung in den letzten siebzig Jahren in den
einzelnen ladinischen Tälern extrem unterschiedlich. Grödner- und Gaderladinisch
sind durch die Bestimmungen in der autonomen Provinz Bozen (Südtirol)
als gut geschützt anzusehen; Fassaladinisch durch die Lage in der Provinz
Trient, die sich auch autonom nennt, einigermaßen. Als gefährdet ist die ladinische
Sprache im Buchenstein und vor allem im Ampezzo anzusehen; im Buchenstein
durch den Übergang der Jugend vom Ladinischen zum Italienischen,
im Ampezzo durch die starke italienische Zuwanderung. Buchenstein und Ampezzo
gehören zur Provinz Belluno in der Region Venetien“ (Pinggera 1991).
Fazit: Grödner- und Gaderladinisch privilegiert, Fassaladinisch gut geschützt
(halb privilegiert), Buchenstein, Comelico unterprivilegiert. Die gesetzliche
Regelung wurde nur in der Provinz Bozen verwirklicht. „Die Provinz Trient
verweigerte die eingeklagten Rechte, in der Provinz Belluno standen sie gar
nicht zur Diskussion. Das führte zu mehreren Eingaben der Fassaner, die sich
gegen die Deladinisierung wehrten, und gipfelte im Buchenstein in einem
spektakulären Höhepunkt 1973, als der Gemeinderat von La Plié die Loslösung
von der Provinz Belluno und den Anschluß an die Provinz Bozen forderte“
(Born 1992, 17).
Reinhard Olt (1987) schreibt dazu: „Die Bemühungen, Ampezzo und Buchenstein
Bozen anzuschließen oder sie zumindest in den Genuß der Rechte, die den
Ladinern in Gröden und im Gader-Tal zuerkannt wurden, zu bringen, blieben
ergebnislos. Die Fassaner konnten erst 1977 die Schaffung des „ladinischen
Bezirks Fassa-Moena“ durchsetzen. Ein vorgesehenes Gesetz zur Gleichstellung
mit den Ladinern der Provinz Bozen ist aber noch immer nicht verabschiedet.“
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