Full text : Sprachenpolitik in Grenzregionen

Das  Verhältnis  der  einzelnen  Sprachgruppen  zueinander  war  -  ungeachtet  der
jeweiligen  sprachlichen  Dominanzkonstellationen  -  die  Jahrhunderte  hindurch
ein  friedlich-koexistierendes,  ein  Zustand,  der  erst  durch  die  nationalstaatlichen
Sprachregelungsversuche  des  19.  Jahrhunderts  (Dänische  Sprachreskripte)  unvermittelt
  zum  Sprachenkonflikt  führte.  Das  von  dänischer  Seite  durchgesetzte
Nationalitätenprinzip  widersprach  jedoch  der  althergebrachten  ,nationalen  Indifferenz4
  der  Regionalsprachen  im  Gesamtstaat;  es  scheiterte  vor  allem  auch
deswegen,  weil  es  den  gewachsenen  Mehrsprachigkeitsverhältnissen  nicht  Rechnung
  trug.  Ebenso  erfolglos  blieb  das  1876  von  Preußen  erlassene  Geschäftssprachengesetz,28
  das  seinerseits  in  Nordschleswig  einen  Eindeutschungsprozeß
einzuleiten  suchte.  Nicht  ohne  Grund  griff  dasselbe  Gesetz  freilich  in  anderen
Regionen,  so  etwa  im  deutsch-niederländischen  Grenzraum,  dort  bezeichnenderweise
  aber  gegenüber  einer  Kultursprache,  die  soziologisch  auf  vergleichsweise
  unsicherem  Boden  steht  und  zudem  geringere  emotive  Bindungen  weckt.
Diese  Vorgänge  demonstrieren,  daß  der  natürlich  verlaufende  Prozeß  des
Sprach  Wechsels  (über  Mehrsprachigkeit)  durch  staatliche  Sprachregelungen,  die
als  Eingriffe  von  außen  und  oben  aufgefaßt  wurden,  nicht  rückgängig  zu  machen
  war,  sondern  nur  auf  dem  Wege  der  Freiwilligkeit  möglich  ist.  Die  genuin
landfremden  Hochsprachen  setzten  sich  mit  der  Zeit  jedoch  deswegen  durch,
weil  sich  mit  ihnen  -  im  Gegensatz  zu  den  Volkssprachen  -  auch  weitere  Funktionen
  und  Wertungen  verbanden.  Ihre  zunehmende  Einwirkung  auf  die  Substandardvarietäten
  im  jeweiligen  Geltungsbereich  schafft  inzwischen  eine
Sprachgrenze  (als  Kommunikationsbarriere)  im  Verlauf  der  Nationalstaatsgrenze,
  die  das  ursprünglich  vorhandene  Sprachkontinuum  durchbricht.
Die  Minderheiten,  Volks-  und  Sprachgruppen  des  Grenzraumes  haben  die  Last
der  Geschichte  getragen  und  sind  den  steinigen  Weg  vom  Nebeneinander  über
das  Gegeneinander  zum  Miteinander  gegangen.  In  ihrem  Verhältnis  zum  ungeliebten
  Nationalstaat  haben  sie  Konfliktlösungen  gefunden,  die  zukunftsorientiert
  vorbildlich  sind.  Dazu  gehört  vor  allem  die  Einführung  des  individuellen
Bekenntnisprinzips,  das  durch  die  Kieler  Erklärung  von  1949  und  den  Bonn/
Kopenhagen-,Vertrag4  aus  dem  Jahre  1955  zugestanden  wurde.  Es  ermöglicht
eine  Gewaltenteilung  (zufolge  des  Einzelwillens)  zwischen  ethnokulturellem
Bewußtsein,  (national-)staatlichem  Zugehörigkeitsanspruch  und  Sprachenwahl.
Seitdem  gilt  der  Satz:  ,Ich  bin  ein  Däne  und  spreche  Deutsch(!)‘,  wodurch  die
Sprachgemeinschaft  als  ausschließliches  Zuweisungskriterium  der  Staatsangehörigkeit
  aufgehoben  ist.  Relativiert  wird  damit  erst  recht  die  verabsolutierte
Vorstellung  vom  Nationalstaat:  Dieser  muß  nicht  alle  Bindungsgefühle  seiner
Bürger  für  sich  in  Anspruch  nehmen,  zumindest  nicht  in  den  multiethnischen
Grenzregionen.  Entstanden  ist  eine  Kultur  des  Wählens  im  freien  Kräftespiel,
nicht  eine  der  Beliebigkeit,  sondern  unter  Einhaltung  von  Usancen,  was  in  ei¬28



Siehe  dazu  Papst:  „Geschäftssprachengesetz“  (1980)  und  Petersen:  Preußens  Sprachpolitik
  (1995).

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