Dänemark, bekräftigte. Minderheitsfragen werden seitdem grundsätzlich als innenpolitische
Angelegenheiten aufgefaßt, sie berühren das Verhältnis des Staates
zu seinen eigenen Bürgern. Dies bildet die Voraussetzung für ein seitdem
gedeihliches Miteinander der integrierten4 nationalen Minderheiten im Grenzraum,
die nunmehr freilich wehrlos dem Assimilationsdruck der Mehrheit ausgesetzt
sind und insofern um ihr Überleben kämpfen müssen. Das Zugeständnis
von Individualrechten schließt überdies kollektive Privilegierungen der grenzüberschreitenden
Ethnien, z.B. ein territorial definiertes Sprachenschutzgesetz,
eher aus.
IV
Die heutige Sprachsituation im deutsch-dänischen Grenzgebiet ist gekennzeichnet
durch unterschiedliche Mehrsprachigkeitskonstellationen, die als Momentaufnahme
den dynamisch sich vollziehenden Sprach Wechsel von den alten
Volkssprachen Spnderjysk, Friesisch und Niederdeutsch zu den landfremden
Nationalsprachen Hochdeutsch bzw. Rigsdansk festhalten. Extreme Mehrsprachigkeit,
die nur als individuelle vorkommt, indiziert eine unmittelbar bevorstehende
Wende zur Zwei- oder Einsprachigkeit. Innerhalb der jeweiligen
Kommunikationsmodelle wird der Varietätengebrauch - je nach Zusammensetzung
des Registers - durch verschiedene Einstellungen (Attitüden) gesteuert,
wie es beispielhaft am sprachlichen Handeln der deutschen Minderheit Nordschleswigs2^
aufgezeigt werden kann. Diese Volksgruppe vertritt einen Sprachgemeinschaftstyp,
der zwei Standardsprachen (Rigsdansk, Hochdeutsch) und
eine Volkssprache (Spnderjysk) kennt; davon wird eine der Hochsprachen vorzugsweise
nur für informell-privatisierte Zwecke, d.h. als low-Variante, verwendet
(Typ: verkehrte Diglossie mit Bilingualismus).
Die Größe der deutschen Minorität - es handelt sich vielleicht um 15-20.000
Personen, die über das Kemgebiet um Tingleff und nach Südosten und Westen
hin verstreut in den alten deutschsprachigen Wirtsorten von Apenrade bis Lügumkloster
wohnen - kann nur geschätzt werden, da sie sich weder ethnisch
noch religiös, noch national oder sprachlich eindeutig als homogene Gruppe
von der dänischen Mehrheit unterscheidet. Da auch die Sozialstruktur beide
Volksteile nur unwesentlich trennt, bleibt diese Minderheit am ehesten über die
Mitgliedschaft im ,Bund deutscher Nordschleswiger4 (ca. 4.000), also über das
Gewissensprinzip, greifbar.
Diese Gruppenzugehörigkeit weist sich demnach entscheidend durch das Kriterium
der Selbsteinschätzung aus, m.a.W. durch das Bekenntnis zur deutschen
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Zur deutschen Volksgruppe Nordschleswigs s. Sievers (Hrsg.): Beiträge (1975); Boehm:
Politische und kulturelle Entwicklung (1987); Johannsen: „Deutsche Volksgruppe“
(1993), S. 41-72; Bruns: Feindschaft (1995).
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