Full text : Sprachenpolitik in Grenzregionen

scher  Feder  schnell  popularisierte  Grundsatz  der  Gleichsetzung  von  Geschichte
bzw.  Sprache  und  staatlicher  Einheit,  der  zudem  noch  statisch  gedacht  war,
entlarvte  sich  gerade  im  Grenzraum  des  Herzogtums  Schleswig  als  pure
(romantische)  Ideologie:  Realiter  war  das  Land  zwar  weithin  deutschsprachig
geworden,  über  weite  Strecken  aber  eben  doch  homogen  gemischtsprachig:  es
gab  größtenteils  keine  klar  voneinander  abgegrenzten  einsprachig-ethnischen
Sprachgebiete  mehr;  die  jeweiligen  Sprachgruppen  waren  zudem  in  einem  rapide
  verlaufenden  Sprachverlagerungsprozeß  begriffen,  der  zu  verwirrend  uneinheitlichen
  Konfigurationen  von  Sprachlagen  führte.  Um  die  Mitte  des  19.
Jahrhunderts  stellte  sich  der  Schleswiger  Grenzraum  daher  als  babylonisches
Sprachengewirr  dar,  mit  zum  Teil  von  Ort  zu  Ort  differierenden  Sprachmehrheiten
  und  -minderheiten.
Seit  der  Hansezeit  hatte  sich  -  wie  dargelegt  -  das  Niederdeutsche  im  Herzogtum
  Schleswig  als  formelle  Amtssprache  von  Regierung  und  Verwaltung
durchgesetzt  und  wurde  in  dieser  Funktion  letztlich  erst  um  und  nach  1600
durch  das  landfremde  Hochdeutsche  abgelöst.  Eine  vorbildliche  Wirkung  kam
dabei  nachgerade  der  herzoglichen  Gottorfer  Kanzlei  in  Schleswig  zu,  die  sich
ihrerseits  am  Kopenhagener  Schreibgebrauch  orientierte.  Als  Folge  davon  richtete
  sich  auch  die  tägliche  Umgangssprache  der  ansässigen  Bevölkerung  mehr
und  mehr  am  ,Deutschen*  aus.  Mit  der  Reformation  hatte  sich  auf  der  Linie
Flensburg-Tondem  freilich  eine  kirchensprachliche  Trennung  gebildet,  die  eine
prägende  Kulturscheide  wurde  und  damit  die  spätere  Nationalstaatengrenze  des
Versailler  Vertrages  vorwegnahm.  Deutsch  war  im  Nordschleswiger  Raum
(südlich  der  Königsau)  zwar  weiterhin  die  Sprache  der  Verwaltung,  des  Handels
  und  der  Gewerbetreibenden;  es  wurde  generell  noch  in  den  Städten  gesprochen,
  ebenso  in  den  Stadtkirchen  und  Stadtschulen  von  Tondem,  Apenrade,
Hadersleben  oder  Sonderburg.20  Als  Kirchen-  und  Schulsprache  setzte  sich  in
den  nordschleswigschen  Bistümern  jedoch  bleibend  Dänisch  durch.
Dies  alles  erklärt,  warum  die  von  dänischer  Seite  begonnenen  staatlichen
Sprachplanungsversuche,21  die  u.a.  auf  dem  Wege  der  Revitalisierung  eine  Redanisierung
  des  Raumes  (als  Zwangsdanisierung)  zum  Ziele  hatten,  von  vom-Dänische

  am  Beispiel  des  Flensburgers  Christian  Paulsen  (t  1854)  s.  Runge:  „Dänische
Minderheit“  (1993),  S.  74ff.  Die  heutige  Sicht  zur  Frage  ,Staatseinung  über  Sprache1
erörtert  Isensee:  Staat  (1995),  S.  3-6.
20 Vgl.  Achelis:  „Norburger  Lateinschule“  (1939),  S.  399-405  und  die  unter  Anm.  4
angegebene  Literatur,  insbesondere  Allen:  Geschichte,  II  (1971),  S.  394—399,  passim  (zur
Sprachverwendung  im  19.  Jh.);  Schütt:  „Stadtkultur“  (1987),  S.  135-171  (Sprachverhältnisse
  in  den  Städten);  Kohl:  Deutsche  und  dänische  Nationalität  (1847),  S.  168-189,
passim  (zur  Verbreitung  des  Plattdeutschen  im  nördlichen  Schleswig  ebd.  S.  202-208).
^  Siehe  Anm.  14.  Grundsätzliche  Aspekte  einer  Sprachplanung  und  Sprachpolitik  behandelt
  Coulmas:  Sprache  und  Staat  (1985),  Kap.  I—III;  vgl.  Menke:  „Das  Niederdeutsche“
(1992).

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