Full text : Sprachenpolitik in Grenzregionen

von  1460  jedoch  in  einer  Realunion  verfassungsrechtlich  miteinander  vereint
(dat  se  bliven  ewich  tosamende  ungedelt)  und  standen  in  Personalunion  mit
dem  dänischen  Königshaus  in  Verbindung.  Der  dänische  König  fungierte  somit
zugleich  als  Herzog  von  Schleswig  (als  einem  integrierten  Teil  des  Königreichs)
  und  von  Holstein,  das  ein  Mitglied  des  Deutschen  Bundes  wurde:  So  gesehen
  ergab  sich  eine  dynastische  Einheit  von  der  Elbe  bis  zum  Kap  Skagen,
die  unterschiedliche  Kulturregionen,  Sprachgruppen,  Herrschaften  und  Verwaltungsdistrikte
  umfaßte.
Nationalstaatsprinzip
Die  Diskussion  um  den  Grenzbegriff18  seit  dem  frühen  19.  Jahrhundert  zeigt
dann  die  radikale  Verschiebung  der  Sichtweise  hin  zum  Nationalitätenprinzip.
Längst  hatte  die  Eider/Levensau-Scheide  -  wie  übrigens  auch  die  übrigen  Tideströme
  einschließlich  der  Königsau  -  ihren  Charakter  als  natürliche  Begrenzung
  verloren,  wenngleich  sie  auf  dem  Wiener  Kongress  (1815)  noch  einmal  in
ihrer  hergebrachten  Funktion  festgeschrieben  wurde.  Aus  der  ursprünglichen
Naturbarriere  war  inzwischen  jedoch  eine  Zone  lebhaften  Verkehrs  geworden,
die  auch  als  Grenze  zwischen  den  ethnischen  Gruppen  der  Jüten,  Friesen  und
Sachsen/Niederdeutschen  faktisch  bedeutungslos  geworden  war.  Die  Eidergrenze
  blieb  freilich  eine  politische  Grenze,  ebenso  etwa  eine  markante  Rechtsgrenze
  zwischen  dem  Geltungsbereich  des  ,Jydske  Lov*  und  dem  des  Holstenrechts
  und  wurde  in  dieser  Funktion  erst  in  jüngster  Zeit  durch  die  Einführung
des  Bürgerlichen  Gesetzbuches  überwunden.
Es  waren  die  aus  der  Kieler  Universität  hervorgegangenen  Historiker,  Germanisten
  und  Staatsrechtler,  darunter  etwa  Friedrich  Christoph  Dahlmann,  die  -
unter  dem  Eindruck  der  Befreiungskriege  -  erstmals  den  nationalstaatlichen
Gedanken  an  die  Stelle  der  weltbürgerlichen  Orientierung  setzten,  indem  sie
sich  nunmehr  auf  die  Geschichte  (als  einem  territorialen  Prinzip)  und  die  Sprache
  (als  einem  ethnischen  Prinzip)  als  Kriterien  der  Staatszugehörigkeit  beriefen.
  Damit  war  die  Eider  als  jahrhundertelange  Nordgrenze  Deutschlands
grundsätzlich  in  Frage  gestellt.  „Die  einzige  gültigste  Naturgrenze“  (unter  Menschen)
  -  so  formulierten  entsprechend  Friedrich  Schlegel,  Emst  Moritz  Arndt
oder  Johann  Gottlieb  Fichte  -  „macht  die  Sprache“19  aus.  Dieser  mit  literari¬18

  Hierzu  Hansen  (Anm.  15);  vgl.  Anm.  13  und  19.
19  Nach  E.  M.  Arndt:  „Der  Rhein,  Teutschlands  Strom,  aber  nicht  Deutschlands  Grenze“
(1813),  s.  Steffens  (Hrsg.):  Arndts  Werke,  X:  Einleitung  S.  16;  vgl.  auch  Johann  Gottlieb
Fichtes  13.  Rede  an  die  deutsche  Nation  (Liebert  (Hrsg.):  Fichtes  Reden  (1912),  S.
223f.);  Böckh:  Volkszahl  (1870),  S.  18,  passim;  weitere  Belegzeugnisse  bei  Hansen:
„Grenze“  (1993),  S.  31  f.  -  Zum  Verhältnis  von  Sprache  und  Nation  etc.  s.  grundsätzlich
Coulmas:  Sprache  und  Staat  (1985),  S.  41—90,  Kap.  I—III,  Die  Umkehrung  des  früheren,
auch  jakobinischen  Grundsatzes  ,eine  Nation  —  eine  Sprache*  zu  ,eine  Sprache  —  eine
Nation*  weckte  europaweit  sprachpatriotische  Gedanken:  Zur  Sprachbesinnung  auf  das

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