Full text : Sprachenpolitik in Grenzregionen

,weltbürgerlichen4  Prinzip

der  ständisch-dynastischen  Staaten  (17./18.  Jh.),  deren  Untertanen/Angehörige
nicht  nach  personenverbandsstaatlichen  Kriterien  definiert  wurden.  Da  das
(transnationale)  Indigenat  ganzheitlich  auf  das  Territorium  (regio)  des  Landesherm
  bezogen  war,  gab  es  auch  noch  keine  sprachenpolitische  Diskreditierung;
vielmehr  war  eine  indifferente  Einstellung  die  Regel.17  Die  Vorstellung,  daß
Sprache,  Staatszugehörigkeit  oder  Nationalbewußtsein  übereinstimmen  sollten,
ist  sprachgeschichtlich  gesehen  ein  junger  Gedanke.  Der  Dänenstolz,  die  dänische
  Staatsgesinnung  verband  noch  im  späten  18.  Jahrhundert  alle  Untertanen
des  dänischen  Königs,  ganz  gleich,  ob  sie  nun  Dänisch,  Norwegisch,  Friesisch,
Platt-  oder  Hochdeutsch  sprachen.  Es  existierte  vielmehr  ein  Gesamtstaatspatriotismus,
  der  sich  durchaus  auch  in  der  deutschen  Sprache  artikulieren  konnte.
Noch  zu  Beginn  des  19.  Jahrhunderts  gab  es  bei  der  süderjütisch-sprechenden
Bevölkerung  des  Schleswiger  Raumes  kein  besonderes  Sprachbewußtsein,  von
einem  partikularen  Interesse  ganz  zu  schweigen,  und  daher  auch  kein  explizites
dänisches  Kulturbewußtsein.  Weder  der  Sprache  noch  dem  Volkstum  wurde
gemeinhin  eine  staatsbildende  Kraft  zugesprochen.  Die  Dynastien  verfolgten
ihre  macht-  bzw.  staatspolitischen  Interessen  durchaus  unabhängig  von  ethnischen
  oder  nationalen  Zielsetzungen,  was  freilich  die  betroffenen  Bevölkerungsgruppen
  -  wie  an  zahlreichen  metasprachlichen  Kommentaren  abzulesen
ist  -  auch  wenig  störte.
Im  Grenzraum  wurde  die  stete  Expansion  des  Deutschen  daher  auch  keineswegs
für  unnatürlich  gehalten,  war  dies  doch  eine  natürliche  Folge  seiner  kulturellen
Überlegenheit,  d.h.  seines  funktionalen  ,Mehrwerts4  und  des  daraus  erwachsenen
  Prestiges.  Daß  dieser  Prozeß  letzthin  zum  Verlust  der  Identität  der
Südjüten  bzw.  Schleswiger  führen  mußte,  dieses  Wissen  war  ebensowenig
Gemeingut  wie  überhaupt  das  um  die  Zusammenhänge  zwischen  Sprache,
Kultur  und  nationalem  Zugehörigkeitsgefühl.  Für  den  Bürger  im  dänischen
Gesamtstaat  war  es  eben  selbstverständlich  und  eine  alltägliche  Erfahrung,  daß
sich  dänische  Gesinnung  und  deutscher  Sprachgebrauch  miteinander  verbinden
konnten.
Diese  die  Unterschiede  hinnehmende  ,mentale  Landkarte4  der  Zeitgenossen  entsprach
  durchaus  den  gewachsenen  historisch-politischen  Verhältnissen.  Seit  alters
  her  waren  die  selbstverwalteten  Herzogtümer  Schleswig  und  Holstein  durch
eine  geographische  und  politisch-territoriale  Grenze  voneinander  geschieden:
Beide  trennte  eine  Naturgrenze  im  Verlauf  von  Eider  und  Levensau,  die  sowohl
eine  Wasser-  als  auch  Landscheide  bildeten.  Es  war  zugleich  die  alte  dänische
Siedlungs-  und  Reichsgrenze.  Die  Landesteile  waren  seit  dem  Ripener  Vertrag

17 Hierzu  und  zum  Folgenden  s.  etwa  Runge:  „Dänische  Minderheit“  (1993),  S.  73ff.  Zum
pränationalen  Sprachverständnis  (Sprache/Sprecher  -  Staat-Relation)  s.  auch  Wimmer
(Hrsg.):  Das  19.  Jahrhundert  (1991),  dort  die  Beiträge  zur  Sprachenpolitik,  S.  95ff.

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