Full text : Sprachenpolitik in Grenzregionen

und  daneben  ihre  Altfriesische  Sprache  zu  reden,  also  daß  selbige  Leute
trilingues  dreyzüngig  sein.“8
Unter  ,Teutsch‘  ist  im  vorliegenden  Fall  (entgegen  dem  üblichen  Gebrauch  der
Zeit)  bereits  Hochdeutsch  zu  verstehen,  das  -  ausgehend  vom  Schreibgebrauch
der  Deutschen  Kanzlei9  in  Kopenhagen,  also  von  Norden  her  kommend  -  seit
dem  16.  Jahrhundert  als  amtliche  Geschäfts-  und  Verkehrssprache  die  Funktionen
  der  untergehenden  Hansesprache  übernimmt  (Schreibsprachwechsel).  Als
Lingua  franca  tritt  ihm  im  gesamten  Westküstenraum  teilweise  und  zeitweilig
das  Niederländische10  zur  Seite,  in  den  königlichen  Verwaltungsdistrikten  der
Herzogtümer  überdies  das  Reichsdänische11  Kopenhagener  Prägung.  Das  Fehlen
  eines  sprachvereinheitlichenden  politisch-wirtschaftlichen  Zentrums  hat
mithin  eine  Sog  Wirkung  zur  Folge,  die  sich  zunehmend  im  ,Sprachanschluß
nach  außen‘  hin  bemerkbar  macht.
Um  die  Mitte  des  19.  Jahrhunderts  stellt  sich  die  Sprachkarte  des  Schleswiger
Raumes  als  buntscheckiger  Flickenteppich  dar,  bestehend  aus  unterschiedlichen
Spracharealen,  sprachlichen  Formationen,  Binnensprachinseln  und  Mehrsprachigkeitskonstellationen,
  wodurch  zumeist  ein  Übergangsstadium  von  einem
alten  Zustand  in  eine  neue  Sprachlage  signalisiert  wird.12  Der  seit  dem
Mittelalter  langsam  fortschreitende  Eindeutschungsprozeß  hatte  um  diese  Zeit
eine  Zone  nördlich  der  Schlei/Danewerk-Linie  erreicht.  Ein  hohes  Maß  an
Zwei-  und  Mehrsprachigkeit  kennzeichnete  breite  Bevölkerungsteile,  die  in
praxi  gelernt  hatten,  zwischen  formeller  deutscher  Hochsprache  und  den  bodenständigen
  Volkssprachen  Süderjütisch,  Plattdeutsch  und  Nordfriesisch  zu
unterscheiden.  Sprachliche  Gründe  standen  dem  Loyalitätsempfinden  der
Untertanen  gegenüber  dem  dänischen  König  im  allgemeinen  noch  nicht  im
Wege,  Der  Gesamtstaatspatriotismus  war  vielmehr  die  vorherrschende  Einstellung.


8  Danckwerth:  Newe  Landesbeschreibung  (1652),  S.  55.
9  Winge:  Dänische  Deutsche  (1992),  S.  99-105,  140-145  passim;  Dies.:  „Hochdeutsch
und  Niederdeutsch“  (1982);  Mensing  (Anm.  2),  S.  153f.
10  Menke:  ,„Het  beloofde  land‘“  (1992).
11  So  etwa  auf  Amrum  und  Westerlandföhr,  die  bis  1864  reichsdänische  Enklaven  bildeten.
12  Zu  den  Sprachverhältnissen  in  dieser  Zeit  und  zur  brennend  diskutierten  Sprachenfrage  s.
die  beigegebene  Sprachenkarte  von  H.  Biematzki  (s.u.  S.  147)  und  die  in  nachfolgender
Literatur  abgedruckten  Dokumentationen,  Kommentare  und  Protokolle:  Quellen  zur  Geschichte
  Schleswig-Holsteins,  II  (1980),  S.  22-25,  58f.  (mit  Verbreitungskarten  zur  Umgangssprache
  im  Jahre  1838  und  zur  Schul-  und  Kirchensprache  nach  dem  Sprachreskript
  von  1851);  des  weiteren  etwa  Allen  (Anm.  4)  und  Hansen:  „Kirchen-  und  Schulsprache“
  (1917),  S.  305-394;  Hähnsen:  „Denkschrift“  (1928).

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