Full text: Sprachenpolitik in Grenzregionen (29)

und daneben ihre Altfriesische Sprache zu reden, also daß selbige Leute 
trilingues dreyzüngig sein.“8 
Unter ,Teutsch‘ ist im vorliegenden Fall (entgegen dem üblichen Gebrauch der 
Zeit) bereits Hochdeutsch zu verstehen, das - ausgehend vom Schreibgebrauch 
der Deutschen Kanzlei9 in Kopenhagen, also von Norden her kommend - seit 
dem 16. Jahrhundert als amtliche Geschäfts- und Verkehrssprache die Funktio¬ 
nen der untergehenden Hansesprache übernimmt (Schreibsprachwechsel). Als 
Lingua franca tritt ihm im gesamten Westküstenraum teilweise und zeitweilig 
das Niederländische10 zur Seite, in den königlichen Verwaltungsdistrikten der 
Herzogtümer überdies das Reichsdänische11 Kopenhagener Prägung. Das Feh¬ 
len eines sprachvereinheitlichenden politisch-wirtschaftlichen Zentrums hat 
mithin eine Sog Wirkung zur Folge, die sich zunehmend im ,Sprachanschluß 
nach außen‘ hin bemerkbar macht. 
Um die Mitte des 19. Jahrhunderts stellt sich die Sprachkarte des Schleswiger 
Raumes als buntscheckiger Flickenteppich dar, bestehend aus unterschiedlichen 
Spracharealen, sprachlichen Formationen, Binnensprachinseln und Mehrspra¬ 
chigkeitskonstellationen, wodurch zumeist ein Übergangsstadium von einem 
alten Zustand in eine neue Sprachlage signalisiert wird.12 Der seit dem 
Mittelalter langsam fortschreitende Eindeutschungsprozeß hatte um diese Zeit 
eine Zone nördlich der Schlei/Danewerk-Linie erreicht. Ein hohes Maß an 
Zwei- und Mehrsprachigkeit kennzeichnete breite Bevölkerungsteile, die in 
praxi gelernt hatten, zwischen formeller deutscher Hochsprache und den bo¬ 
denständigen Volkssprachen Süderjütisch, Plattdeutsch und Nordfriesisch zu 
unterscheiden. Sprachliche Gründe standen dem Loyalitätsempfinden der 
Untertanen gegenüber dem dänischen König im allgemeinen noch nicht im 
Wege, Der Gesamtstaatspatriotismus war vielmehr die vorherrschende Ein¬ 
stellung. 
8 Danckwerth: Newe Landesbeschreibung (1652), S. 55. 
9 Winge: Dänische Deutsche (1992), S. 99-105, 140-145 passim; Dies.: „Hochdeutsch 
und Niederdeutsch“ (1982); Mensing (Anm. 2), S. 153f. 
10 Menke: ,„Het beloofde land‘“ (1992). 
11 So etwa auf Amrum und Westerlandföhr, die bis 1864 reichsdänische Enklaven bildeten. 
12 Zu den Sprachverhältnissen in dieser Zeit und zur brennend diskutierten Sprachenfrage s. 
die beigegebene Sprachenkarte von H. Biematzki (s.u. S. 147) und die in nachfolgender 
Literatur abgedruckten Dokumentationen, Kommentare und Protokolle: Quellen zur Ge¬ 
schichte Schleswig-Holsteins, II (1980), S. 22-25, 58f. (mit Verbreitungskarten zur Um¬ 
gangssprache im Jahre 1838 und zur Schul- und Kirchensprache nach dem Sprach- 
reskript von 1851); des weiteren etwa Allen (Anm. 4) und Hansen: „Kirchen- und Schul¬ 
sprache“ (1917), S. 305-394; Hähnsen: „Denkschrift“ (1928). 
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