Full text : Sprachenpolitik in Grenzregionen

xemburgische  Identität  heute  so  gefestigt  und  selbstverständlich  ist  wie  bei  jeder
  großen  europäischen  Nation.
Es  wurde  soeben  darauf  verwiesen,  daß  die  französisch-deutsche  Sprachgrenze
1831/1839  die  Richtschnur  für  die  Ziehung  der  belgisch-luxemburgischen
Grenze  abgegeben  hat;  unangetastet  blieb  aber  die  Rolle  des  Französischen  als
Prestigesprache  und  als  Rechtssprache  (Calmes/Bossaert  1994,  221-222).  Damals
  ordnete  man  ganz  selbstverständlich  die  moselfränkischen  Mundarten
Luxemburgs  der  deutschen  Sprache  zu,  und  man  sprach  auch  allgemein  von
Lëtzebuerger  DäitschP  Das  blieb  während  des  ganzen  19.  Jh.  im  wesentlichen
so,  und  poetische  Lobeshymnen  auf  eis  Sprooch  sind  eher  im  Kontext  der
überall  im  deutschen  Sprachraum  verbreiteten  romantischen  Apostrophierung
der  Einmaligkeit  der  bodenständigen  Mundart  zu  sehen  und  sollten  jedenfalls
nicht  von  vomeherein  als  frühe  Zeugnisse  eines  echten  Eigensprachlichkeitsbewußtsein
  gedeutet  werden  -  Einzelfälle  gab  es  natürlich.  Freilich,  eine  auffällige
  Blüte  der  Schriftstellerei  im  eigenen  Idiom  ist  in  der  zweiten  Hälfte  des  19.
Jh.  durchaus  zu  verzeichnen  (Hoffmann  1964),  und  ganz  selbstverständlich  versuchen
  sich  alle  Autoren  daran,  praktische  Lösungen  für  die  Umsetzung  der
Luxemburger  Lautung  in  die  Schrift  zu  ersinnen;  daß  hierbei  normalerweise
die  im  Lande  geläufigen  Orthographien,  also  die  deutsche  und  die  französische,
Pate  standen,  spricht  von  selbst.  Daß  es  am  Ende  des  19.  Jh.  noch  kein  verbreitetetes
  Eigensprachlichkeitsbewußtsein  gab,  läßt  sich  deutlich  daran  ablesen,
daß  1896  der  Gebrauch  des  dialecte  im  Parlament  untersagt  wurde,  nachdem
ein  Abgeordneter  seine  Antrittsrede  im  Heimatidiom  gehalten  hatte  (Hoffmann
1979,  35).  Je  stärker  man  aber  im  Vorfeld  des  Ersten  Weltkrieges  und  dann
natürlich  im  Hinblick  auf  die  Besetzung  von  1914  bis  1918  den  großen  deutschen
  Nachbarn,  allgemein  Preisen  genannt* 10,  als  Bedrohung  empfand,  desto
deutlicher  wurde  der  Wunsch,  die  Unterschiede  so  deutlich  wie  möglich  hervortreten
  zu  lassen,  also  beispielsweise  auch  die  sprachliche  Besonderheit  zu
unterstreichen.  So  wurde  1912  ein  Schulfach  „Luxemburgisch”  eingerichtet:
René  Engelmann  erarbeitete  in  diesem  Zusammenhang  im  Aufträge  der
Luxemburger  Regierung  eine  im  wesentlichen  an  die  deutsche  Orthographie
angelehnte,  aber  mit  gewissen  französischen  Anleihen  (Akzente  zur  Andeutung
des  Vokalöffnungsgrades)  ausgestattete  Standardisierung  der  Schreibung,  und
diese  wurde  in  den  Schulbüchern  von  Nikolaus  Weiter  verwendet  (Engelmann-Welter-Orthographie).
  Allerdings  blieb  es  bis  zum  Zweiten  Weltkrieg  dabei,
daß  die  einheimische  Sprachform  in  der  Öffentlichkeit  und  im  schriftlichen  Bereich
  nur  eine  marginale  Rolle  spielte:  Beherrschend  blieben  das  Französische
und  das  Deutsche,  die  nach  Artikel  30  der  Verfassung  von  1848  fakultativ  verwendet
  werden  konnten;  das  Lëtzebuergesche  erhielt  eine  juristische  Anerkennung
  dadurch,  daß  noch  kurz  vor  dem  Zweiten  Weltkrieg  seine  Beherrschung
zur  Voraussetzung  der  Verleihung  der  Staatsbürgerschaft  gemacht  wurde.  Das

y  Luxemburger  Wörterbuch  1,  Luxemburg  1950-1954,  S.  189.
10  Luxemburger  Wörterbuch  3,  Luxemburg  1965-1970,  S.  381.

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