xemburgische Identität heute so gefestigt und selbstverständlich ist wie bei jeder
großen europäischen Nation.
Es wurde soeben darauf verwiesen, daß die französisch-deutsche Sprachgrenze
1831/1839 die Richtschnur für die Ziehung der belgisch-luxemburgischen
Grenze abgegeben hat; unangetastet blieb aber die Rolle des Französischen als
Prestigesprache und als Rechtssprache (Calmes/Bossaert 1994, 221-222). Damals
ordnete man ganz selbstverständlich die moselfränkischen Mundarten
Luxemburgs der deutschen Sprache zu, und man sprach auch allgemein von
Lëtzebuerger DäitschP Das blieb während des ganzen 19. Jh. im wesentlichen
so, und poetische Lobeshymnen auf eis Sprooch sind eher im Kontext der
überall im deutschen Sprachraum verbreiteten romantischen Apostrophierung
der Einmaligkeit der bodenständigen Mundart zu sehen und sollten jedenfalls
nicht von vomeherein als frühe Zeugnisse eines echten Eigensprachlichkeitsbewußtsein
gedeutet werden - Einzelfälle gab es natürlich. Freilich, eine auffällige
Blüte der Schriftstellerei im eigenen Idiom ist in der zweiten Hälfte des 19.
Jh. durchaus zu verzeichnen (Hoffmann 1964), und ganz selbstverständlich versuchen
sich alle Autoren daran, praktische Lösungen für die Umsetzung der
Luxemburger Lautung in die Schrift zu ersinnen; daß hierbei normalerweise
die im Lande geläufigen Orthographien, also die deutsche und die französische,
Pate standen, spricht von selbst. Daß es am Ende des 19. Jh. noch kein verbreitetetes
Eigensprachlichkeitsbewußtsein gab, läßt sich deutlich daran ablesen,
daß 1896 der Gebrauch des dialecte im Parlament untersagt wurde, nachdem
ein Abgeordneter seine Antrittsrede im Heimatidiom gehalten hatte (Hoffmann
1979, 35). Je stärker man aber im Vorfeld des Ersten Weltkrieges und dann
natürlich im Hinblick auf die Besetzung von 1914 bis 1918 den großen deutschen
Nachbarn, allgemein Preisen genannt* 10, als Bedrohung empfand, desto
deutlicher wurde der Wunsch, die Unterschiede so deutlich wie möglich hervortreten
zu lassen, also beispielsweise auch die sprachliche Besonderheit zu
unterstreichen. So wurde 1912 ein Schulfach „Luxemburgisch” eingerichtet:
René Engelmann erarbeitete in diesem Zusammenhang im Aufträge der
Luxemburger Regierung eine im wesentlichen an die deutsche Orthographie
angelehnte, aber mit gewissen französischen Anleihen (Akzente zur Andeutung
des Vokalöffnungsgrades) ausgestattete Standardisierung der Schreibung, und
diese wurde in den Schulbüchern von Nikolaus Weiter verwendet (Engelmann-Welter-Orthographie).
Allerdings blieb es bis zum Zweiten Weltkrieg dabei,
daß die einheimische Sprachform in der Öffentlichkeit und im schriftlichen Bereich
nur eine marginale Rolle spielte: Beherrschend blieben das Französische
und das Deutsche, die nach Artikel 30 der Verfassung von 1848 fakultativ verwendet
werden konnten; das Lëtzebuergesche erhielt eine juristische Anerkennung
dadurch, daß noch kurz vor dem Zweiten Weltkrieg seine Beherrschung
zur Voraussetzung der Verleihung der Staatsbürgerschaft gemacht wurde. Das
y Luxemburger Wörterbuch 1, Luxemburg 1950-1954, S. 189.
10 Luxemburger Wörterbuch 3, Luxemburg 1965-1970, S. 381.
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