angesprochen, weil wie in Korsika das Argument der sprachlichen Nähe bei der
unerwünschten Einverleibung in den italienischen Staatsverband propagandistisch
genutzt wurde; eine etwaige Italianität wird also als Bedrohung der eigenen
Identität empfunden.
Ich komme zum letzten Beispiel, den Sprachverhältnissen in Luxemburg. Das
auf dem Wiener Kongreß geschaffene Großherzogtum Luxemburg, das das
heutige Staatsgebiet sowie das Gebiet der heutigen belgischen Provinz Luxemburg
umfaßte, war de jure ein selbstständiges Land, das nur durch Personalunion
mit den Niederlanden verbunden war, weil nämlich der niederländische
König Großherzog war; de facto wurde jedoch versucht, das Land einfach
als 18. Provinz der Vereinigten Niederlande zu behandeln (Trausch 1977, 51).
Als nach der Augustrevolution von 1830 die südlichen Provinzen abfielen und
den neuen Staat Belgien bildeten, gehörte Luxemburg dazu, freilich mit Ausnahme
der Stadt Luxemburg, in der eine preußische Garnison einquartiert war,
die den Anhängern des niederländischen Königs-Großherzogs die Macht sicherte
(Trausch 1977, 62-63). Im ersten Londoner Vertrag von 1831 versuchte
man die Lösung, den französischsprachigen Westteil Belgien zu überlassen und
für den deutschsprachigen Ostteil die bisherige Lösung, also Großherzogtum in
Personalunion mit dem niederländischen Königtum, beizubehalten; dieser
Kompromiß wurde wegen des hinhaltenden Widerstandes der Niederländer erst
1839 in die Wirklichkeit umgesetzt (Trausch 1981, 16-18). In unserem Zusammenhang
ist vielleicht am interessantesten, daß hier wohl zum ersten Male
in der europäischen Geschichte ausdrücklich eine Sprachgrenze zum Anhaltspunkt
für eine politische Grenzziehung genommen wurde.8 Es kann hier nicht
der komplizierte Prozeß der Herausbildung eines luxemburgischen Nationalbewußtseins
nachgezeichnet werden; einige Stichwörter müssen genügen: Neutralitätserklärung
von 1867, Ende der Personalunion und Thronbesteigung einer
eigenen Dynastie 1890, deutsche Besetzung von 1914 bis 1918, Hundertjahrfeier
1939, nationalsozialistischer Terror von 1940 bis 1945, anerkanntes Gründungsmitglied
supranationaler Organisationen (Benelux, Montanunion, NATO,
EWG usw.) seit 1945 (Kramer 1984, 164-173). So sicher es ist, daß 1839 auch
nicht die Spur eines Nationalbewußtseins bestand, so sicher ist es, daß die lu-Trausch
1981, 19: ,JLa séparation se fait d’après des critères linguistiques: la partie
wallonne revenant à la Belgique, la partie germanique restant à Guillaume Ier. On constate
cependant plusieurs entorses à ce principe: Quelques villages dans la région de Martelange,
bien que d’expression germanique, sont attribués à la Belgique. Il paraît que
l’explication réside dans une documentation cartographique insuffisante des délégués à la
conférence de Londres. Arlon et sa région (un ensemble de 16 communes) sont attribuées
à la Belgique, sur une profondeur allant jusqu’à 15 km au-delà de la frontière linguistique.
Cette anomalie est due aux préoccupations militaires de la France, soucieuse de neutraliser
la zone d’Arlon et de soustraire à la Confédération germanique cette région, située au nord
de la forteresse française de Longwy“.
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