Full text : Sprachenpolitik in Grenzregionen

angesprochen,  weil  wie  in  Korsika  das  Argument  der  sprachlichen  Nähe  bei  der
unerwünschten  Einverleibung  in  den  italienischen  Staatsverband  propagandistisch
  genutzt  wurde;  eine  etwaige  Italianität  wird  also  als  Bedrohung  der  eigenen
  Identität  empfunden.
Ich  komme  zum  letzten  Beispiel,  den  Sprachverhältnissen  in  Luxemburg.  Das
auf  dem  Wiener  Kongreß  geschaffene  Großherzogtum  Luxemburg,  das  das
heutige  Staatsgebiet  sowie  das  Gebiet  der  heutigen  belgischen  Provinz  Luxemburg
  umfaßte,  war  de  jure  ein  selbstständiges  Land,  das  nur  durch  Personalunion
  mit  den  Niederlanden  verbunden  war,  weil  nämlich  der  niederländische
  König  Großherzog  war;  de  facto  wurde  jedoch  versucht,  das  Land  einfach
als  18.  Provinz  der  Vereinigten  Niederlande  zu  behandeln  (Trausch  1977,  51).
Als  nach  der  Augustrevolution  von  1830  die  südlichen  Provinzen  abfielen  und
den  neuen  Staat  Belgien  bildeten,  gehörte  Luxemburg  dazu,  freilich  mit  Ausnahme
  der  Stadt  Luxemburg,  in  der  eine  preußische  Garnison  einquartiert  war,
die  den  Anhängern  des  niederländischen  Königs-Großherzogs  die  Macht  sicherte
  (Trausch  1977,  62-63).  Im  ersten  Londoner  Vertrag  von  1831  versuchte
man  die  Lösung,  den  französischsprachigen  Westteil  Belgien  zu  überlassen  und
für  den  deutschsprachigen  Ostteil  die  bisherige  Lösung,  also  Großherzogtum  in
Personalunion  mit  dem  niederländischen  Königtum,  beizubehalten;  dieser
Kompromiß  wurde  wegen  des  hinhaltenden  Widerstandes  der  Niederländer  erst
1839  in  die  Wirklichkeit  umgesetzt  (Trausch  1981,  16-18).  In  unserem  Zusammenhang
  ist  vielleicht  am  interessantesten,  daß  hier  wohl  zum  ersten  Male
in  der  europäischen  Geschichte  ausdrücklich  eine  Sprachgrenze  zum  Anhaltspunkt
  für  eine  politische  Grenzziehung  genommen  wurde.8  Es  kann  hier  nicht
der  komplizierte  Prozeß  der  Herausbildung  eines  luxemburgischen  Nationalbewußtseins
  nachgezeichnet  werden;  einige  Stichwörter  müssen  genügen:  Neutralitätserklärung
  von  1867,  Ende  der  Personalunion  und  Thronbesteigung  einer
eigenen  Dynastie  1890,  deutsche  Besetzung  von  1914  bis  1918,  Hundertjahrfeier
  1939,  nationalsozialistischer  Terror  von  1940  bis  1945,  anerkanntes  Gründungsmitglied
  supranationaler  Organisationen  (Benelux,  Montanunion,  NATO,
EWG  usw.)  seit  1945  (Kramer  1984,  164-173).  So  sicher  es  ist,  daß  1839  auch
nicht  die  Spur  eines  Nationalbewußtseins  bestand,  so  sicher  ist  es,  daß  die  lu-Trausch

  1981,  19:  ,JLa  séparation  se  fait  d’après  des  critères  linguistiques:  la  partie
wallonne  revenant  à  la  Belgique,  la  partie  germanique  restant  à  Guillaume  Ier.  On  constate
cependant  plusieurs  entorses  à  ce  principe:  Quelques  villages  dans  la  région  de  Martelange,
  bien  que  d’expression  germanique,  sont  attribués  à  la  Belgique.  Il  paraît  que
l’explication  réside  dans  une  documentation  cartographique  insuffisante  des  délégués  à  la
conférence  de  Londres.  Arlon  et  sa  région  (un  ensemble  de  16  communes)  sont  attribuées
à  la  Belgique,  sur  une  profondeur  allant  jusqu’à  15  km  au-delà  de  la  frontière  linguistique.
Cette  anomalie  est  due  aux  préoccupations  militaires  de  la  France,  soucieuse  de  neutraliser
la  zone  d’Arlon  et  de  soustraire  à  la  Confédération  germanique  cette  région,  située  au  nord
de  la  forteresse  française  de  Longwy“.

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