1421 die Doppelung über die gemergke und grentz verwendet78, während sie
sonst das vielleicht "modernere" grinczin, grencze und Grencz alleinstehend
bevorzugt79 *. Diese Einzelbeobachtung kann hier jedoch nicht weiter verfolgt
werden, was auch für die allmähliche Wanderung des slawischen Lehnwortes
Grenze in den deutschen Sprachraum nach Westen gilt. Zurückzukehren ist statt
dessen zur Frage, ob der Deutsche Orden in Ostmitteleuropa entwickelte Formen
linearer Grenzziehung seinerseits aufgegriffen und enorm intensiviert hat oder
selbst schon über ältere Erfahrungen dieser Art verfugte. Angesichts zahlreicher,
von uns bereits beigebrachter Zeugnisse für lineare Grenzvorstellungen liegt
letztere Annahme ohnehin nahe. Erhärtet wird sie durch ein Zeugnis aus der
Frühzeit des Ordens, als dieser noch nicht in Preußen beziehungsweise in Ost¬
mitteleuropa Fuß gefaßt hatte. In der Urkunde des ungarischen Königs Andreas
II., mit der er 1211 dem Deutschen Orden das Burzenland verlieh, heißt es, die
terra Borza sei zuvor von dem Grenzrichter Jura durchwandert beziehungsweise
durchritten und dann den Ordensbrüdern übergeben worden. Allerdings habe der
Woiwode Michael auf Juras Befehl zuvor Grenzzeichen (metae) gesetzt: certis
metis circumsignatam (terram) ipsis assignavifi°\
Das Zeugnis von 1211 steht zwar etwas isoliert, doch belegt es recht eindeutig,
daß der Deutsche Orden bereits seit dem gescheiterten Versuch einer eigenen
Staatsgründung im Burzenland über Erfahrungen mit großräumiger
Grenzmarkierung durch certae metae verfugte. Der Fehlschlag ihrer politischen
Bemühungen, den die Ritter hier erlitten, dürfte sie dann in Preußen bewogen
haben, alle Grenzen ihrer eigenen Herrschaftsgebiete besonders sorgfältig zu
ziehen und zu markieren. Daraus ergaben sich besondere Intensivierungsformen,
die ihrerseits ältere Entwicklungen, die vor allem im pommersch-pommerelli-
schen Raum erkennbar sind, aufgriffen und nutzten.
Die Betrachtung der Verhältnisse in Ostmitteleuropa ist in ihrer relativen Aus¬
führlichkeit durch die vorzügliche Quellenlage und die allgemeine Forschungs¬
situation bedingt und gewiß auch gerechtfertigt. Sie bedarf allerdings
ergänzender Blicke, und vor allem ist nach der Situation im Westen des Reiches
zu fragen. Gab es hier entsprechende Formen linearer Grenzziehung im
staatlichen Bereich? Präzis läßt sich eine solche Frage kaum beantworten, weil
die Forschungslage nicht ganz klar ist und vor allem Detailuntersuchungen
78
Urkundliche Beiträge zur Geschichte des Hussitenkrieges vom Jahre 1419 an, ges. u. hg. von F.
Palacky, Bd. I (1419-1428), Prag 1873, Nr. 129.
79
Ebd., Nr. 577 (1429) und Nr. 703 (1430). Außerdem andere Schreibweisen, wie grenitz (Nr. 97),
greniczin (Nr. 764) usw.
80
Urkundenbuch zur Geschichte der Deutschen in Siebenbürgen, Bd. I, hg. von Zimmermann u.
Werner, Nr. 19.
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