erkennbaren naturräumlichen Vorgaben orientierten, sondern mit gedachten
Linien zwischen fixierten Markierungen operierten.
Die spezielle Frage nach linearen Grenzen läßt sich am besten in einem Längs¬
schnitt, der vom frühen bis zum späten Mittelalter fuhrt, erörtern. Dabei werden
zwei Aspekte parallel betrachtet werden müssen: Der eine wird sich allgemein
auf die Entstehung und Verbreitung von Grenzen konzentrieren, die im strengen
Sinne linear sind. Zusätzlich ist die Thematik dann auch verknüpft mit der
Entstehung linearer Territorial- und Staatsgrenzen. Mit solchen sind zweifelsfrei
Grenzen einer relevanten Größenordnung gemeint, deren Aufkommen durchaus
strittig beurteilt wird und in Teilen gewiß unklar ist. Bei Grenzen kleinerer
Dimensionen ergeben sich solche Probleme nicht, denn es hat nach allgemeiner
Einschätzung wohl immer schon in historischer Zeit neben anderen Formen auch
gerade gezogene, in diesem eingeschränkteren Umfang also lineare
Abgrenzungen gegeben, beispielsweise im Bereich von Haus, Hof und Garten,
von Äcker, Fluren und Gemarkungen. Aber im Gegensatz zu solchen Kleinst¬
und Kleingrenzen meint die internationale Forschung seit langem, für sogenannte
Großgrenzen (also Grenzen von Ländern, Territorien und Staaten) seien lineare
Formen recht spät und nur infolge besonderer Zwänge üblich, ja erst entwickelt
worden5.
Unbeachtet bleibt dabei, daß beispielsweise Jean-Jacques Rousseau eine ganz
andere Ansicht vertreten hat. In seinen "Discours sur l'origine et les fondements
de l'inégalité parmi les hommes" von 1754 (erschienen 1755) schrieb er dem
Phänomen Grenze eine konstitutive Bedeutung bereits für die archaische Gesell¬
schaft zu: "Le premier qui, ayant enclos un terrain, s'avisa de dire: Ceci est à moi,
et trouva des gens assez simples pour le croire, fût le vrai fondateur de la société
civile."6 Als "paradiesisch" empfand Rousseau diese Begründung der Gesellschaft
gewiß nicht, doch besticht der nüchterne analytische Hintergrund seiner These.
Ähnlich hatte allerdings schon um 1400 der unbekannte Verfasser der Geometria
Culmensis geurteilt:
"Als nun der allmächtige Gott das israelitische Volk durch das Rote Meer geführt
und nach dem Wohnen in der Wüste zum gelobten Lande hingeführt hatte, hat er
den einzelnen Stämmen dieses Land der Verheißung unter bestimmten Grenzen
und Gemarkungen (sub distinctis terminis et graniciis beziehungsweise mit
gesunderten und abgescheyden greniczen) zu abgesondertem Besitz übergeben;
denn es sollte kein Durcheinander der Äcker geben, vielmehr jeder Stamm mit
5 Unberücksichtigt bleibt auch die Vielfalt möglicher Grenzformen und Grenzfunktionen; s. dazu Hans-
Walter Herrmann, "Saarbrücken - Stadt an der Grenze", in: Stadt an der Grenze. 26. Arbeitstagung in
Miltenberg 13.-15. November 1987 (Sigmaringen 1990), S. 119-135, bes. S.120f.; für grundsätzliche
Aspekte sei auch verwiesen auf meine Skizze: "Grenzen und Grenzziehung im Mittelalter. Zu ihrer
begrifflichen, rechtlichen und politischen Problematik", in: Probleme von Grenzregionen: Das
Beispiel SAAR-LOR-LUX-Raum, hrsg. v. W. Brücheru. P.R. Franke (Saarbrücken 1987), S.9-27.
6 Zitiert nach: Jean-Jacques Rousseau, Discours sur les sciences et les arts. Discours sur l'origine de
l'inégalité, (hg.) von Jacques Roger (Paris 1971), S.205 (Seconde Partie).
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