Wortsammlungen für das „Mittellateinische Wörterbuch“ neben dem aus dem
Prümer Urbar kein weiterer Beleg für fausgina vorhanden ist6 7.
Bis in unsere Gegenwart wird immer wieder die Meinung vertreten, de fausgina
heiße „aus Fußgönheim“, sei also als Ortsname zu verstehen. Ausgelöst wurde
diese Ansicht offenbar durch einen Fehler in der Erstausgabe dieses Güter- und
Einkünfteverzeichnisses durch Gottfried Wilhelm Leibniz im Jahre 1717, die auf
einer Abschrift des Propstes Gregor Overham vom St.-Ludger-Kloster bei Helm-
stedt beruhte, wobei Overham wiederum seinen Text von Christoph Brower aus
Trier erhalten hatte. Der Fehler - bei welcher Abschriftnahme bzw. -Übermittlung
er zustandekam, ist unbekannt - bestand in der Druckwiedergabe ad Fausgina1.
Und auch die zweite Druckausgabe des Prümer Urbars, die 1750 Johann Nicolaus
Hontheim im 1. Band seiner „Historia Trevirensis Diplomatica et Pragmatica“
vornahm, wiederholte diesen Fehler, zumal sie ganz von der durch Leibniz
besorgten Ausgabe abhing8. Von hier aus bildete sich die Auffassung, daß
Fußgönheim durch jene Stelle des Prümer Urbars bezeugt sei; so nachweisbar im 3.
Band der „Acta Academiae Theodoro-Palatinae“ von 1773 wie auch in Stephan
Alexander Würdtweins “Subsidia Diplomatica“, Band X von 1777, dann in der
„Beschreibung des bayerischen Rheinkreises“ von Michael Frey aus dem Jahre
1836, etc. Unter Verweis auf die Prümer Urbarabschrift des Exabtes Caesarius wird
nämlich jeweils zu den auf Fußgönheim bezüglichen Ortsnachweisen auch Fausgi¬
na angeführt9. Auch die Neuedition des Urbars durch Heinrich Beyer im „Mittel¬
rheinischen Urkundenbuch“ im Jahre 1860 brachte in diesem Punkte keine
Änderung; denn Beyer gab zwar die in der jetzt in Koblenz liegenden Handschrift
von 1222 wie auch in einer jüngeren Trierer Abschrift des Koblenzer Exemplars
überprüfbare richtige Lesung de fausgina wieder, aber dadurch, daß er den für die
Ortsnamen verwendeten Kursivdruck auch für fausgina gebrauchte, insinuierte er
hier selbst wiederum einen Ortsnamen10. So konnte auch Ernst Merk in seiner 1925
erschienenen „Ortsgeschichte von Fußgönheim“ das im Prümer Urbar erscheinende
6 Für diese Auskunft bin ich den Mitarbeitern des Mittellateinischen Wörterbuchs, München, zu Dank
verpflichtet.
7 G. W. Leibniz, Collectanea Etymologyca ... cum praefatione J. G. Eccardi, pars 11, Hannover 1717,
S, 409-544, Nr. X, bes. S. 534; zum Erhalt der Abschrift vgl. ebd. S. 57 (Praefatio), auch I. Schwab,
Prümer Urbar (wie Anm. 1) S. 10.
8 J. N. VON HONTHEIM, Historia Trevirensis Diplomatica et Pragmatica . . . Bd. I, Augsburg u.
Würzburg 1750, S. 660-698, Nr. CCCCLIX, bes. S. 695; zur Abhängigkeit von der Leibniz-Ausgabe
vgl, ebd. S. 660; auch I. SCHWAB, Prümer Urbar (wie Anm. 1) S. 10.
9 Acta academiae Theodoro-Palatinae (eigentlicher Titel: Historia et commentationes academiae
electoralis scientiarum et elegantiorum literarum Theodoro-Palatinae) Bd. III, Mannheim 1773, S.
232; St. A. Würdtwein, Subsidia diplomatica ad selecta juris ecclesiastici Germaniae et historiarum
capita elucidanda Bd. X, Frankfurt u. Leipzig 1777, S. 308; M, Frey, Versuch einer geographisch¬
historisch-statistischen Beschreibung des kön, bayer. Rheinkreises Teil II, Speyer 1836, S. 196. - Für
einen ersten Hinweis auf diese Belege danke ich Herrn Emil Hettich, Ludwigshafen / Rh., der mich
auch auf das fausgina-Problem aufmerksam machte.
1(1 H. Beyer, Mittelrhein. UB 1 (wie Anm. 1) S. 197; in sein Topographisches Register (S. 787) nahm er
freilich fausgina nicht auf. - Zum in Koblenz liegenden Handexemplar des Caesarius (von 1222) und
zur daraus im 14. Jahrhundert gefertigten, heute in der Stadtbibliothek Trier verwahrten Abschrift vgl.
I. Schwab, Prümer Urbar (wie Anm. 1) S. 1.
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