Bürckel, der Führer habe sich wiederholt festgelegt, „die Saarländer, die gemein¬
sam den Kampf geführt haben, territorial nicht mehr auf(zu)teilen“56.
Das neue „Saarland“ wurde unmittelbar der Verwaltung des Reichs unterstellt57;
die originären Rechte Preußens und Bayerns bestanden im Grundsatz allerdings bis
Kriegsende fort. Joseph Bürckel, Gauleiter der Rheinpfalz und Saarbeauftragter der
Reichsregierung, wurde zum „Reichskommissar für die Rückgliederung des Saar¬
landes“ ernannt. Ab dem 17.6.1936 nannte er sich „Reichskommissar für das
Saarland“. Er leitete nach der Rückgliederung auch den aus der Rheinpfalz und
dem Saarland gebildeten neuen Parteigau „Pfalz-Saar“, der am 1.3.1936 in
„Saarpfalz“ umbenannt wurde58. Dieser Begriff hatte eine relativ junge Geschichte.
Der bayerische „Beauftragte für die Übergabe des Saargebiets“, Heinrich Jolas, hat
ihn nach Kriegsende - offenbar in Anlehnung an den Namen „Rheinpfalz“ -
bewußt benutzt, um den bayerischen Teil des Saargebietes zu bezeichnen. Er
nannte sich deshalb entsprechend „Staatskommissar für die Übergabe der Saar¬
pfalz“, dann „Staatskommissar für die Saarpfalz“59. Der Begriff wurde nach 1935
also in dem sehr viel weiteren Sinne benutzt. Es fehlte nicht an Versuchen der
Machthaber, eine saarpfälzische60, später eine Westmark-Identität zu schaffen.
Angemerkt sei, daß der Begriff „Saarpfalz“ in unseren Tagen im älteren Sinne
wiedererstanden ist: Der durch die saarländische Gebiets- und Verwaltungsreform
von 1974 neugeschaffene „Saar-Pfalz-Kreis“, seit 1989 „Saarpfalz-Kreis“,
umschließt die ehemals bayerischen Teile des Saarlandes61.
Im Frühjahr 1940 wurden die bislang getrennten Verwaltungen der Pfalz und des
Saarlandes für die Dauer des Krieges vereinigt; Bürckel wurde am 8.4.1940
„Reichskommissar für die Saarpfalz“. Die neue Behörde verlegte Anfang Septem¬
ber 1940 ihren Sitz von Speyer und Kaiserslautern nach Saarbrücken. Nachdem der
Parteigau am 3.12.1940 bereits in „Gau Westmark der NSDAP“ umbenannt worden
war, folgte am 11.3.1941 auch die Umbenennung der Verwaltung: Bürckel wurde
„Reichsstatthalter in der Westmark“. Diese bestand wie die „Saarpfalz“ aus den
56 Herrmann (wie Anm. 54), S. 342. - Später wurde ähnlich für den Zusammenhalt des Gaues
„Saarpfalz“ argumentiert, „dessen Bevölkerung durch das gemeinsame Erleben des Ringens um ihr
Deutschtum, durch den Pfalz- und Saarkampf unlösbar zusammengeschweißt wurde“ (Amtshandbuch
für den Gau Saarpfalz 1937/38, zitiert nach V. RÖDEL, Partei und staatliche Verwaltung in Joseph
Bürckels Machtbereich, in: Zehn statt tausend Jahre, wie Anm. 24, S. 55).
57 Vgl. Rödel (wie Anm. 56).
58 Diese Entwicklung ist auch sonst zu verfolgen: Die 1935 gegründete Zeitschrift „Unsere Heimat“ z.B.
nannte sich zunächst „Blätter für saarländisch-pfälzisches Volkstum“, erst seit dem Jahrgang 1937/38
„Blätter für saarpfälzisches Volkstum“. Der Herausgeber änderte parallel dazu seinen Namen von
„Volksbildungsverband Pfalz/Saar“ in „Volksbildungsverband Saarpfalz e. V.“
59 Schöndorf (wie Anm. 52), S. 16; Herrmann, Saarrevier (wie Anm. 2), S. 13. Vgl. auch D.
Häberle, Die Saarpfalz. Ein Beitrag zur Heimatkunde des Westrichs (Beiträge zur Landeskunde der
Rheinpfalz), Kaiserslautern 1927, S. III. Er bezeichnet „Saarpfalz“ als neuen politischen Begriff, der
entstanden sei bei Abtrennung des pfälzischen Gebiets durch Versailles. Seine weiteren Definitionen:
Das Saargebiet ist ein künstlich geschaffenes „Gebilde“ von Versailles. Es liegt im Westrich, „einem
geographisch kaum umreißbaren Begriff Südwestdeutschlands“. Die Saarpfalz ist zusammen mit dem
Saargebiet Teil der „äußersten Westmark des Deutschtums“.
60 RÖDEL (wie Anm. 56), S. 55. K. SCHÖNDORF (wie Anm. 52) verweist in diesem Zusammenhang auf
E. Christmanns Buch „Wir Saarpfälzer“, 1939.
61 Schöndorf (wie Anm. 52), S. 18 ff.
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