entlarvt21. Waitz hat die Schrift Wegeners als ein Denkmal einer leidenschafts- und
kriegserfüllten Zeit bezeichnet22. „Das ganze Buch ist ein Gewebe von . . .originel¬
len, aber allerdings weder gründlichen noch wahren Behauptungen23.“ Wegener
druckte eine große Zahl von Beilagen, meist Briefe (112) aus dem Besitz des
Herzogs ab, die bei der Beschlagnahme von dessen Besitzung Schloß Augusten-
burg von den Dänen gefunden worden waren. Die Briefe Petersens sollen z.B.
beweisen, daß bei der Neubesetzung einer Patronatspfarre bei den Kandidaten vor
allem ihr politisches Glaubensbekenntnis berücksichtigt werde, dänische Kandida¬
ten seien ein für allemal ausgeschlossen gewesen24. Das genaue Gegenteil ist
richtig. Aus dem vorliegenden Briefwechsel mit einigen Predigern, darunter eben
auch P. „und anderen verhältnismäßig untergeordneten Männern“, werden dann die
unglaublichsten Behauptungen über eine Verschwörung des Herzogs mit den
führenden Männern der Schleswig-Holsteinischen Provisorischen Regierung Theo¬
dor Olshausen, Wilhelm Hartwig Beseler, mit dem Petersen später tatsächlich
bekannt wurde25, Graf Friedrich Reventlou u. a. aufgestellt. Waitz schreibt dazu:
„Das nennt man in Dänemark Geschichte schreiben, nach solchen Tiraden pocht
man auf „Wahrheit und Recht“26.“ Aber das nützte P. wenig. Die endgültige
Absetzung - heute würde man sagen, das Berufsverbot - dürfte z. T. mit diesen
An würfen Wegeners Zusammenhängen. Damit dauerte es allerdings noch eine
Weile, bis zum 7.1.1850. Die Wegenerische Arbeit gilt heute auch auf dänischer
Seite als eine „advokatorische Tendenzschrift“, die dem Ruf des Verfassers, der ein
besonderer Güstling König Friedrichs VII. war, starken Abbruch getan hat27.
Die Absicht des Wegenerschen Buches war, wie gesagt, der Nachweis, daß der
Herzog von Augustenburg ein Staatsverräter gewesen sei, der die Auflösung des
dänischen Gesamtstaates betrieben habe. Damit sind alle Personen, die ihm
irgendwie vertraut waren, ebenso als Verräter anzusehen. Aus einer vom Herzog
Christian August betriebenen Entgegnung erwuchs, indem der Herzog in der Schrift
aus dem Mittelpunkt der Auseinandersetzung mehr an den Rand gerückt wurde,
eine Verteidigung des schleswig-holsteinischen Rechts und eine Rechtfertigung der
schleswig-holsteinischen Verteidigung gegen die Trennung der Herzogtümer und
die Inkorporation Schleswigs in den dänischen Staat. Diese Schrift, von dem
nachmals bedeutenden Historiker Johann Gustav Droysen und dem damals schon
bekannten Kieler Advokaten und Mitbegründer der „Neuen Kieler Blätter“ Karl
Friedrich Lucian Samwer verfaßt28, ist P. bekannt gewesen, und Letzterer hat sie in
21 G. Waitz, Einige Worte über den Dänischen Geheimen-Archivar und Historiographen Dr. C. F.
Wegener, Göttingen 1850 (Aus den Göttinger Gel. Anzeigen besonders abgedruckt).
22 G. Waitz, (wie Anm. 21) 6.
23 Ebda. 7.
24 C.F. Wegener, (wie Anm, 20) 112 dt. Ausg., 98 dän. Ausg.
25 Petersen, (wie Anm. 4) 277.
26 Waitz, (wie Anm. 21) 15.
27 GEBAUER, (wie Anm. 15) 276; A.S. 0RSTED, Af mit Livs og min Tids Historie, II, Kopenhagen 1853,
N.D.1951, 134ff.; J. CLAUSEN, Frederik Christian af Augustenborg, Kopenhagen 1896, 13. Über
WEGENER neuestens B. KORNERUP in: Dansk Biografisk Leksikon 15, 3. Aufl. 1984, 351-354 u. 350
Tafel II (Genealogie).
28 Zu Samwer ADB 30, 1890 N.D. 1970 326-337 (E. Steinhoff). Vgl. J. G. Droysen, K. Samwer,
Die Herzogtümer Schleswig-Holstein und das Königreich Dänemark. Aktenmäßige Geschichte der
dänischen Politik seit dem Jahre 1806, Hamburg 1850 (in zwei Auflagen).
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