letzte Präfekt, Reichsbaron Alexandre François Bruneteau de Ste. Suzanne, hat vom
5. 9. 1810 bis Anfang 1814 in sehr strenger Weise seines Amtes gewaltet. - Um
wenigstens gleichsam als Modellfall auch einen der Bezirke in diesem Zusammen¬
hang zu erwähnen, seien hier die Unterpräfekten genannt, die mit Saarbrücken das
Kerngebiet des heutigen Saarlandes verwaltet haben. Diese Sous-préfets d’Arron¬
dissement de Sarrebruck waren Jean Baptiste Bordé (22.6.1800-17.8.1808), Bou¬
vier du Moulard (18.8.1808-13.6.1810) und Gonnecourt d’Ablancourt
(14.6.1810-1814). Außer in Saarbrücken gab es auch noch in Prüm und Birkenfeld
Unterpräfekten.
Die Eingliederung der bisher zum Deutschen Reich gehörenden Gebiete an Rhein
und Saar in den französischen Staatsverband hatte zur Folge, daß nunmehr das
Staatsoberhaupt Frankreichs, Napoleon Bonaparte, automatisch auch Souverän in
den vier Departements war. Zunächst bedeutete dies, daß die Menschen an Rhein
und Saar in die innenpolitischen Entscheidungen über seinen weiteren Machtan¬
stieg einbezogen wurden. Während bei dem Plebiszit von 1802, durch das
Bonaparte zum Konsul auf Lebenszeit aufrückte, im Arrondissement Sarrebruck
8 767 Bürger für ihn und 417 gegen ihn votierten, konnte er 1804, als über die
Kaiserwürde abgestimmt wurde, im gleichen Wahlbezirk mit 9 742 „Ja“-(ohne
„Nein“)-Stimmen sogar einen hundertprozentigen Erfolg verbuchen. Daß man über
die Frage, ob diese Plebiszite im Sinne unseres heutigen Demokratieverständnisses
völlig unbeeinflußt waren, diskutieren kann, versteht sich von selbst. Napoleons
Erhebung zum Kaiser wurde in Trier, der Hauptstadt des Departements Sarre, in
einem repräsentativen Akt feierlich begangen, und anläßlich der Krönung in Paris
am 2. 12. 1804 leisteten der Präsident des Departementswahlkollegiums und die
Präsidenten der Kantonsversammlungen der Saarregion den Treueid auf den neuen
Monarchen.
Wie K. G. Faber in seiner Studie über „Napoleon und die Rheinländer“ betont26,
hat sich Napoleon - besonders zu Beginn seiner Herrschaft - sehr um die
Integrierung der Gebiete an Rhein und Saar in ihren neuen Staatsverband bemüht.
Natürlich können in diesem begrenzten Rahmen die einzelnen Bereiche dieser
Integrationspolitik - Kirchen, Justiz, Schule, Militär, Finanzen und Wirtschaft -
nicht einmal andeutend behandelt werden. Wir beschränken uns hier vielmehr auf
die Frage, welches Echo die französische Herrschaft mit ihrer Assimilationspolitik
bei der Bevölkerung hervorgerufen hat. Mit Faber sind wir der Ansicht, daß es
dabei weniger um die Einstellung der Saarländer zu Frankreich, als vielmehr zu
Napoleon geht und daß man zur Bewertung ihrer Reaktion berücksichtigen muß,
was sie selbst erfahren und erlebt hatten27. Das war zum einen die Herrschaft
geistlicher und weltlicher Fürsten in den historisch gewachsenen Kleinterritorien
der vorrevolutionären Zeit an Rhein und Saar, zum anderen das Überrolltwerden
von Revolution, Krieg und Besatzung. Diese auf wenige Jahre zusammengedräng¬
26 Vgl. K. G. Faber (wie Anm. 15), S. 374 und für die allgemeinen Gesichtspunkte der Politik
Napoleons in Deutschland und der von diesem durch den Frieden von Lunéville gewonnenen Gebiete:
H. O. SlEBURG, Napoléon et la transformation des institutions en Allemagne, in: La France à l’époque
napoléonienne (wie Anm. 13), S. 897 ff., besonders S. 899 f.
27 Vgl. K. G. Faber (wie Anm. 15), S. 376 ff.
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