Full text: Zwischen Saar und Mosel (24)

Verzeichnis Haas I: Beschreibung der Stett, Schlösser und Clöster gelegen am 
Rhein, Mosel, nahe, sambt des Wassaus, Westerreichs, Elsas, an dem Neckher und 
darumb gelegen, durch Hn. Heinrichen Haas vorm. k. Mt. Hoffrath. 
Die Überschrift ist von anderer zeitgenössischer Hand als das Verzeichnis selbst, 
34 Seiten auf Blatt 42-58 in Bd. VIII 
Verzeichnis Haas II: Beschreibung der Stett und Schlösser des Stifft Meintz, der 
Pfaltz, Stifft Speyer, Wormbs, der grafschafft Symmern, Veldenz, des stiffts 
Strasburg, Marggrafschafft Baden, Stifft Metz, Basel, und andern grafen und 
herschafften Zwischen dem Rhein und Musel gelegen, durch Hm Heinrich Has, 
K. Hofrath. 
Die Überschrift von anderer Hand (wie oben), dabei aber noch von der Hand des 
Viglius: „Les villes entre le Rhin et Moselle“. 24 Seiten auf Blatt 134-145 in Bd. 
VIII. 
Beide Verzeichnisse unterscheiden sich von einem weiteren Verzeichnis, einem 
dénombrement für Luxemburg, aufgestellt von dem Prévost in Bitburg, Claude de 
Lellich (?). Hierbei handelt es sich eindeutig um eine Liste zu Steuerzwecken. 
Gegenüber ihrer Vollständigkeit in Erfassung der Ortschaften fällt bei den 
Verzeichnissen von Haas auf, daß beide nur die Städte, Schlösser, Klöster, aber 
nicht alle Dörfer aufführen. Die Gleichzeitigkeit der Haas’sehen Verzeichnisse 
erklärt sich wohl aus ihrem unterschiedlichen Aufbau. Das Verzeichnis Haas I geht 
geographisch vor, von Fluß zu Fluß; das Verzeichnis Haas II ist nach den 
Herrschaftsverhältnissen aufgebaut, verzeichnet innerhalb dieser Systematik Besitz¬ 
verhältnisse, gelegentlich auch Veränderungen durch Tausch, Verpfändung oder 
Erbschaft. Man möchte annehmen, daß beide Verzeichnisse als Material für eine 
Landesbeschreibung, vielleicht sogar für einen Kartographen gedacht waren. Dafür 
sprechen der Verzicht auf die kleineren Orte, die nach Flüssen und Bergzügen 
vorgehende Reihenfolge der Aufzählung und ergänzend dazu die Anordnung nach 
den Herrschaftsverhältnissen. Daß Auftraggeber den Kartographen in dieser Weise 
Material an die Hand gaben, wäre ja kein Einzelfall gewesen. Als Gerhard Mercator 
1564 das Herzogtum Lothringen aufnehmen sollte, wurde ihm vom dem Leiter der 
lothringischen Rechnungskammer eine Beschreibung mit Ortsverzeichnis vorge¬ 
legt. Bei den Haas’sehen Verzeichnissen fällt auf, daß sie das Herzogtum 
Luxemburg nicht erfassen. Kurtrierische Plätze errscheinen nur im Verzeichnis 
Haas I entlang der Mosel, im Verzeichnis Haas II überhaupt nicht. Von dem 
Herzogtum Lothringen ist nur die deutsche Ballei (Teutsch lutringen) von Sierck 
bis zum Lebertal in den Vogesen einbezogen. Beide Verzeichnisse greifen über den 
Rhein nach Osten hin, wenn auch unterschiedlich weit, das Verzeichnis Haas I am 
Oberrhein bis zum Schwarzwald, das Verzeichnis Haas II für Kurmainz, der 
Ausdehnung des Kurstaats entsprechend, bis zum Eichsfeld und Erfurt. 
In der Göttinger Sammlung von Viglius findet sich der Hinweis auf zwei Karten zu 
der Frage der Reichsgrenze gegenüber Frankreich. Sie bildeten ursprünglich eine 
Beilage zu dem in der Sammlung enthaltenen Bericht über eine Erkundungsreise, 
die ein Vertrauensmann von Viglius, Nikolaus von Konritz (auch Könritz) 1549 
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