Full text: Zwischen Saar und Mosel (24)

1534/36 das Haus Thorn erworben und nach seinen eigenen Angaben aus dem 
Jahre 1549 die baufällige Anlage, bis auf zwei Türme und die Ringmauer, neu 
bauen lassen29. Die Kartenskizze könnte entstanden sein bei Gelegenheit einer 
Kontroverse mit der Luxemburger Behörde, die verlangt hatte, daß er seinen 
ständigen Wohnsitz in Luxemburg haben müßte (1556/1557). Viglius, als dem 
Luxemburger Provinzialrat übergeordnet, wirkte ausgleichend. So ist diese Karten¬ 
skizze, in den Papieren von Viglius verblieben, als Illustration für die Lage von 
Schloß Thorn zu verstehen. Daß die Grenze des Herzogtums Luxemburg auf dem 
rechten Moselufer nur mit groben Zeichen angedeutet ist, spricht gegen die 
Vermutung, daß die Zeichnung bei einem Streit um den Grenzverlauf angefertigt 
worden sein könnte. Die bescheidene Art der Grenzzeichnung reichte aber aus, um 
den Kritikern zu zeigen, daß Keck seinen Wohnsitz im Herzogtum hatte. Im 
übrigen verdeutlicht die Skizze die verwickelten Territorialverhältnisse in der 
Umgebung. Es erscheinen: 
Palzem (trierisch), Beuren (teils trierisch, teils lothringisch), Wyler (=Kreuzweiler, 
luxemburgisch), Nennig (trierisch), Wies (lothringisch, trierisch und luxembur¬ 
gisch), schließlich Remich (luxemburgisch). Die Skizze ist übrigens nicht vollstän¬ 
dig. Es sind nicht eingetragen Schloß Bübingen zwischen Thorn und Wies, sowie 
die Ober- und Niederburg Berg zwischen Wies und Nennig. 
Keck scheint das besondere Vertrauen von Viglius besessen zu haben. Er hat 
manches Material in dessen Dokumentensammlung geliefert. Neben den umfang¬ 
reichen Bänden, die speziell ältere Urkunden aller Art für Luxemburg, Trier und 
Lothringen enthalten30, sind hier besonders zu nennen: 
Die 1548 von Karl V. verkündete neue Gerichtsordnung für das Rittergericht in 
Luxemburg31. Keck gehörte der seit 1541 tätigen Kommission für die Neuordnung 
als Beauftragter von Viglius an. 1556 lieferte Keck an Viglius eine Übersicht über 
den Inhalt des Archivs in Luxemburg32. Beschrieben werden 21 Bände. 
Um 1548 erstellte der zeitweilige Präsident des Luxemburger Provinzialrats, Hofrat 
Heinrich Haas (oder Hass) zwei Ortsverzeichnisse der Luxemburg benachbarten 
deutschen Territorien. Keck, ständiger Vertreter des meist in Mission für den 
Kaiser abwesenden Haas, dürfte sie an Viglius weiter geleitet haben33. Beide 
Verzeichnisse sind von derselben Hand geschrieben, aber nicht als Kopie bezeich¬ 
net, wie es sonst vielfach bei diesen Stücken in der Sammlung Viglius vermerkt ist. 
Für die Datierung ist der Hinweis auf die Urheberschaft von Haas wichtig: Er ist 
1549-1555 Präsident des Provinzialrates, meist aber abwesend. Beide Verzeichnis¬ 
se verdienen eine nähere Betrachtung. Zunächst die Überschriften: 
29 R. BOUR, Schloß Thorn a.d. Mosel, in: Luxemburgisches in Lothringen, Ardennen und Eifel, 
Luxemburg 1986, S. 431 f. 
30 MEYER (wie Anm, 6), Zuichemiana Göttingen, Bd. 15 und 19. 
31 Ebenda, Bd. 13, fol. 323-342 - hierzu N. MAJERUS, Histoire du droit dans le Grand-Duché de 
Luxembourg, 2 Bde Luxemburg 1949, S. 399-420. 
32 Meyer (wie Anm. 6), Zuichemiana Göttingen, Bd. 15, fol. 124-158. 
33 Für das Folgende: Zuichemiana, Bd. 8, fol. 42-58 und fol. 134—145, ferner Bd. 15, fol. 159-186. 
208
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.