greifende Wohnungsreform ermöglicht, für Industrie und Handwerk vorteilhafte Pro¬
duktionsbedingungen gewährleistet und einen großen Teil seines Gebietes dauernd
dem Garten- und Ackerbau sichert."39
Das Gemeinschaftseigentum als Prämisse der Gartenstadt ist eine Losung, die in
Luxemburg nicht auf fruchtbaren Boden fällt. Der Generalsekretär der deutschen
Gartenstadtbewegung Kampffmeyer ist zu optimistisch, wenn er folgende Empfehlun¬
gen an Luxemburg erteilt: "Es sollte deshalb in Luxemburg, gerade so wie das in
England und Deutschland geschehen ist, ein ’Landeswohnungsverein’ gegründet wer¬
den. In ihm sollten sich alle an der Wohnungsreform interessierten Kreise zusammen¬
schließen, also: Regierung, Gemeinden, Organisationen von Beamten und Arbeitern,
soziale Vereine, wie der Verein zur Bekämpfung der Tuberkulose und der Verein zur
Bekämpfung des Alkoholismus, der Ingenieurverein und ähnliche, ferner die Indu¬
striellen, Architekten, Ärzte und sozialinteressierte Einzelpersonen. Die Aufgaben
dieses Landeswohnungsvereins wären sehr mannigfaltig: Er sollte vor allem die Be¬
völkerung für das Verständnis des Wohnungs- und Ortserweiterungsproblems erzie¬
hen. Er sollte die öffentliche Meinung und die Parteien für die oben erwähnten ge¬
setzgeberischen und praktischen Maßnahmen gewinnen. Er sollte eine Baubera¬
tungsstelle einrichten, in der Baulustigen, Bauunternehmern, Gemeinden, Industriellen
und Genossenschaften in allen Fragen des Wohnungs- und Siedlungswesens Rat er¬
teilt wird. [...] Er sollte schließlich in geeigneten Fällen Baugenossenschaften gründen,
die mustergültige Häuser für ihre Mitglieder bauen. [...] Ich bin überzeugt, dass ein
solcher Verein mit verhältnismässig wenig Mitteln viel zur Besserung der Wohnungs¬
verhältnisse zu Luxemburg beitragen könnte."
Ein solcher Verein kommt indes in Luxemburg nicht zustande, ebenso wenig ent¬
stehen Wohnungsbaugenossenschaften. Vielmehr wird hier durchgehend das Privatei¬
gentum gefördert. Das Gesetz zum "Billigwohnungsbau" regelt die Kreditzuweisung an
Minderbemittelte zwecks Kauf oder Bau eines Eigenheims. Die in Ausführung des
Gesetzes 1919 gegründete "Gemeinnützige anonyme Baugesellschaft in Luxemburg"
(Société anonyme pour la construction d’habitations à bon marché) errichtet bis 1931
insgesamt 356 Häuser, von denen sie 307 verkauft.40 Das Einfamilienhaus mit Gar¬
ten in der Randstadt wird als Ideal propagiert. Die staatliche Wohnungsbaupolitik
verfolgt damit eine ähnliche Richtung wie die Industriebetriebe mit dem Werkwoh¬
nungsbau im Sinne ihrer Förderung der Kleinfamilie. Das Eigenheim wird in ver¬
stärktem Maß als ein Stabilisierungsfaktor der Familie angesehen. Die repressiven
Mietbestimmungen der Industrieunternehmen und die Erziehung der Arbeiter zu
Hauseigentümern stellen das Gegenteil der von der Gartenstadtbewegung aufgestell¬
ten Forderungen im Sinne einer Selbstbefreiung der Menschen dar. "Wenn [...] in der
Gartenstadt die Einzelhäuser zu einheitlichen Gruppen und Straßenbildern zusam¬
mengeschlossen werden, so ist das nichts zufälliges, nichts willkürliches, sondern es ist
39 Kampffmeyer (Anm. 1).
40 Pütz (Anm. 30), S. 58.
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