res", zwei Alternativen:59 Auf günstig überlassenem städtischem Grund im "Stock¬
feld", der alten Allmende von Neuhof, wurde mit Hilfe von Krediten aus dem ange¬
sammelten Versicherten-Vermögen der Landesversicherungsanstalt eine "Gartenstadt"
mit 450 Wohnungen errichtet, bevor der Abriß der Innenstadthäuser begann. Doch
obwohl 1911 über 12 000 Besucher eine Musterwohnung besichtigten, gab es anschei¬
nend Vermietungsschwierigkeiten wegen der Lage weit vor der Stadt, denn 1913 wur¬
de die Miete um 25% der Kosten für die Straßenbahnmonatskarte ermäßigt.60 Zu¬
dem gab es in Stockfeld keine Ein-Zimmer- und fast keine Zwei-Zimmer-Wohnungen.
Es scheint, als habe sich doch fast niemand aus dem aufgelassenen altstädtischen Sa¬
nierungsgebiet dort angesiedelt. Wie weit aber das damals ebenfalls errichtete Ledi¬
genheim ("Foyer des Célibataires" in der rue de Lausanne) mit zunächst etwa 200
Plätzen diese spezifische neu geschaffene Wohnungsnot auffangen konnte, bleibt un¬
klar.
Ästhetische Leitlinien für einen künstlerischen Städtebau im Gesetz zum Schutz des
Ortsbildes (protection des sites) von 1910
Der Erlaß eines Landesgesetzes zum Schutz des Ortsbildes am 7. Nov. 1910 führte
den Weg der obrigkeitlichen Intervention in Eigentümer-Rechte schließlich noch weit
über die hygienische Prävention und eine vor allem wohnungs- und sozialpolitisch
motivierte Stadtplanung hinaus, zu ästhetischen Regeln61 für den Städtebau als
Kunst, zu einer neuen Sehweise, die wegführte vom isolierten Blick auf das einzelne
Bauwerk und weg von der Stildiskussion um "gares carolingiennes et ministères
rococo".62 Stattdessen trat nun stärker der Zusammenhang des Ganzen vor Augen:
Abwechslungsreiche Straßen- und Platzbilder sollten als Ideal einer neuen, übergrei¬
fenden Stadtgestaltung auch gegen Widerstände einzelner durchgesetzt werden. Im
Vergleich mit anderen deutschen Städten, etwa München, war dieses Gesetz eine
späte Rezeption des schon 1889 erschienenen grundlegenden Buches von Camillo
Sitte.63 Sie war sicher befördert durch die 1905 einsetzende Tätigkeit der beiden Ar¬
chitekten Paul und Karl Bonatz64 bei der Erweiterung der Straßburger Civil-Hospi-
59 Stéphane Jonas, Le bâtisseur, in Richez u.a. (Anm. 47), S. 153-156; Fix (Anm. 42), S. 22.
60 Anne Staub, Cités-Jardins à Strasbourg. IL: La Cité de Stockfeld, [Masch.] Mémoire de
diplôme d’architecte Paris, U.P.A no. 6 oJ. (etwa 1974), S. 110-113; Gartenstadt Stockfeld bei
Straßburg i. Eis., Leipzig 1912 (Abbildungen).
61 Wittenbrock (Anm. 16), S. 247-253.
62 So die Einordnung durch Hans Haug im Vorwort des Bildbandes über Théo Berst. Stras¬
bourg. Architecture extérieure. Architecture intérieure. Mobilier. Art appliqué 1904 - 1919,
Strasbourg o.J. (1929), S. 1.
63 Camillo Sitte, Der Städtebau nach seinen künstlerischen Grundsätzen, Wien 1889 u.ö.; zur
frühen Rezeption vgl. Fisch, Stadtplanung (Anm. 3), bes. S. 124-129, 201-203 u. 223-239.
64 Denis Durand de Bousingen, Les architectes Paul et Karl Bonatz. Une préface alsacienne
à une carrière européenne, in: Revue d’Alsace 111(1985), S. 157-168.
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