zwischen Mainz und Worms an dieser Gaustruktur fest183. Sie zog mitten durch die sa-
lische forestis des 10. Jahrhunderts und das spätere Reichsland Kaiserslautern. Wie
wir gesehen haben, war noch vor Erscheinen der Wormsgaunennungen Worms im
Bereich des Fiskalgebietes kirchenorganisatorisch tätig geworden, sicherlich im Auf¬
trag des Königtums184. Ob nun die Diözese Worms sich an einer fiskalen Grenze, oder
umgekehrt ein neuorganisierter Königsgutbezirk im 10. Jahrhundert sich an Gau¬
grenze und Diözesangrenze orientierte, läßt sich nicht mehr sicher ausmachen. Der
Zusammenhang der Grenzen des Reichslandes Lautern, wo sie bei allem ungenügen¬
den Forschungsstand punktuell faßbar werden, mit den Grenzen der Diözese Worms
ist jedoch unabweisbar185.
Die Grenze nach Süden und Westen wird dem Reichsland wie der Diözese Worms
zunächst durch die wohl zum Königshof Waldmohr gehörige forestis des Vierherren¬
waldes, dann aber vor allem durch den Besitz des Kloster Hornbachs und das ältere
widonische Besitzsubstrat gesetzt, wobei es bezeichnend ist, daß der spät zu Horn¬
bach gekommene Hofbezirk Queidersbach diese Grenzen nicht mehr zu ändern ver¬
mochte. Dagegen blieb das nur teilweise, wenn auch kräftig mit Hornbacher Besitz
durchsetzte Gebiet zwischen Vierherrenwald und Wallhalbe bei Metz.
183 Die Schenkung einer Königshufe samt basilica in +Neunkirchen bei Kübelberg im J. 956 in
pago Nahgouve, zugleich in forasto nostro Wasago, könnte als königlicher Organisationsauf¬
trag an Worms aufgefaßt werden (vgl. Anm. 70). Durchgesetzt hat sich Worms jedoch hier
nicht mehr. Die Diözesangrenze wurde vielmehr ungefähr an der Wasserscheide zwischen
Nahe und Blies fest. Die zur Nahe ziehenden Bachtäler sind von Mainz erfaßt worden mit
Ausnahme des unmittelbaren Bereichs des Landstuhler Bruchs und der Königshöfe Kaisers¬
lautern und Landstuhl. Dem entspricht die Erstreckung des Nahegaus bis hin zu +Neunkir-
chen am Kübelbach. Mainz hatte im Nahegau, im Remigiusland um Kusel und sogar im
Gefolge dieser Beziehungen im zur Blies hin ausgerichteten Ostertal im 9. Jh. Fuß gefaßt.
Daß hier ein systematischer Zugriff erfolgte, hat K. Heinemeyer, Das Erzbistum Mainz
in römischer und fränkischer Zeit, Bd. 1, Marburg 1979, S. 152ff., dessen Frühdatierungen auf
Grund siedlungsnamentypologischer Schlüsse ich im übrigen nicht teile, an der Gestalt von
Pfarreibezirken im Gebiet von Glan und Lauter gezeigt: die Pfarrzentren liegen im Norden
an den Unterläufen, der Ausbau erstreckt sich bachaufwärts nach Süden.
184 Vgl. o. S. 59.
I8i Die Diskussion um die Grenzen des Reichslandes beruht vornehmlich auf dem Lauterer
Reichsspruch von 1357 und einigen spätmittelalterlichen Weistümern (Glanmünchweiler,
Landstuhl, Wallhalben); doch beschreiben letztere - aus eigenen Interessestandpunkten
(Weide- und Waldberechtigungen, Freizügigkeit usw.) heraus - die Grenzpunkte sehr
ungleichgewichtig, deren Identifizierungen sich zudem in vielen Fällen schwierig gestaltet
und nicht als abgeschlossen gelten kann. Vor allem die Südwestgrenze des Reichslandes
bleibt unklar: am deutlichsten ist noch der Reichsspruch von 1357, unbeschadet der
grundsätzlichen Probleme, die eine Rückprojektion linearer Grenzvorstellungen auf frühmit¬
telalterliche Verhältnisse aufwirft. Vgl. D. Häberle, Das Reichsland bei Kaiserslautern,
Kaiserslautern 1907, S. 154ff.; E. Christmann, Ein Glanmünchweilerer Weistum aus dem J.
1461 mit Reichsland-Grenzbeschreibung, in: Pfälzer Heimat 11 (1960), S. 97-101; W. Weiz¬
säcker, Pfälzische Weistümer, Bd. 2, Speyer 1962, S. 641ff. Zur Südwestgrenze vgl. ferner:
D. Häberle, Der Bremer Hof und das frühere Stiftsgut, in: Pfälzische Heimatkunde 1
(1905), S. 84-86; Ders., Zur älteren Geschichte des Stadtwaldes von Kaiserslautern, in: Pfälzi¬
sche Geschichtsblätter 1 (1905), S. 21-23: Ders., Die Wälder des Stiftes zu Kaiserslautern im
J. 1600 nach der Beforschung des kurfürstlichen Forstmeisters Ph. Velmann, in: MHVPf 33
(1913), S. 93-182; Pöhlmann, Südwestgrenze (wie Anm. 86), S. 586-594; E. Christ -
mann, Von „Staffelsteinen“ auf fränkischen Dingstätten, in: Pfälzer Heimat 3 (1952), S. 97-
101; Doll (wie Anm. 53), S. 27f.; H. Friedei u.a., Der Reichswald bei Kaiserslautern,
1989, S. 47f.
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