Frühe Besitzstrukturen und Diözesangrenzen im Westrich
f KÖNIGSHÖFE UND FISKALGUT, ©HORNBACHER PFARREIEN UNO PRIORATE, ©ZWEIBRÜCKER/SAARBRÜCKER PFARREIEN,
O HORNBACHER FRÜHBESITZ. ■ ALTPFARREIEN IM BESITZ DER FOLMARE, C HOMBURGER/SAARWERDENER PFARREIEN,
□ SONSTIGER FRÜHBESITZ DER FOLMARE, AhERBITZHEIMER PFARREIEN, ALOTHRINGERlMATFRIDINGISCHEIPFARREIEN UND KLÖSTER,
A LOTHRINGER FRÜHBESITZ, •»•••VOSAGUS-FORESTES, XXX DIÖZESANGRENZEN, ^"GRENZPUNKTE OES REICHSLANDES LAUTERN,
s HORNBACHER WALDMARKEN, ||||||| HERBITZHEIMER WALDMARK AN DER RODALBE,
die Gaunennungen des frühen 10. Jahrhunderts zeigten uns, daß der Nahegau in die
Gebiete am oberen Glan und seinen Zuflüssen vorgerückt war, während einige Jahr¬
zehnte später Orte südlich davon, in der Kaiserslauterner Senke, an der großen West-
Ost-Straße, zum Wormsgau gehörten182. Offensichtlich machte die Diözesangrenze
182 Vgl. o. S. 182. Wenn es 985 notwendig ist, die Erstreckung des forastus Vvasago und der Per¬
tinenzen der curtis Luthara (Kaiserslautern) durch die Angabe der Gaue Wormsfeld und Na¬
hegau zu spezifizieren, so setzt dies auch eine wenigstens ungefähre Abgrenzung der Gaue
gegeneinander voraus (MG DD Otto 111. Nr. 9 ). Das gleiche gilt wohl auch schon 945 für die
nähere Bestimmung von Orten in forasto nostro Lutara durch in pago Nahgouue nominato in
comitatu Cuonradi (MG DD Otto I. Nr. 71).
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