aber vereinzelte erzählende Quellen und auch juristische, den Rechtsvorgang der
Aufsiedlung erläuternde Quellen zu treten.
Die archäologischen Quellen sind auf Grund ihrer bereits weit gediehenen feinchro¬
nologischen Erschließung die wertvollsten; leider bricht die weitaus am häufigsten
auftretende Denkmälergruppe, die Reihengräberfunde, aus Gründen des Brauch¬
tumswechsels um 680/700 ab6. Wie weit die Siedlung damals im Westen, in den Lan¬
den um Mosel und Saar gediehen war, vermag eine großräumige Kartierung der Rei¬
hengräberfunde (Karte 1) aufzuzeigen7 *: Man erkennt, wie sich die frühen fränkischen
Siedlungen, denen die Friedhöfe zuzuordnen sind, in den fruchtbaren Gaulandschaf¬
ten drängen: im Norden zwischen Mosel und unterer Saar, in der Mitte nördlich und
südlich von Metz, um Nancy und Toul und auch im Osten an mittlerer Saar und Blies,
im sog. Bliesgau. Aber auch sonst finden sich im Saar-Moselraum nahezu überall,
wenn auch dünner, fränkische Siedlungsinseln. Völlig fundleer ist jedoch das Wald-
und Bergland - von Süden nach Norden - der Vogesen, der Pfälzer Haardt und des
Pfälzer Waldes, sowie des Hunsrückvorlandes an oberer Blies, Nahe, Glan und der
eigentliche Hunsrück*. Bei mikroskopischer Betrachtung sehen wir, daß im Bliesgau
die Siedlung exakt an einem Nebenflüßchen der Blies, der Bickenalb, auf der Linie
Altheim - Rimlingen, haltmacht; ein Tal weiter im Osten, im Schwalb-Tal, wo später
das Kloster Hornbach gegründet werden wird, gibt es keine Funde mehr1'. Im Osten,
in der Rheinebene, im Hinterland der Bischofsstädte Worms und Speyer, ist das Bild
ganz ähnlich: Die merowingischen Funde versiegen am Rande der Haardt, am Steil¬
abfall des Berglandes10.
Die zweite siedlungsgeschichtliche Quellengruppe, die zu befragen ist, die Siedlungs¬
namen, ergeben ein durchaus ähnliches Bild. Es muß zur Erläuterung vorausge¬
schickt werden, daß sich Siedlungsnamen (SN) nach Typen ordnen lassen. Eine
Grundunterscheidung betrifft dabei sogenannte primäre und sekundäre Siedlungs¬
namen. Primäre Siedlungsnamen bezeichnen vom Zeitpunkt ihres Entstehens an eine
Siedlung: hierher gehören die Namen mit dem Grundwort -heim „Hofstatt“, -weiter
„Hof“, -hausen „Häuser“, -dorf „Hofstatt, Landgut, Dorf“, -hofen usw. Daneben gibt
es sekundäre Siedlungsnamen, die aus ehemaligen Gewässernamen, Bergnamen,
6 Zur merowingerzeitlichen Archäologie in Lothringen, Saarland und Pfalz vgl. F. Stein, Die
Bevölkerung des Saar-Mosel-Raums am Übergang von der Antike zum Mittelalter. Über¬
legungen zum Kontinuitätsproblem aus archäologischer Sicht, in: Archaeologia Mosellana 1
(1989), S. 89-195; H. Potenz, Katalog der merowingerzeitlichen Funde in der Pfalz, 2 Bde„
Stuttgart 1988, passim.
7 Die Karte 1 beruht auf Abb. 6 bei Stein (wie Anm. 6), S. 139.
8 Auch wenn der Mangel an merowingischen Funden, vor allem Reihengräberfunden, nicht in
allen Fällen auch Siedlungsleere indiziert, sondern auf Brauchtumsdifferenzen beruhen kann
(vgl. Anm. 26), muß man doch für Gebiete, für die auch Kontinuität anzeigende Ortsnamen¬
zeugnisse in höherer Verdichtung fehlen, von einer weitgehenden Verwaldung in Spätantike
und frühem Mittelalter ausgehen. Vgl. bereits R. Hachmann, Kelten, Römer und Germa¬
nen an der Saar, in: Homburger Hefte 1968/69, S. 21; ferner J. Schumacher, in: Führer zu
archäologischen Denkmälern in Deutschland 18: Saar-Pfalz-Kreis, Stuttgart 1988, S. 125.
’ Zu angeblichen Funden in Zweibrücken vgl. Polenz (wie Anm. 6) S. 442.
10 Vgl. Karte bei Polenz (wie Anm. 6).
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