ten an verschiedenen Orten katholische Gemeinden weiterbestehen. Es kam zu
einem Nebeneinander der drei Konfessionen, wobei auch Simultaneen begründet
wurden. Dies gilt auch für Zweibrücken, wo in der Alexanderkirche bereits seit 1684
aufgrund des Edikts Goupilliéres das Simultaneum eingerichtet worden war. Somit
bestand in Zweibrücken wieder eine katholische Pfarrei, deren erster Pfarrer Karl
Desiderius Royer (1684 - 1690)26 war.
Ein 1698 veröffentlichtes Einwanderungspatent gestattete auch Lutheranern völlige
Gewissensfreiheit und freie Religionsausübung. Nun begann sich die lutherische Kir¬
che in Pfalz-Zweibrücken neu zu formieren27. Bereits im gleichen Jahr läßt sich in
Zweibrücken eine lutherische Gemeinde nachweisen, deren Pfarrer aus den Einkünf¬
ten der Reformierten bezahlt wurde2*. Da in der Alexanderkirche aufgrund der
Ordonnanz vom Dezember 1684 das Simultaneum eingerichtet und die Kirche an die
reformierte und die katholische Gemeinde vergeben worden war, wies man den
Lutheranern einen Saal im ehemaligen Bibliotheksbau des Residenzschlosses zu; die¬
ser Raum reichte jedoch wegen der ständig zunehmenden Zahl der lutherischen
Gemeinde schon bald nicht mehr aus29. Der schwedische Gouverneur Oxenstierna
konnte schließlich erreichen, daß die Reformierten und die Katholiken auch den
lutherischen Gottesdienst in der Alexanderkirche zuließen30. Es war somit die Situati¬
on eines Trimultaneums gegeben - wenn auch nur für kurze Zeit! Am 4. Juni 1699
wurde der erste Gottesdienst der lutherischen Gemeinde in der Alexanderkirche
gehalten. Karl XII. war jedoch damit nicht einverstanden und wies Oxenstierna am
14. Juni 1699 an, diese Maßnahme wieder aufzuheben31. Der König befürchtete wohl,
daß sich die Reformierten wie die Katholiken auf dem Reichstag über Eingriffe in ihr
Kirchenwesen beklagen würden; außerdem wollte er nicht zulassen, daß die lutheri¬
sche Gemeinde bei der Festlegung der Gottesdienstzeiten Nachteile hätte hinnehmen
müssen32.
Als im Jahr 1707 die lutherische Gemeinde bis zur Fertigstellung einer eigenen Kir¬
che, der Karlskirche, einen größeren Raum für ihren Gottesdienst benötigte, änderte
Karl XII. seine Meinung: Er befahl am 27. Januar 1707, da der Saal im Residenz¬
schloß für die inzwischen stark angewachsene Gemeinde zu klein geworden war. in
der Alexanderkirche statt dem katholischen ein lutherisches Koexerzitium einzurich¬
ten33. Der katholischen Gemeinde sollte als Ersatz der Saal im Schloß als Gottes¬
26 Friedrich BUtters, Royer, der erste kathol. Pfarrer nach der Reformation in Zweibrücken,
in: Pfälzisches Memorabile, Teil X oder 6. Nachtrageheft, Westheim 1882, S. 30 - 68.
27 Kinzinger (wie Anm. 24) S. 548ff; May (wie Anm. 2) S. 310 - 313.
28 Georg Biundo, Geschichte der lutherischen Gemeinde in Zweibrücken, in: Die Karls¬
kirche in Zweibrücken, Zweibrücken 1970, S. 44-61, hier S. 57f; Kinzinger (wie Anm. 24)
S. 556.
29 Kinzinger (wie Anm. 24) S. 555 - 557.
30 Ebenda S. 557f.
31 EbendaS. 558.
32 Ebenda.
33 Ebenda; bei May (Anm. 2) S. 310 wird als Datum der 27. Februar 1707 angegeben!
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