Erst zu Ostern 1524 hat Schwebel in Zweibrücken gottesdienstliche Änderungen vor¬
genommen, mit dem Gottesdienst in deutscher Sprache und der Kommunion unter
beiderlei Gestalt17. Das hatte einen Disput mit dem zuständigen Landdechanten, mit
dem Erzpriester von Hornbach, zur Folge, dem Magister Nikolaus Kaltenheuser.
Schwebel scheint sich mit einer biblischen Rechtfertigung behauptet zu haben38.
Erst nach dem Bauernkrieg scheint sich die kirchliche Reaktion durchgesetzt zu
haben. Vom Anfang 1526 haben wir eine Nachricht, daß Schwebel zufolge einer Ver¬
ordnung des Bischofs von Metz sich gezwungen sah, die „volkstümliche Form der
Abendmahlsfeier“ einzustellen. Er hatte sich bisher nach dem Straßburger Vorbild
gerichtet. Noch im Herbst 1527 dauert der Verzicht auf die evangelische Abend¬
mahlsfeier aniy. Wie Metz in Zweibrücken, so hat auch der Bischof von Speyer in
Bergzabern sich den evangelischen Regungen entgegengestellt. Der Pfarrer von
Bergzabern Peter Hescher wurde exkommuniziert, der Schulmeister Nikolaus Tho-
mae in Speyer einem Verhör unterzogen411.
Doch in derselben Zeit hat die Reformation in einem anderen Landesteil einen Fort¬
schritt erzielt. Das geschieht in dem zur Mainzer Diözese gehörigen Meisenheim, in
der der dortigen Johanniterkommende inkorporierten Pfarrkirche41. Hier amtierte
der Konventuale Nikolaus Faber42, der seit 1520 in Wittenberg studiert hatte, als Pfar¬
rer. Er hat Pfingsten 1526 in Meisenheim die Kommunion unter beiden Gestalten
begonnen43, obwohl Seelenmessen und andere katholische Bräuche zunächst fortbe¬
standen.
Wie unklar und nach allen Seiten hin offen die konfessionelle Haltung Zweibrückens
1529 war, zeigt sich im Zusammenhang des 2. Speyerer Reichstags und des Marbur-
ger Religionsgesprächs. Auf dem Reichstag wurde Pfalz-Zweibrücken von dem her¬
zoglichen Rat Dr. Seßler vertreten. Dieser beteiligte sich aber nicht an der Protesta¬
tion, sondern schloß sich der Ständemehrheit an. Schwebel aber korrespondiert in
eben dieser Zeit mit Melanchthon in Speyer über den innerprotestantischen Streit44.
Bei Hessens Einigungsversuch in Marburg reisen die Schweizer und Straßburger
Delegationen mit herzoglichem Geleit durch das Zweibrücker Gebiet. Aber der Her-
31 Wolfgang Jung (wie Anm. 35), S. 9-10.
38 Fritz Jung (wie Anm. 21), S. 48-54.
39 Ge Iber t (wie Anm. 27), S. 144 und 188.
4(1 Ebd.,S. 137 und 146-147.
41 Fabricius (wie Anm. 4), S. 362-364. - Walter G. Rödel, Wirtschaftliche und kirchliche
Verhältnisse der Johanniter-Kommende Meisenheim vom Ende des 15. Jahrhunderts bis zu
ihrer Aufhebung in der Reformationszeit, in: Bll. f. pfälz. Kirchengesch. 44 (1977), S. 132-
145. - Karl Peter Adams, Kirche und Stadt Meisenheim, Köln 1978. - Otto Böcher, 450
Jahre Reformation in Meisenheim, in: Bll. f. pfälz. Kirchengesch. 51 (1984), S. 217-226.
42 Personaldaten bei Biundo (wie Anm. 22), S. 106-107, Nr. 1212.
43 Walter G. Rödel, Die deutschen Johanniter im Zwiespalt zwischen Katholizismus und
Luthertum, in: Beiträge zur Mainzer Kirchengeschichte in der Neuzeit. Festschrift für Anton
Philipp Brück, Mainz 1973, S. 60. - Ders.: Wirtschaftliche und kirchliche Verhältnisse (wie
Anm. 41), S. 141.
44 Fritz Jung (wie Anm. 21), S. 68-69. - Walther Köhler, Zwingli und Luther, ihr Streit über
das Abendmahl, Bd. 1, Leipzig 1924, S. 802-803.
197