Wenn man schließlich die Herkunftsnamen der im Sarrebourger Nekrolog erwähnten
Personen kartiert, so wird daraus ersichtlich, daß diese ausschließlich aus dem
deutschsprachigen Teil Lothringens und aus eben diesen drei bereits erwähnten
Archipresbyteraten stammen: 49 Erwähnungen für Sarrebourg, 15 für Bockenheim
und 9 für Vergaville. Bemerkenswerterweise konzentrieren sich 75 % der Hinweise
auf einen 15-km-Umkreis um die Stadt, innerhalb dessen die Sarrebourger Bürger
Ende des 13. und im 14. Jh. auch den größten Teil ihres Grundbesitzes, ihrer Zehnt¬
rechte und ihrer Grundrenten erwerben. Als Geldleiher treten sie vor allem für die
Dagsburger und Saarwerdener Grafen auf.
So zeichnet sich in dem Dreieck zwischen den Diözesen Toul und Metz im Südwesten
sowie Metz und Straßburg im Osten ein Raum ab, der je nach den gewählten Kriteri¬
en auf unterschiedliche Weise auf Sarrebourg als zentralen Ort ausgerichtet ist: Im
Bereich der Ortsnamen ist der Einfluß am schwächsten und auf einige nahe gelegene
Orte beschränkt. Die Untersuchung des Nekrologs des Stefansstifts erweitert den
Einzugsbereich Sarrebourgs auf etwa 15 km und überschreitet somit kaum die Gren¬
zen des Archipresbyterats. Diesem Raum scheint auch das Gebiet des Sarrebourger
Maßsystems zu entsprechen. Die Güter der Kommende und des ihr angeschlossenen
Hospitals liegen in einem weiteren Umkreis, der die Archipresbyterate Sarrebourg
und Vergaville ganz und Bockenheim zu einem guten Teil umfaßt.
Drei ergänzende Bemerkungen scheinen mir an dieser Stelle angebracht:
1. Welche Raumeinheit auch immer man hier in Betracht zieht, sie überschreitet nur
sehr selten die Sprachgrenze, die hier allerdings zusätzlich durch die Diözesangrenze
gestützt wird.
2. Durch den so greifbaren Sarrebourger Raum zeichnet sich eine Dreiteilung der
östlichen Hälfte des Bistums Metz ab: Im Süden bilden die Archipresbyterate Sarre¬
bourg und Vergaville das Sarrebourger Umland. Die nördlichen Archipresbyterate
Neumünster, Hornbach und St. Arnual scheinen nur in sehr begrenzten Beziehungen
zum Archidiakonatshauptort zu stehen. Das Archipresbyterat Bockenheim im Zen¬
trum, das herrschaftlich ungefähr dem Wirkungsbereich der Grafen von Saarwerden
entspricht, nimmt eine Zwischenstellung ein. So kommt man kaum umhin, an eine
Vorwegnahme der räumlichen Gegebenheiten an der oberen Saar zur Zeit der
Reformation zu denken.
3. Wenn man darüber hinaus den geringen Einfluß bedenkt, den die Stadt Marsal auf
ihr Archidiakonat ausübt, ist man versucht, zu folgern, daß die Funktion des Archi-
diakonats, selbst wenn es durch ein Kanonikerstift gestützt wird, von geringer Bedeu¬
tung für die Zentralität eines Ortes ist. Das Gegenbeispiel Vic erklärt sich allein aus
der Funktion als - seit der Mitte des 14. Jhs. nahezu permanente - bischöfliche Resi¬
denz und Verwaltungszentrum der Diözese.
Durch die Entwicklungen am Ende des 14. und im 15. Jh. wird diese Raumgestaltung
des Sarrebourger Landes kaum berührt. Die Fernbeziehungen Sarrebourgs jedoch
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