ren jedenfalls die Bindungen zwischen Metz und Sarrebourg im Mittelalter, auch in
kirchlicher Hinsicht.
Dies war freilich nicht immer so: Im Frühmittelalter war die direkte oder indirekte
Abhängigkeit des Landes an der oberen Saar von Metz weitaus stärker: Die Abteien
Neuweiler bei Zabern/Neuwiller-les-Saverne und Maursmünster/Marmoutier gehör¬
ten zwar zur Diözese Straßburg, aber Neuweiler war im 8. Jh. vom Metzer Bischof
Sigebald gegründet und von dessen Nachfolger Drogo 826 mit den aus Metz transfe¬
rierten St.-Adelphus- Reliquien ausgestattet worden. Diese Abtei besaß südlich von
Sarrebourg die Grundherrschaft und die Peterskirche in Weltringen. Derselbe Drogo
hatte die niedergebrannte Abtei Maursmünster wieder aufgebaut, von der wiederum
das um 966 gegründete Priorat St. Quirin abhing. Die Benediktiner der in der Diöze¬
se Toul gelegenen, weltlich aber zum Bistum Metz gehörigen Abtei Senones besaßen
südlich von Sarrebourg Güter, auf denen 1128 das Priorat Lörchingen errichtet
wurde. Seit dem 10. Jh. aber ließen einige dieser Bindungen nach, sei es daß die Mut¬
terabtei selbst sich jetzt anders orientierte (Remiremont), sei es daß die Grundherr¬
schaft von Auflösungsprozessen betroffen war (so im Falle Maursmünsters, dessen
drei Urbare aus dem 10. Jh., Anfang des 11. Jhs. und Ende des 11. Jhs. die Auflösung
des Herrschaftskomplexes von St. Quirin aufzuzeigen scheinen). Schließlich haben
sich, wie überall, seit dem 12. Jh. lokale weltliche Machthaber auf dem Umweg über
die Vogtei auf Kirchengut festgesetzt: Die Herren von Malberg haben die Vogtei
über die Güter der Abtei Remiremont inne, woraus dann die Herrschaft Finstingen
hervorgeht; die Herren von Gerolseck sind Vögte der Güter von Maursmünster; die
Grafen von Saarwerden erwerben die Vogtei über die Güter einer anderen großen
elsässischen Abtei, die jedoch ohne Bindungen an Metz ist: St. Peter in Weißen¬
burg/Wissembourg10 11. So erklärt sich, warum der Metzer Bischof Stefan von Bar
(1120-1162), der die weltliche Herrschaft seiner Kirche nach den Wirren des Investi¬
turstreits kraftvoll wiederherstellte, mit solcher Sorgfalt die Rechte und Güter der
Abtei Maursmünster oder der Priorate St. Quirin und Lörchingen schützte und
erneut bestätigte (sechs bischöfliche Urkunden zwischen 1123 und 1141"). Aber es
fällt auf, daß sich keine dieser Urkunden - und sehr wenige andere des 12. Jhs. - auf
den wichtigsten Ort an der oberen Saar, nämlich Sarrebourg, beziehen.
Auf politischer Ebene sind die Bindungen des Sarrebourger Landes zu seinem
bischöflichen Herrn kaum besser greifbar: eine anonyme Münzprägung in Sarrebourg
zur Zeit des Bischofs Hermann (1072-1090), dann noch einmal eine Münzprägung
10 H.-W. Herrmann, Geschichte der Grafen von Saarwerden bis zum Jahre 1527, Bd.I: Quel¬
len, Saarbrücken, 1957; Bd. 11: Darstellung, Saarbrücken. 1959 (= Veröffentlichungen der
Kommission für saarländische Landesgeschichte und Volksforschung I). Hier: Bd. II,
S. 42-46.
11 „Etienne de Bar (1120-1162)“ (Hrsg. M. Parisse), Nancy 1980 (= Actes des princes lorrains,
2ème série, Princes ecclésiastiques, I, B) n° 1, 8, 14, 17, 45, 54.
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