Das Stift Neumünster hatte eine weniger günstige Lage. Ich habe seine Entstehung
vor allem mit der Sicherung des bischöflichen Einflusses im Grenzgebiet gegen die
Diözesen Trier und Mainz erklärt, eine ähnliche Funktion darf dem St. Fabiansstift in
Hornbach gegenüber dem Bistum Speyer zuerkannt werden; denn trotz der im Spät¬
mittelalter so deutlich ausgeprägten Abhängigkeit von der an demselben Ort gelege¬
nen Abtei sollte ihm doch für die ottonisch-salische Zeit eine grenzsichernde Funkti¬
on zuerkannt werden, besonders wohl in jenen Jahrzehnten, als die Abtei Hornbach
den Bischöfen von Würzburg und von Speyer gehörte12*.
ln der Lage der adligen Gründungen an der oberen Saar spiegeln sich die politisch¬
territorialen Verhältnisse des Spätmittelalters, ln dieser Zeit ist auch St. Arnual nicht
mehr als bischöflicher Stützpunkt an dem oben genannten Saarübergang anzusehen,
sondern als das Kollegiatstift innerhalb des nassau-saarbrückischen Territoriums, was
sich noch heute augenfällig in der Erbgrablege ausdrückt.
Auffällig ist, daß in dem westlich der Mosel gelegenen Teil der Diözese und im
gesamten Abschnitt nördlich der Linie Metz - Oberhomburg kein einziges Stift
bestand. Für eine Sicherung von Einflußbereichen im Frühmittelalter gegenüber den
Nachbardiözesen erinnere ich an meine Andeutungen über mögliche Funktionen der
Klerikergemeinschaften in Moutier und Valmünster. Für das Hochmittelalter und
erst recht für das Spätmittelalter entnehme ich die Begründung für das Fehlen von
Stiften der Territorialstruktur. Die Metzer Bischöfe verfügten in dieser Zeit nicht
mehr über nennenswerten Besitz nördlich der Straße Metz - Saarbrücken, so daß die
Dotation eines in diesem Teil ihrer Diözese neu zu errichtenden Stiftes Schwierigkei¬
ten bereitet hätte. Andererseits wäre auch zu fragen, welche Funktion eine bischöfli¬
che Neugründung in einem Gebiet, in dem die kirchliche Verwaltungsorganisation
sich bereits verfestigt hatte und Aktivitäten einer bischöflichen Territorialpolitik der
materiellen Grundlagen entbehrten, hätte haben sollen. Die administrativen Schwer¬
punkte der hier begüterten Herren - also der Herzoge von Lothringen und der Gra¬
fen, späteren Herzoge von Luxemburg - lagen in anderen Gegenden, so daß sich
auch für sie in diesem Landstrich kein Anreiz zum Ausbau von Territorialstädten
und deren Ausstattung mit Stiftsgründungen ergab.
Beziehungen zwischen einzelnen Stiften
Zur Aufdeckung des Beziehungsgeflechtes der Kollegiatstifte der Metzer Diözese
untereinander, zum Domkapitel und zu den Bischöfen bedarf es noch eingehender
prosopographischer, verfassungsgeschichtlicher und kanzleigeschichtlicher Untersu-
128 Anton Doll, Kloster Hornbach und der Königshof Lautern im Besitz des Bistums Würz¬
burg, in: Pfälzer Heimat 4, 1953 S. 100-102; derselbe. Das Pirminskloster Hornbach. Grün¬
dung und Verfassungsentwicklung bis Anfang des 12. Jhs., in: Arch. f. mittelrhein. Kirchen-
gesch. 5,1953, S. 108-142.
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