3. Aufstellung des stellvertretenden Generalkommandos des
XXI. Armeekorps zugleich für das XVI. Armeekorps im August 1914.
Mit Verhängung des Kriegszustandes am 31. Juli 1914 ging die vollziehende Gewalt
im Korpsbezirk an den kommandierenden General des XXI. Armeekorps, General der
Infanterie Fritz v. Below (1853-1918), als obersten Militärbefehlshaber über,20 außer
im Bereich der Festung Bitsch, wo sie bis 1916 der Festungskommandat wahrnahm.21
Dazu unterstellte der General sich alle Zivilbehörden, setzte gemäß dem für alle
Grenzkorps vorgesehenen verschärften Belagerungszustand eine Reihe von Grund¬
rechten außer Kraft, installierte in Saarbrücken, Kreuznach, Saargemünd und Hage¬
nau außerordentliche Kriegsgerichte und löste eine Reihe von langfristig mit den
Regierungs- und Polizeibehörden vorbereiteten Sicherheitsmaßnahmen aus; u. a.
wurden 30 politisch Verdächtige, meist Sozialisten, in Saarbrücken inhaftiert, Feuer¬
wehren als Hilfspolizei verwendet und unerwünschte Ausländer des Landes verwie¬
sen.22
Erst mit der Mobilmachung, der kriegsmäßigen Verstärkung und Ausrüstung der
Verbände des aktiven Korps zur mobilen Verwendung auf dem Gefechtsfeld, begann
am 2. August - dem ersten Mob-Tag - die Aufstellung der Reserve- und Ersatzfor¬
mationen sowie die des immobilen, die Funktionen des aktiven Generalkommandos
im alten Korpsbereich übernehmenden stellvertretenden XXI. Generalkommandos
samt weiterer, ihm nachgeordneter stellvertretender Kommando- und Verwaltungsbe¬
hörden.23 Am 7. August stand das aktive Korps mit Hauptquartier St. Avold als
Kampfverband im Feld, zunächst zum Bahn- und Grenzschutz im südlichen, vorwie¬
gend französischsprachigen Korpsbereich um Saarburg-Chäteau-Salins,24 und späte¬
stens am gleichen Tag trat das stellvertretende Generalkommando in Saarbrücken in
Dienstwirksamkeit. Kommandierender General bzw. Oberster Militärbefehlshaber
20 Er wurde durch seit langem vorbereitete Plakate (vgl. LHA Kobl. Best. 403 Nr. 12276) u. die
Presse verkündet. Vgl. dazu Deist (wie Anm. 6) S. XL ff., 7 ff., 13 ff., ders. (wie Anm. 9)
S. 228 ff., Huber (wie Anm. 14) Bd. 5 S. 41 ff. - Überraschend unzulänglich informiert
H. Romeyk, Verwaltungs- u. Behördengesch. der Rheinprov. 1914-1915, 1985, S. 76 ff.,
428 f., 521 f. über die damals die Exekutivgewalt in der Rheinprov. übernehmenden obersten
Militärbefehlshaber bzw. die Stellv. GKdos VII (Münster), VIII (Koblenz), XXI (Saarbr.), das
Gouvernement der Festung Köln u. die Kommandanturen der Festungen Koblenz-Ehrenbreit¬
stein u. Wesel.
21 Dazu Näheres in Anm. 31.
22 Vgl. Jacoby-Laufer S. 311 ff., Brommer S. 167 ff. (beide Anm. 2), Müller (Anm. 3)
S. 5 ff., Die ersten 50 Jahre der freiw. Feuerwehr Alt-Saarb., 1918, S. 43 ff., Verw.-Ber. der
Stadt Saarbr. 1914. - Zur Ausweisung von ca. 30 Angehörigen der französ. Familien Villeroy
u. Fabvier aus Wallerfangen, laut Ber. des Trierer Reg.-Präs, von Verwandten aus der Fam.
v. Boch. . . auf das dringendste befürwortet, ihr Geschäft könne durch die Ausweisung. . .
nur gewinnen, u. zur Ausländerüberwachung vgl. LHA Kobl. Best. 403 Nr. 5378 S. 303 ff.,
12278 S. 25, 53, 99 f., 119 f., ABI Trier v. 21. Nov. 1914 S. 382, Brommer S. 189 ff. Zur
Liquidation der Villeroy-Anteile an Grube Hostenbach vgl. Bergmannsfreund 1918, S. 351.
23 Mobilmachungsplan f. d. Deutsche Heer v. 9. Okt. 1913, 1913, S. 12 ff. u. ö. H. Rahne,
Die militärische Mobilmachungsplanung u. -technik in Preußen u. im dt. Reich, ungedr. Diss.
Leipzig 1972, S. 165 ff., 177 ff.; vgl. dazu H. Kling, Die Mobilmachung 1914 bei der
Truppe, in: Feldgrau, 12, 1964, S. 1 ff., 65 ff. u. die Rgts.-Geschichten in Anm. 3.
24 Die Presse brachte zusammen mit dem Dank General v. Belows an Behörden u. Bevölkerung
für den glatten Ablauf der Mobilisierung die Verlautbarung des Stellv, kommandierenden
Generals v. Moßner (Saarbrücken den 7. Aug.) über die Geschäftsübernahme (Neunkircher
Ztg. v. 12. Aug. 1914); vgl. dazu Deist (wie Anm. 6) S. 1403 Anm. 1.
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