Grenzen des Saarlandes vor. Eine Ausnahme bildet der Raum unmittelbar um
Obermosel und untere Saar. Die Belege häufen sich an der Nordgrenze, dem
Hochwaldvorland, aber auch im Osten, dem sogenannten Pfalzkeil; es besteht
also ein nördlicher Anschluss im Hunsrück und ein östlicher in der Pfalz.
Die frühesten originalen Flurnamenbelege stammen für dieses Lemma aus
dem 16. Jahrhundert:
Oberlöstern (Löstertal, Stadt Wadern, Lkr. Merzig-Wadern) 1546 uffkurtz
fluwer, rezent Kurzflur, mda. ['kuntsflum]; Wahlen (Gde. Losheim am See,
Lkr. Merzig-Wadern): 1551 in den alten massflor; Lisdorf {Stadt und Lkr.
Saarlouis): 1576 fluhr, rezent Am Flur.
In großer Häufung ist Flur ab dem 17. Jahrhundert und besonders stark im
18./19. Jahrhundert belegt.
Auch die Betrachtung des Genuswechsels des früh allgemein verbreiteten,
gemeingermanischen Wortes lässt keine eindeutige Klassifizierung als ,Nordwort1
oder ,Südwort‘ zu.
6.3. Relevante semantische Aspekte (Ruth Kunz)
6.3.1. Wortfelder: onomasiologische Befunde
Zur Kategorisierung von Flurnamen wird traditionell, basierend auf den wichtigen
Flurnamenarbeiten von Heinrich Dittmaier (1963) und Joseph
SCHNETZ (1. Auflage 1952, 2. Auflage 1963, 3. Auflage 1997), eine Zweiteilung
in Natumamen"01 und Kulturnamen vorgenommen. Diese beiden
Großkategorien erfordern eine weitere Untergliederung, die in den einschlägigen
Flumamenarbeiten des deutschsprachigen Raumes zwar in den Einzelheiten,
jedoch nicht grundsätzlich voneinander abweichen. Eine sehr differenzierte
Klassifikation findet sich bei Dittmaier 363-378, wiederabgedruckt in
KLEIBER 2004a, 3524. Ihr folgt die Darstellung der Typologie der Flurnamen
von Hans Tyroller (1996) im HSK-Band Namenforschung. Neuere Flurnamenarbeiten
wenden häufig das DlTTMAlERsche (bzw. ein darauf fußendes)
Schema an (z. B. Bingenheimer 1996, FALKSON 2000), zum Teil rücken sie
jedoch ab von der - ohnehin nicht immer eindeutigen"03 - Grobgliederung Na-M)1
„Die Natumamen von Flurstücken [beziehen sich] auf die natürlichen Gegebenheiten
der Landschaft, wie sie ohne Veränderung durch den Menschen geschaffen ist.
Allerdings bedarf es zur Entstehung von Flurnamen in jedem Fall der Einwirkung
durch den Menschen, und sei es allein durch den Benennungsakt selbst.“
(Tyroller 1996, 1435)
502 „Kultumamen sind Bezeichnungen für Teile der Landschaft, die durch den Eingriff
des Menschen umgestaltet und verändert wurden.“ (Tyroller 1996, 1438)
503 Vgl. dazu Ramge 2002, 68-72.
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