Full text : 'Nordwörter' und 'Südwörter' im Saar-Mosel-Raum

Grenzen  des  Saarlandes  vor.  Eine  Ausnahme  bildet  der  Raum  unmittelbar  um
Obermosel  und  untere  Saar.  Die  Belege  häufen  sich  an  der  Nordgrenze,  dem
Hochwaldvorland,  aber  auch  im  Osten,  dem  sogenannten  Pfalzkeil;  es  besteht
also  ein  nördlicher  Anschluss  im  Hunsrück  und  ein  östlicher  in  der  Pfalz.
Die  frühesten  originalen  Flurnamenbelege  stammen  für  dieses  Lemma  aus
dem  16.  Jahrhundert:
Oberlöstern  (Löstertal,  Stadt  Wadern,  Lkr.  Merzig-Wadern)  1546  uffkurtz
fluwer,  rezent  Kurzflur,  mda.  ['kuntsflum];  Wahlen  (Gde.  Losheim  am  See,
Lkr.  Merzig-Wadern):  1551  in  den  alten  massflor;  Lisdorf  {Stadt  und  Lkr.
Saarlouis):  1576  fluhr,  rezent  Am  Flur.
In  großer  Häufung  ist  Flur  ab  dem  17.  Jahrhundert  und  besonders  stark  im
18./19.  Jahrhundert  belegt.
Auch  die  Betrachtung  des  Genuswechsels  des  früh  allgemein  verbreiteten,
gemeingermanischen  Wortes  lässt  keine  eindeutige  Klassifizierung  als  ,Nordwort1
  oder  ,Südwort‘  zu.
6.3.  Relevante  semantische  Aspekte  (Ruth  Kunz)
6.3.1. Wortfelder:  onomasiologische  Befunde
Zur  Kategorisierung  von  Flurnamen  wird  traditionell,  basierend  auf  den  wichtigen
  Flurnamenarbeiten  von  Heinrich  Dittmaier  (1963)  und  Joseph
SCHNETZ  (1.  Auflage  1952,  2.  Auflage  1963,  3.  Auflage  1997),  eine  Zweiteilung
  in  Natumamen"01  und  Kulturnamen  vorgenommen.  Diese  beiden
Großkategorien  erfordern  eine  weitere  Untergliederung,  die  in  den  einschlägigen
  Flumamenarbeiten  des  deutschsprachigen  Raumes  zwar  in  den  Einzelheiten,
  jedoch  nicht  grundsätzlich  voneinander  abweichen.  Eine  sehr  differenzierte
  Klassifikation  findet  sich  bei  Dittmaier  363-378,  wiederabgedruckt  in
KLEIBER  2004a,  3524.  Ihr  folgt  die  Darstellung  der  Typologie  der  Flurnamen
von  Hans  Tyroller  (1996)  im  HSK-Band  Namenforschung.  Neuere  Flurnamenarbeiten
  wenden  häufig  das  DlTTMAlERsche  (bzw.  ein  darauf  fußendes)
Schema  an  (z.  B.  Bingenheimer  1996,  FALKSON  2000),  zum  Teil  rücken  sie
jedoch  ab  von  der  -  ohnehin  nicht  immer  eindeutigen"03  -  Grobgliederung  Na-M)1

  „Die  Natumamen  von  Flurstücken  [beziehen  sich]  auf  die  natürlichen  Gegebenheiten
  der  Landschaft,  wie  sie  ohne  Veränderung  durch  den  Menschen  geschaffen  ist.
Allerdings  bedarf  es  zur  Entstehung  von  Flurnamen  in  jedem  Fall  der  Einwirkung
durch  den  Menschen,  und  sei  es  allein  durch  den  Benennungsakt  selbst.“
(Tyroller  1996,  1435)
502  „Kultumamen  sind  Bezeichnungen  für  Teile  der  Landschaft,  die  durch  den  Eingriff
des  Menschen  umgestaltet  und  verändert  wurden.“  (Tyroller  1996,  1438)
503  Vgl.  dazu  Ramge  2002,  68-72.

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