sich auch noch für die alten Kreise Wittgenstein und Meschede nachweisen,
vgl. auch MÜLLER-WlLLE 1938). Erste Erwähnungen eines appellativischen
Niederschlags der Schiffeiwirtschaft finden sich in Akten des 14. Jahrhunderts,
die dem linksrheinischen Gebiet zuzuordnen sind; Flurnamen, die auf
diese Art der Rottwirtschaft hindeuten, sind - ebenfalls in diesem Gebiet -
bereits um 1250 fassbar (siehe urkundliche Belege unter Punkt C).
Im Saar-Mosel-Raum weisen historische und rezente Flurnamen auf die
Schiffeiwirtschaft hin: Das historische Material der Flurnamenbelege reicht
bis ins 15. Jahrhundert zurück, vgl. Dreisbach: 1488 kop. 15. Jh. dt. ane
schifflant. Zusammensetzungen wie Herbitzheim: 1609 dt, die schiffeiswies;
1757 or. dt. die schisseis (wohl verschrieben für *schiffels) gärten; 1787 or.
dt. die schiffeisgärthen werden zum Verbum schiffein ,durch Abbrennen von
Grasnarbe und Niederwald Ackerland gewinnen4 bzw. wegen des Fugend zu
Schüffels f. (nur im Singular vorkommend) ,die nach dem Brennen des
Schiffelhaufens bleibende Asche4 (RheinWb 9, 1852f.) oder aber zu einem
Personennamen gestellt. Im Saar-Mosel-Raum sind vorwiegend zusammengesetzte
Flurnamen belegt, deren Verbreitungsschwerpunkt an der unteren Blies
und der mittleren Saar mit Ausläufern entlang der Sprachgrenze liegt. Diese
Verbreitung zeigt Anschluss an die durch diese besondere Art der Rodung
charakterisierten linksrheinischen Gebiete.
(M. V.)
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